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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Klageschrift

Für eine Klagebegründung genügt es, dass der Anspruch individualisierbar, also als solcher identifizierbar ist; es ist nicht erforderlich, dass der maßgebende Lebenssachverhalt in der Klageschrift vollständig beschrieben oder der Klageanspruch schlüssig und substantiiert dargelegt worden ist.
BGH - 04.07.2018 - VII ZR 21/16

Die Klagefrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG wird nur durch eine den Anforde-rungen des § 253 Abs. 2 ZPO genügende Klageschrift gewahrt.
BGH - 17.03.2016 - III ZR 200/15

Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen, erfährt durch Grundsatz "iura novit curia" keine Einschränkung.
BGH - 10.12.2015 - IX ZR 272/14

Eine Klagezustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt wird.
BGH - 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

Das Verfahrensgrundrecht gebietet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung in Erwägung zu ziehen. Daraus kann aber nicht die Verpflichtung der Gerichte hergeleitet werden, eine Beiakte ohne entsprechenden Tatsachenvortrag von Amts wegen darauf zu durchforsten, ob ihr für die Partei günstige Tatsachen zu entnehmen sind.
BGH - 26.01.2012 - IX ZR 69/11

Eine mit einer eingescannten Unterschrift durch Telefax eingelegte Klage entspricht jedenfalls dann den gesetzlichen Schriftformanforderungen (§ 64 Abs.1 FGO), wenn sie von dem Bevollmächtigten an einen Dritten mit der tatsächlich ausgeführten Weisung gemailt werden, sie auszudrucken und per Telefax an das Gericht zu senden.
BFH - 22.06.2010 - VIII R 38/08

Die per E-Mail erfolgte Übersendung einer Klageschrift mit eingescannter Unterschrift stellt keine wirksame Klageerhebung dar und wahrt somit auch nicht die Klagefrist.
VG Minden - 17.06.2010 - 12 L 212/10

Ist ein Klagebegehren aus sich heraus verständlich, darf die Klage auch dann nicht als unschlüssig abgewiesen werden, wenn in der Klagschrift in größerem Umfang auf Belege Bezug genommen worden ist.
OLG Stuttgart - 24.09.2009 - 7 U 89/09

Auch eine nicht mit einer vollständigen Unterschrift unterzeichnete Klageschrift kann dem Schriftformerfordernis der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 81 Abs.1 VwGO) genügen, wenn aufgrund anderer Anhaltspunkte die Urheberschaft und der Rechtsverkehrswille des Verfassers hinreichend sicher feststehen.
VG Trier - 22.09.2009 - 1 K 365/09.TR

Die Verfahrensgebühr wird mit Eingang der Klageschrift bei Gericht und ohne Rücksicht darauf fällig, ob die Klagschrift mangels Unterschrift einer nicht postulationsfähigen Partei wirksam ist oder nicht.
OLG Celle - 23.12.2008 - 2 W 283/08

Eine Klageschrift, die mit der eingescannten Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten versehen und anschließend mit normalem Telefax an das Gericht übermittelt worden ist, erfüllt nicht die Voraussetzungen einer eigenhändigen Unterschrift im Sinne der Finanzgerichtsordnung (§ 64 Abs.1 FGO).
FG Schleswig-Holstein - 05.03.2008 - 2 K 202/06

Wird die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt, entspricht die Zustellung nicht den gesetzlichen Anforderungen und ist damit grundsätzlich unwirksam.
BGH - 21.12.2006 - VII ZR 164/05


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