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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Zustellung

Vermerkt der Zusteller nicht das Datum auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks, gilt das Schriftstück erst in dem Zeitpunkt als zugestellt, zu dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist.
BGH - 29.07.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

Für den tatsächlichen Zugang als Voraussetzung der Heilung eines Zustellungsmangels gemäß § 189 ZPO ist nicht der Zugang des zuzustellenden Originals erforderlich. Die erfolgreiche Übermittlung einer (elektronischen) Kopie in Form - beispielsweise - eines Telefaxes, einer Fotokopie oder eines Scans ist ausreichend. Die bloße mündliche Überlieferung oder eine handschriftliche oder maschinenschriftliche Abschrift des zuzustellenden Originals führen dagegen wegen der Fehleranfälligkeit einer solchen Übermittlung nicht zur Heilung des Zustellungsmangels.
BGH - 12.03.2020 - I ZB 64/19

Kann der beglaubigten Abschrift eines Urteils nicht entnommen werden, ob die erkennenden Richter die Urschrift des Urteils unterschrieben haben, ist die Urteilszustellung unwirksam.
BFH - 06.11.2019 - II R 29/16

Ein Dokument ist dem Zustellungsadressaten tatsächlich zugegangen, wenn er es in die Hand bekommt.
BGH - 12.09.2019 - IX ZR 262/18

Ein Zustellungsbeamter, der entgegen den Vorschriften der Zivilprozessordnung eine Zustellung falsch bewirkt, verletzt eine Amtspflicht, die ihm sowohl dem Absender als auch dem Empfänger gegenüber obliegt. Die Heilung des Zustellungsmangels nach § 189 ZPO wirkt sich nicht auf das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung aus, sondern ist allein für den Eintritt und Umfang eines ersatzfähigen Schadens von Bedeutung.
BGH - 21.02.2019 - III ZR 115/18

Die öffentliche Zustellung von Klagen ist fehlerhaft, wenn ihr zugrunde liegt, dass ein erster Zustellversuch an die im Ausland ansässige Beklagte daran scheitert, dass eine vollständige Übersetzung der zuzustellen Anlagen zu einer Klagschrift fehlten.
OLG Hamburg - 21.02.2019 - 3 U 35/15

Verfolgt der Kläger eine erhebliche Forderung mit einem Mahnbescheid, muss eine Partei, die tatsächlich Kenntnis vom Mahnbescheid erhält und keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, erst ab einer Frist von sechs Monaten ab der Zustellung des Mahnbescheids nicht mehr mit weiteren Zustellungen rechnen.
BGH - 22.11.2018 - IX ZA 14/18

Die Beurkundung des Zustellungsvorgangs nach § 182 ZPO dient nur dem Nachweis der Zustellung und ist nicht konstitutiver Bestandteil der Zustellung.
BGH - 11.07.2018 - XII ZB 138/18

Bei juristischen Personen des Privatrechts genügt als ladungsfähige Anschrift die Angabe der im Handelsregister eingetragenen Geschäftsanschrift, sofern dort gemäß § 170 Abs. 2 ZPO Zustellungen an das Organ als gesetzlichen Vertreter der juristischen Person oder den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter im Sinne von § 171 ZPO bewirkt werden können.
BGH - 28.06.2018 - I ZR 257/16

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es zum Nachweis für den wirksamen Vollzug einer Zustellung aus, wenn der Prozessbevollmächtigte einer Partei sich in einer Rechtsmittelschrift auf das erstinstanzliche Urteil ausdrücklich mit den Worten "zugestellt am ..." bezieht, sofern auch die weiteren, unabdingbaren Anforderungen an die Vollendung der Zustellung erfüllt sind.
BGH - 12.09.2017 - XI ZB 2/17

