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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Kündigungsschutzprozeß

Werden einem Rechtsanwalt Fehler bei der Kündigung eines Arbeitnehmers angelastet, muss der Arbeitgeber ungeachtet der Darlegungs- und Beweislast im vorangegangenen Kündigungsschutzprozess das Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG dartun und beweisen, weil dem Rechtsanwalt insoweit eine verlässliche Erkenntnisquelle fehlt.
OLG Koblenz - 12.06.2013 - 5 U 147/13

Eine Änderungsschutzklage gegen eine Änderungskündigung ist regelmäßig mit zwei Monatsgehältern zu bewerten, wenn der Arbeitnehmer den Vorbehalt gem. § 2 KSchG erklärt hat.
LAG Sachsen - 23.05.2012 - 4 Ta 103/12

Wird dem Anwalt eine Unterlassung - hier: Unterlassen eines Antrags auf nachträgliche Klagezulassung nach § 5 Abs. 1 S. 1 KschG - vorgeworfen, muss untersucht werden, wie die Dinge abgelaufen wären, wenn er die versäumte Handlung pflichtgemäß vorgenommen hätte. Es kommt also darauf an, wie das dem Regress zugrunde liegende Verfahren bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts ausgegangen wäre. Die Feststellung, ob infolge der Pflichtverletzung ein Schaden entstanden ist, gehört zur haftungsausfüllenden Kausalität.
OLG Düsseldorf - 04.04.2011 - I-24 U 147/10

Weist ein Rechtsanwalt den Mandanten darauf hin, daß manche Rechtsschutzversicherer die Erstattung einer Geschäftsgebühr für ein zunächst außergerichtliches Vorgehen gegen eine Arbeitgeberkündigung ablehnen, so behält er im Ablehnungsfall den Anspruch auf Zahlung der Gebühr gegen den Mandanten.
AG Essen-Borbeck - 23.03.2009 - 6 C 287/08

Der Rechtsberater einer Gewerkschaft hat die Informationen des gekündigten Arbeitnehmers vor Erhebung einer Kündigungsschutzklage sicher und vollständig zu erfassen.
OLG Düsseldorf - 18.03.2008 - I-24 U 149/05

Kündigt ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag innerhalb der ersten sechs Monate (§ 1 Abs.1 KSchG) außerordentlich, ist eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben (§ 13 Abs.1 Satz 2, § 4 Satz 1 KSchG).
BAG - 29.06.2007 - 6 AZR 873/06

Kündigt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer gleichzeitig zweimal und unterscheiden sich die Kündigungen nur in der Angabe des Kündigungsgrundes, handelt es sich im Zweifel um zwei eigenständige Kündigungserklärungen.
LAG Düsseldorf - 24.05.2007 - 13 Sa 1287/06

Wird neben dem Kündigungsschutzantrag ein Antrag auf Weiterbeschäftigung unbedingt gestellt, kommt für diesen Antrag die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit in der Regel nicht in Betracht, weil es kostengünstiger gewesen wäre, den Weiterbeschäftigungsantrag als uneigentlichen Hilfsantrag ("für den Fall des Obsiegens mit dem Kündigungsschutzantrag") zu stellen.
LAG Hessen - 23.03.2007 - 16 Ta 94/07

Die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers für ein Kündigungsschutzverfahren bezieht sich grundsätzlich auch auf außergerichtliche Tätigkeiten zur Streitbeilegung und sind entsprechend zu vergüten. Ein Beratungsverschulden des beauftragten Rechtsanwalts über den Umfang der Deckungszusage oder eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers sind nicht gegeben, wenn sowohl eine Kündigungsschutzklage erhoben, wie auch außergerichtlich mit dem kündigenden Arbeitgeber verhandelt wird.
AG Hamburg-Altona - 07.12.2006 - 319c C 113/06

Ist zum Zeitpunkt der Kündigung eines Arbeitsvertrages über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden, muß eine Kündigungsschutzklage gegen den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes erhoben werden. Eine Klage gegen den insolventen Arbeitgeber macht den Insolvenzverwalter in der Regel nicht zur Partei des Rechtsstreits.
BAG - 21.09.2006 - 2 AZR 573/05

Bei einer zweistufigen tariflichen Verfallfrist wird die Klagefrist durch die rechtzeitige Einreichung bei Gericht gewahrt.
LAG Köln - 11.09.2006 - 14 (13) Sa 395/06

Ein rechtsschutzversicherter Arbeitnehmer hat bei der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses einem Rechtsanwalt nur den Auftrag zu erteilen, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Ein weitergehender Auftrag verstößt gegen die Obliegenheit des versicherten Arbeitnehmers, unnötige Kosten zu vermeiden.
AG Essen - 01.08.2006 - 20 C 63/06

Der Beginn der gesetzlichen Kündigungsfrist für die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wird gehemmt, solange der Arbeitgeber die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinende Maßnahme mit der gebotenen Eile durchführt.
LAG Mecklenburg-Vorpommern - 26.04.2006 - 2 Sa 487/05

Ein Rechtsanwalt haftet im Kündigungsschutzprozeß nicht für eine versäumte Prozeßhandlung, wenn im Regreßprozeß die Kündigungsgründe bewiesen werden können.
OLG Düsseldorf - 19.03.2002 - 24 U 172/01

Produziert ein Rechtsanwalt in einem Kündigungsschutzverfahren durch eine Falschberatung seines Mandanten erst einen Kündigungsgrund, beginnt die Verjährungsfrist des Regeßanspruchs gegen den Anwalt mit dem Zugang der weiteren Kündigung bei dem Mandanten.
OLG Düsseldorf - 07.03.1996 - 8 U 117/95

In einem Kündigungsschutzprozeß kann der Rechtsanwalt verpflichtet sein, einen Auflösungsantrag mit Abfindungsforderung zu stellen.
OLG Bamberg - 18.07.1988 - 4 U 60/88

Siehe auch: Kündigungsschutzklage


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