Betriebsübergang
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Folgt dem Zugang einer Kündigung zeitlich ein Betriebsübergang nach, bevor Kündugungsschutzklage erhoben wurde, so ist die Klage zwingend gegen den kündigenden Betriebsveräußerer zu richten; der Betriebserwerber ist nicht pasivlegitimiert. |
ArbG Berlin - 19.02.2007 - 30 Ca 1178/07 |
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In einem Taxiunternehmen stellen die einzelnen Taxen für sich genommen lediglich ein Betriebsmittel dar, nicht aber einen Betriebsteil. Auch die Zuordnung zu bestimmten Aufgaben und zu bestimmten Zeiten führt zu keinem anderen Ergebnis. |
LAG Köln - 28.03.2006 - 9 Sa 1361/05 |
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