Zum Nachweis für den wirksamen Vollzug einer Zustellung reicht es aus, wenn der Prozessbevollmächtigte einer Partei sich in einer Rechtsmittelschrift auf das erstinstanzliche Urteil ausdrücklich mit den Worten "zugestellt am ..." bezieht, sofern auch die weiteren, unabdingbaren Anforderungen an die Vollendung der Zustellung erfüllt sind.
BGH - 12.09.2017 - XI ZB 2/17

Die Zustellungsurkunde begründet vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen; der Beweis der Unrichtigkeit der bezeugten Tatsachen ist zulässig.
LAG Mecklenburg-Vorpommern - 11.05.2017 - 5 Sa 110/16

Gibt der Kläger, der nicht Organ der beklagten Genossenschaft ist, in der Klageschrift den gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft erkennbar irrtümlich fehlerhaft an und wird die Klage an den richtigen gesetzlichen Vertreter zugestellt, ist sie ordnungsgemäß erhoben.
BGH - 14.03.2017 - XI ZR 442/16

Eine unrichtige Sachbehandlung des Gerichtsvollziehers bei der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft liegt nicht bereits dann vor, wenn sich der Gerichtsvollzieher unter Ausübung seines Ermessens für die persönliche Zustellung entscheidet, obgleich der Gläubiger die Weisung erteilt hat, Zustellungen durch die Post durchzuführen.
OLG Celle - 02.03.2017 - 2 W 79/17

Ob der Zustellungsempfänger rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter im Sinne von § 171 ZPO ist, ergibt sich aus den Vorschriften des bürgerlichen Rechts; steht fest, dass eine Vollmacht erteilt worden ist, die zu der Entgegennahme von Zustellungen berechtigt, muss nach den allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung derjenige das Erlöschen der Vollmacht beweisen, der sich darauf beruft.
BGH - 27.10.2016 - V ZB 47/15

Im Rahmen von § 172 Abs. 1 ZPO dient eine zusätzliche Zustellung an den anwaltlich vertretenen Beteiligten regelmäßig lediglich seiner Unterrichtung und bleibt auf die Maßgeblichkeit der Zustellung an seinen Bevollmächtigten ohne Einfluss.
BGH - 11.05.2016 - XII ZB 582/15

Die öffentliche Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung wirkt als Zustellung und setzt die Beschwerdefrist in Gang, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Der Belehrungsmangel kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen.
BGH - 24.03.2016 - IX ZB 67-14

Das Erfordernis der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klage ist durch das Zustellungsreformgesetz nicht beseitigt worden.
BGH - 22.12.2015 - VI ZR 79/15

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Merkmal "demnächst" (§ 167 ZPO) nur erfüllt, wenn sich die der Partei zuzurechnenden Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten. Dabei wird eine Zustellungsverzögerung von bis zu 14 Tagen regelmäßig hingenommen, um eine Überforderung des Klägers sicher auszuschließen. Eine der Klägerin zurechenbare Verzögerung von mehr als 14 Tagen liegt vor, wenn die Justizkasse das Amtsgericht nicht von dem Eingang des Gerichtskostenvorschusses informieren konnte, weil die Klägerin selbst oder ihre Hausbank bezeichneten den Einzahler bzw. das maßgebliche gerichtliche Aktenzeichen zum Rechtsstreit derart unzureichend, dass die Justizkasse nicht in der Lage war, den eingegangenen Gerichtskostenvorschuss dem relevanten Verfahren zuzuordnen.
AG Hamburg - 07.10.2015 - 880 C 21/14

Fordert das Gericht keinen Gerichtskostenvorschuss an und bleibt der Kläger untätig, beginnt der ihm im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 167 ZPO („demnächst“) zuzurechnende Zeitraum einer Zustellungsverzögerung frühestens drei Wochen nach Einreichung der Klage bzw. drei Wochen nach Ablauf der durch die Klage zu wahrenden Frist.
BGH - 25.09.2015 - V ZR 203/14

