Wirtschaftsförderung
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Läßt ein Steuerberater eine ständige Verwaltungspraxis zur Wirtschaftförderung außer acht, hat er seinem Mandanten die daraus entstehenden Nachteile zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn die Verwaltungpraxis gegen Ermessensrichtlinien verstößt. |
BGH - 28.09.1995 - IX ZR 158/94 |
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