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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Weisung

Gewinnt ein Rechtsanwalt nach gründlicher Prüfung die der Sach- und Rechtslage entsprechende Überzeugung der Aussichtslosigkeit eines Rechtsmittels, bringt ihn das Beharren des Mandanten auf Durchführung des Verfahrens in einen unauflöslichen Konflikt, weil die Befolgung der Weisung mit seiner Stellung als Organ der Rechtspflege unvereinbar ist. Der Anwalt ist nicht gehalten, einer Weisung des Mandanten zu folgen, die seinem wohl durchdachten Rat widerspricht und mit wirtschaftlichen Nachteilen für die vertretene Partei verbunden ist. Dies wäre weder mit seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege vereinbar noch ihm mit Rücksicht auf sein Ansehen zumutbar.
BGH - 16.02.2017 - IX ZR 165/16

Der Wunsch eines Mandanten, für seinen Fall Weiteres vorzutragen, entbindet seinen prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalt nicht von der Pflicht, im Interesse seines Auftaggebers von weiterem Vortrag abzusehen, wenn er ihn nach eigenverantwortlicher Prüfung nicht für erheblich oder sogar für schädlich für hält.
BGH - 23.09.2009 - IV ZR 259/08

Auch einer ausdrücklichen Weisung seines Mandanten darf ein Rechtsanwalt nicht unbesehen folgen. Bei problematischen Weisungen muß der Rechtsanwalt auf deren Folgen hinweisen und einen besseren Weg empfehlen. Art und Umfang seiner Beratung und Belehrung richtet sich nach dem Informationsstand und der Auffassungsgabe des Mandanten.
OLG Düsseldorf - 26.10.2006 - I-6 U 219/05

Bei Fristsachen muß die dem Büropersonal erteilte Weisung um so klarer und präziser sein, je komplizierter und fehlerträchtiger die Prozeßsituation ist.
BGH - 13.09.2006 - XII ZB 103/06

Anweisungen an das Büropersonal müssen zur Fehlervermeidung eindeutig, klar und präzise sein und erfordern regelmäßig einen Hinweis auf die mögliche Fehlerquelle.
BGH - 31.05.2000 - V ZB 57/99

Der Weisung eines Mandanten an seinen Rechtsanwalt, einen bei Gericht unter Vorbehalt geschlossenen Vergleich zu widerrufen, hat der Anwalt unverzüglich nachzukommen.
BGH - 01.12.1994 - IX ZR 131/94

Sind Weisungen des Mandanten unsinnig oder allgemein querulatorisch, muss der Rechtsanwalt diese Anweisungen nicht befolgen
OLG Karlsruhe - 08.03.1994 - 3 U 45/93

Hat der Rechtsanwalt Bedenken gegen Weisungen seines Mandanten, muss er diesen beraten und warnen.
BGH - 20.03.1984 - VI ZR 154/82

Ein Rechtsanwalt hat zwar den erteilten Weisungen nicht blinglings Folge zu leisten. Hat er hinsichtlich des Umfangs und Inhalts der Weisungen Zweifel, so muss er aber den für den Mandanten gefahrlosesten Weg einschlagen, also die Abgabe von ihn rechtlich endgültig bindenden Erklärungen ohne seine vorherige Zustimmung unterlassen.
BGH - 07.10.1976 - III ZR 110/74

Siehe auch: Vergleich


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