Die Zustellung einer Klage erfolgt noch "demnächst", wenn der Kläger innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Gerichtskostenanforderung und Ablauf einer angemessenen Erledigungsfrist einen Prozesskostenhilfeantrag stellt, sofern sich nach Zugang der Vorschussrechnung ergibt, dass eine zunächst zuverlässig zugesagte Prozessfinanzierung durch einen Dritten nicht zustande kommt.
BGH - 03.09.2015 - III ZR 66/14

Der zur Einlegung des Rechtsmittels beauftragte Rechtsanwalt muss eigenverantwortlich das für den Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist maßgebende Zustellungsdatum feststellen. Dabei darf er aus dem Datum des Eingangsstempels, das sich auf der vom erstinstanzlich beauftragten Rechtsanwalt übermittelten Ausfertigung der erstinstanzlichen Entscheidung befindet, nicht ohne weiteres auf den Tag der Zustellung schließen.
OLG Bremen - 13.08.2015 - 5 UF 72/15

Wird eine Ladung zur mündlichen Verhandlung an einen Rechtsanwalt durch Empfangsbekenntnis zugestellt, kommt es für die Wirksamkeit der Zustellung darauf an, dass der Rechtsanwalt selbst Kenntnis vom Zugang des zuzustellenden Schriftstücks genommen hat. Bestreitet der Rechtsanwalt den Empfang der Ladung und ist das Empfangsbekenntnis nicht auffindbar, bedarf es eines sonstigen zweifelsfreien Nachweises, dass der Rechtsanwalt die Ladung erhalten hat. Das Gericht trägt die verfahrensrechtliche Beweislast für den Zugang der Ladung.
BVerwG - 27.07.2015 - BVerwG 9 B 33.15

War eine Partei im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren durch ihren Prozessbevollmächtigten vertreten, haben nach § 172 Abs. 1 ZPO auch im Prozesskostenhilfeaufhebungsverfahren(§ 124 ZPO) Zustellungen an den Prozessbevollmächtigten der Partei zu erfolgen.
LAG Berlin - 20.07.2015 - 21 Ta 1066/15

Eine Klage ist dann "demnächst" zugestellt im Sinne von § 167 ZPO, wenn die Partei und ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtumstände alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan haben.
BGH - 20.05.2015 - IV ZR 34/14

Eine Klage ist dann "demnächst" zugestellt im Sinne von § 167 ZPO, wenn die Partei und ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtumstände alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan haben.
BGH - 20.05.2015 - IV ZR 34/14

Bei einem Einschreiben mit Rückschein ersetzt der Zugang des Benachrichtigungsscheins nicht den Zugang des Einschreibens.
LAG Hamburg - 08.04.2015 - 5 Sa 61/14

In der widerspruchslosen Entgegennahme des zustellenden Schriftstücks durch eine in den Geschäftsräumen beschäftigte Person (§ 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO) liegt zugleich die (konkludente) Erklärung, dass der Zustellungsadressat abwesend beziehungsweise an der Entgegennahme der Zustellung verhindert ist. Weitere Nachforschungen des Zustellers sind dann regelmäßig nicht veranlasst.
BGH - 04.02.2015 - III ZR 513/13

Verstößt eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten gegen zwingende Zustellungsvorschriften, weil der Zusteller entgegen § 180 Satz 3 ZPO auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung nicht vermerkt hat, ist das zuzustellende Dokument i.S. des § 189 ZPO in dem Zeitpunkt dem Empfänger tatsächlich zugegangen, in dem er das Schriftstück in die Hand bekommt.
BFH - 06.05.2014 - GrS 2/13

Der Zugang einer Abschrift der Beschlussverfügung, die dem einen von zwei Verfügungsbeklagten zugegangen ist, kann nicht den Zustellungsmangel im Verhältnis zum anderen Verfügungsbeklagten heilen.
OLG Karlsruhe - 22.01.2014 - 6 U 118/13

