Sachlichkeitsgebot
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In einem Zivilverfahren ist ein Rechtsanwalt standesrechtlich nicht davor geschützt, wenn ihm der Prozeßgegner Rechtsunkenntnis vorwirft. |
AGH Hamburg - 17.07.2008 - I AnwG 8/08 |
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Ein Verhalten, das einen Beleidigungstatbestand erfüllt, kann nur dann als Verletzung beruflicher Pflichten beanstandet werden, wenn es nicht in Wahrnehmung berechtigter Interessen erfolgt ist. Die Wahrnehmung seiner Aufgaben erlaubt es dem Rechtsanwalt, nicht immer so schonend mit den Verfahrensbeteiligten umzugehen, daß sich diese nicht in ihrer Persönlichkeit beeinträchtigt fühlen. Der Rechtsanwalt darf daher auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte nutzen. Nicht entscheidend ist es, ob er seine Kritik auch anders hätte formulieren können. |
BVerfG - 15.04.2008 - 1 BvR 1793/07 |
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