Konkurrenz
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Nach Ende des Arbeitsverhältnisses darf ein angestellter Steuerberater, wenn kein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart ist, seinem bisherigen Arbeitgeber Konkurrenz machen und und in dessen Kundenstamm eindringen. |
LAG Köln - 14.04.2008 - 5 Sa 413/08 |
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