Die unter Verstoß gegen § 170 Abs. 1 ZPO erfolgte Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar prozessunfähige Partei setzt die Einspruchsfrist in Gang.
BGH - 15.01.2014 - VIII ZR 100/13

Die gerichtliche Zurückweisung des Antrags, die Klageschrift in einer Streitigkeit um einen Domainnamen dem im Inland wohnenden Admin-C der im Ausland ansässigen Beklagten zuzustellen, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
BGH - 06.11.2013 - I ZB 48/13

Wenn ein Gericht eine zweite Zustellung als notwendig ansieht, darf ein Anwalt darauf vertrauen, dass es sich dabei um eine sinnvolle Maßnahme handelt, und davon ausgehen, dass erst diese Zustellung die Berufungsfrist in Lauf gesetzt hat.
BGH - 26.02.2013 - XI ZB 15/12

Die Zustellung einer Klageschrift im Ausland kann durch das schriftliche Zeugnis der ersuchten Behörde nachgewiesen werden.
BGH - 15.01.2013 - VI ZR 241/12

Eine Klagezustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt wird.
BGH - 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

Im Erkenntnisverfahren darf eine öffentliche Zustellung nur angeordnet werden, wenn die begünstigte Partei alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen angestellt hat, um eine öffentliche Zustellung zu vermeiden, und ihre ergebnislosen Bemühungen gegenüber dem Gericht dargelegt hat.
BGH - 06.12.2012 - VII ZR 74/12

Die Wirksamkeit des Zustellungsvermerks nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO ist nicht daran gebunden, dass derselbe Urkundsbeamte, der dem Gerichtswachtmeister das zuzustellende Schriftstück zum Zwecke der Aufgabe zur Post zugeleitet hat, auch den Vermerk beurkundet, dass das Schriftstück vom Gerichtswachtmeister zur Post aufgegeben worden ist.
BGH - 18.09.2012 - VI ZR 225/11

Bei einer vom Gericht durchzuführenden Auslandszustellung kann auch eine 19 Monate nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgte Zustellung noch "demnächst" iSv. § 167 ZPO sein.
BAG - 23.08.2012 - 8 AZR 394/11

Im Erkenntnisverfahren darf eine öffentliche Zustellung nur angeordnet werden, wenn die begünstigte Partei alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen angestellt hat, um den Aufenthalt des Zustellungsadressaten zu ermitteln und ihre ergebnislosen Bemühungen gegenüber dem Gericht dargelegt hat. Allein die ergebnislose Anfrage beim Einwohnermeldeamt und dem Zustellungspostamt des letzten Wohnsitzes des Zustellungsadressaten genügt hierfür in der Regel nicht.
BGH - 04.07.2012 - XII ZR 94/10

Im Erkenntnisverfahren darf eine öffentliche Zustellung nur angeordnet werden, wenn die begünstigte Partei alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen angestellt hat, um den Aufenthalt des Zustellungsadressaten zu ermitteln und ihre ergebnislosen Bemühungen gegenüber dem Gericht dargelegt hat. Allein die ergebnislose Anfrage beim Einwohnermeldeamt und dem Zustelungspostamt des letzten Wohnsitzes des Zustellungsadressaten genügt hierfür in der Regel nicht.
BGH - 04.07.2012 - XII UR 94/10

Ein Postfach ist jedenfalls dann eine ähnliche Vorrichtung im Sinne von § 180 Satz 1 ZPO, wenn eine Wohnanschrift desjenigen, dem zugestellt werden soll, unbekannt oder nicht vorhanden ist.
BGH - 14.06.2012 - V ZB 192/11

Ein Ordnungsgeldbeschluss gemäß § 141 Abs. 1 ZPO ist nicht an die anwaltlich vertretene Partei selbst, sondern an deren Prozessbevollmächtigten zuzustellen.
OLG Bremen - 13.02.2012 - 5 W 6/12

Die öffentliche Bekanntmachung wirkt nur dann als Zustellung, wenn die bekannt gemachte Entscheidung richtig bezeichnet ist. Ist die öffentliche Bekanntmachung fehlerhaft und wirkt sie deshalb nicht als Zustellung, beginnt die Beschwerdefrist für einen Beteiligten, dem die Entscheidung nicht individuell mitgeteilt worden ist, auch nicht fünf Monate nach dem Erlass der Entscheidung.
BGH - 10.11.2011 - IX ZB 165/10

Nach der Niederlegung des Mandats bleibt der Rechtsanwalt verpflichtet, seine frühere Partei über eine an ihn erfolgte Zustellung unverzüglich zu unterrichten. Darauf, dass der frühere Prozessbevollmächtigte die nachwirkende Pflicht ordnungsgemäß erfüllt, darf sich die Partei verlassen.
BGH - 06.10.2011 - IX ZR 21/09

Auch ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren kann wirksam nur durch Zustellung einer Urteilsausfertigung zugestellt werden. Wird nur eine beglaubigte Abschrift zugestellt, ist dies unzureichend. Dadurch wird die Einspruchsfrist nicht ausgelöst.
OLG Stuttgart - 26.09.2011 - 5 U 85/11

Der nur einem überschaubaren Personenkreis (hier: drei Parteien) zugängliche Briefschlitz in einem Mehrparteienhaus ist auch dann für eine Ersatzzustellung gemäß § 180 Satz 1 ZPO geeignet, wenn die Sendungen nicht in ein geschlossenes Behältnis fallen, sondern auf den Boden des Hausflurs, sofern der Adressat seine Post typischerweise auf diesem Weg erhält und eine eindeutige Zuordnung des Einwurfschlitzes zum Empfänger möglich ist.
BGH - 16.06.2011 - III ZR 342/09

Die anwaltlich vertretene Partei darf darauf vertrauen, dass Zustellungen von Entscheidungen, welche den Fortbestand oder die Ausgestaltung der Prozesskostenhilfe betreffen, an ihren Anwalt erfolgen.
OLG Stuttgart - 19.05.2011 - 8 WF 66/11

Gibt der Kläger im Rubrum der Klageschrift einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten des Beklagten an, so ist dieser als für den Rechtszug bestellter Prozessbevollmächtigter gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen und hat die Zustellung an ihn zu erfolgen.
BGH - 06.04.2011 - VIII ZR 22/10

Die Zustellung einer Klage ist jedenfalls dann noch demnächst erfolgt, wenn die durch den Kläger zu vertretende Verzögerung der Zustellung den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreitet. Bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung ist auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich der ohnehin erforderliche Zeitraum für die Zustellung der Klage als Folge er Nachlässigkeit des Klägers verzögert.
BGH - 10.02.2011 - VII ZR 185/07

Fehlt es einer wirksamen Urteilszustellung, beginnt auch für eine im Ausland wohnhafte, nicht anwaltlich vertretene Partei die Frist für die Einlegung der Berufung grundsätzlich fünf Monate nach Verkündung des Urteils zu laufen.
BGH - 20.01.2011 - IX ZB 214/09

Fehlt es einer wirksamen Urteilszustellung, beginnt auch für eine im Ausland wohnhafte, nicht anwaltlich vertretene Partei die Frist für die Einlegung der Berufung grundsätzlich fünf Monate nach Verkündung des Urteils zu laufen.
BGH - 20.01.2011 - IX ZB 214/09

Ein Rechtsanwalt, der sich wegen der wiederholten Zustellung eines Versäumnisurteils beim Gericht nach dem Grund erkundigt und von er Geschäftstelle die nicht näher erläuterte Auskunft erhält, die erste Zustellung sei unwirksam und könnte als gegenstandslos betrachtet werden, trifft jedenfalls dann kein Verschulden an einer Fristversäumnis, wenn die Auskunft nicht offensichtlich fehlerhaft ist. Eine Pflicht zu einer weiteren Nachfrage nach dem konkrten Grund der Unwirksamkeit trifft ihn nicht.
BGH - 15.12.2010 - XII ZR 27/09

Zweifel an der Wirksamkeit der Klagezustellung rechtfertigen nicht die Abweisung der Klage wegen fehlender Rechtshängigkeit, sofern die Heilung des etwaigen Zustellungsmangels noch möglich ist.
BGH - 07.12.2010 - VI ZR 48/10

Das Versäumen einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch den Prozeßbevollmächtigten ist im Streitfall nicht entschuldbar. Es gehört zu dessen Aufgaben, bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Fristablauf zu prüfen. Dabei darf er sich nicht auf den Eingangsstempel seiner Kanzlei verlassen, sondern muß prüfen, ob das Datum des Eingangsstempels mit dem vom Postbediensteten auf dem Zustellumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt.
BFH - 30.11.2010 - IV B 39/10

Der Rechtsanwalt kann den Beweis der Unrichtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis (hier: Datum der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils) durch den Nachweis führen, dass es nach seiner Büroorganisation ausgeschlossen ist, dass das auf dem Empfangsbekenntnis befindliche Datum das Datum der tatsächlichen Zustellung ist.
OLG Bremen - 16.08.2010 - 3 U 33/09

Hat ein Rechtsanwalt ein Empfangsbekenntnis ordnungsgemäß mit Datum unterzeichnet, ist die Beweiswirkung der Zustellung erbracht.
LAG Düsseldorf - 07.07.2010 - 2 Ta 393/10

Zur einer ordnunggemäßen Organisation des Fristenwesens in einem Anwaltsbüro gehört nicht nur die Anweisung an das zuständige Büropersonal, den für den Beginn der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist maßgeblichen Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils anhand der Datumsangabe im unterzeichneten Empfangsbekenntnis oder auf dem Zustellungsumschlag zu ermitteln. Dem Personal muß auch aufgegeben werden, das Datum der Zustellung gesondert und deutlich abgehoben von dem nicht maßgeblichen Aufdruck des Eingangsdatums zu vermerken.
BGH - 22.06.2010 - VIII ZB 12/10

Der Beginn der einmonatigen Berufungsfrist (§ 517 ZPO) setzt die Zustellung einer Ausfertigung des in vollständiger Form abgefassten Urteils voraus.
BGH - 09.06.2010 - XII ZB 132/09

Eine Heilung eines Zustellungsmangels (§ 189 ZPO) kommt nicht in Betracht, wenn ein von Amts wegen förmlich zuzustellendes Dokument im Parteibetrieb zugestellt wird.
BGH - 19.05.2010 - IV ZR 14/08

Die öffentliche Zustellung der Klageschrift erweist sich als unwirksam, wenn zum Zeitpunkt des Antrags auf öffentliche Zustellung durch den Kläger bereits ein neuer Liquidator der Beklagten im Handelsregister eingetragen war, an den die Zustellung wirksam hätte erfolgen können.
OLG München - 17.03.2010 - 7 U 5010/09

Ein unwirksame Zustellung des Mahnbescheids hindert nicht den Eintritt der Verjährungshemmung, wenn der Anspruchsinhaber für die wirksame Zustellung alles aus seiner Sicht Erforderliche getan hat, der Anspruchgegner in unverjährter Zeit von dem Erlaß des Mahnbescheids und seinem Inhalt Kenntnis erlangt und die Wirksamkeit der Zustellung ebenfalls in unverjährter Zeit in einem Rechtsstreit geprüft wird.
BGH - 26.02.2010 - V ZR 98/09

Das die Verjährung hemmende Merkmal "demnächst" (§ 167 ZPO) ist nur erfüllt, wenn sich die Verzögerung in einem hinnehmbaren Rahmen hält. Für den bei Klageinreichung fälligen Gerichtskostenvorschuß (§ 12 Abs.1 GKG) ist dieses Merkmal nur gewahrt, wenn der Vorschuß nach der gerichtlichen Zahlungsaufforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt.
OLG Rostock - 28.01.2010 - 3 U 113/09

Nach Eingang einer Kostenanforderung über die Gerichtskosten für eine fristwahrende Klage durch das Gericht, darf eine Anweisung am übernächsten Werktag erwartet werden. Ansonsten ist höchstens noch ein Zeitraum von zwei Wochen hinzunehmen.
KG - 15.01.2010 - 6 U 76/09

Auch ein Gemeinschaftsbriefkasten für mehrere Mietparteien erfüllt die Voraussetzungen einer Ersatzzustellung (§ 180 Satz 1 ZPO), wenn er durch die entsprechende Beschriftung eine eindeutige Zuordnung zum Adressaten ermöglicht, wenn dieser typischerweise seine Post über den Gemeinschaftsbriefkasten erhält und der Kreis der Mitbenutzer überschaubar ist.
OLG Frankfurt - 14.01.2010 - 3 Ws 21/10

Soll durch die Zustellung einer Streitverkündung die Verjährung gehemmt werden, tritt diese Wirkung auch dann bereits mit dem Eingang der Streitverkündungsschrift bei Gericht ein, wenn der Anspruch zum Zeitpunkt der demnächst erfolgten Zustellung noch nicht verjährt war.
BGH - 17.12.2009 - IX ZR 4/08

Eine Ersatzzustellung in den gemeinsamen Briefkasten von Kläger und Zeugen ist unwirksam, wenn der Kläger aus abgetretenem Recht des Zeugen klagt.
OLG Saarbrücken - 12.11.2009 - 8 U 518/08-142

Bei bereits aufgegebenen Geschäfträumen kann keine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten erfolgen.
BGH - 22.10.2009 - IX ZB 248/08

Ist für den Prozeßbevollmächtigten offenkundig, daß das Gericht die tatsächlich erfolgte Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses nicht beachtet und trotz unbedingt erhobener Klage von einem bloßen Prozeßkostenhilfegesuch ausgeht, hat er dieses Mißverständnis auszuräumen, um zwecks Einhaltung der Klagefrist die alsbaldige Zustellung der Klage sicherzustellen.
BGH - 17.09.2009 - IX ZR 74/08

Ein Verteidiger, der seine Bevollmächtigung versichert und gegenüber der Verwaltungsbehörde als solcher auftritt, kann sich im Bußgeldverfahren nicht auf eine fehlende oder beschränkte Vollmacht berufen. Zustellungen an ihn sind wirksam.
AG Nürtingen - 23.04.2009 - 16 OWi 73 Js 13396/0

Als "demnächst" gilt die Zustellung, wenn der Kläger alles in seiner Macht stehende getan hat, um die Zustellung an den Gegner zu bewirken.
LG Nürnberg-Fürth - 01.10.2008 - 14 S 4986/08

Die Zustellung eines klagerweiternden Schriftsatzes an die andere Partei ist während der Dauer der Aussetzung des Verfahrens ohne rechtliche Wirkung. Der klagerweiternde Schriftsatz gilt als zugestellt, wenn die Aussetzung endet. Einer erneuten Zustellung bedarf es nicht.
LAG Düsseldorf - 08.08.2008 - 9 Sa 2261/07

Eine Zustellung ist noch "demnächst"(§ 167 ZPO), wenn der Gerichtskostenvorschuß spätestens drei Wochen nach der Zahlungsaufforderung durch das Gericht dort eingeht.
OLG München - 10.07.2008 - 19 U 5500/07

Ohne besonderen Anlaß darf der Einlieferer eines Briefes auch bei einem Warnstreik der Post davon ausgehen, daß die üblichen Postlaufzeiten eingehalten werden.
OLG Nürnberg - 19.05.2008 - 13 U 758/08

Ist die öffentliche Zustellung unwirksam (§ 185 ZPO), ist es dem Empfänger verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit zu berufen, wenn er zielgerichtet versucht hat, eine Zustellung, mit der er sicher rechnen mußte, zu verhindern. In einem solchen Fall ist dasBerufen auf die Unwirksamkeit rechtmißbräuchlich und damit unbeachtlich.
BGH - 28.04.2008 - II ZR 61/07

Endete die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2005, so konnte durch Einreichung eines-demnächst zugestellten-Mahnbescheids am 2.1.2006 (Montag) die Hemmung der Verjährung noch herbeigeführt werden, weil der letzte Tag der Frist-der 31.12.2005-auf einen Sonnabend fiel und der 1.1.2006 ein staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag war.
OLG Düsseldorf - 11.03.2008 - I-24 U 138/07

Wird ein Schriftstück erst am 31.Dezember nachmittags in den Briefkasten eines Bürobetriebes geworfen, in dem branchenüblich Silvester nachmittags-auch wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt-nicht mehr gearbeitet wird, so geht es erst am nächsten Werktag zu.
BGH - 05.12.2007 - XII ZR 148/05

Nimmt in Rechtanwalt nach einer Mandatskündigung eine Zustellung für seinen ehemaligen Mandanten entgegen und informiert diesen nicht über die Zustellung, geht dieses Verhalten bei einer späteren Fristversäumnis nicht zu Lasten des Mandanten.
BGH - 19.09.2007 - VIII ZB 44/07

Die Berufungsfrist beginnt spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung eines Urteils zu laufen, selbst wenn eine Zustellung des Urteils noch nicht erfolgt ist. Die Verkündung wird nicht dadurch unwirksam, daß an diesem Tag das Urteil noch nicht in vollständiger Form abgefaßt war.
OLG Thüringen - 06.08.2007 - 4 U 248/07

Eine Ersatzzustellung (§ 180 ZPO) kann auch erfolgen, wenn ein Schriftstück außerhalb der Geschäftszeit in den Briefkasten gelegt wird.
BVerwG - 02.08.2007 - 2 B 20/07

Fehlt auf einer Zustellungsurkunde die erforderliche Unterschrift des Zustellers (§ 182 Abs.2 Nr.8 ZPO), ist die Zustellung nicht unwirksam; die fehlende Unterschrift kann nachgeholt werden.
BGH - 19.07.2007 - I ZR 136/05

Verzögert ein Rechtsanwalt durch schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflicht am Zustellungsvorgang die Ausstellung des Empfangsbekenntnisses, wird dadurch die Berufungsfrist nicht verlängert.
LAG Nürnberg - 26.06.2007 - 2 Sa 163/07

In der Türkei kann in Fällen, in denen der an einem bestimmten Ort seinen Beruf ausübende Zustellungsadressat nicht anzutreffen ist, die Zustellung an seinen dauerhaften Angestellten oder Dienstboten erfolgen.
OLG Karlsruhe - 30.03.2007 - 14 U 118/06

Ein Gemeinschaftsbriefkasten in Form eines unbeschrifteten Schlitzes in der Hauswand eines Mehrfamilienhauses ermöglicht keine wirksame Zustellung im Sinne des Gesetzes.
OLG Bremen - 28.02.2007 - 1 U 64/06 b

Die Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis ist nicht bereits mit der Einlegung in ein Postfach des Anwalts bewirkt. Erklärt ein Rechtsanwalt, daß ihm ein Urteil nicht oder erst zu einem bestimmten Tag zugegangen sei, so besteht in der Regel kein Grund, dem zu mißtrauen.
BFH - 21.02.2007 - VII B 84/06

Fehlt bei der Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung einer Ladung ganz oder teilweise der Hinweis, dass das Schriftstück eine Ladung zu einem Termin enthält, dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben kann, so ist die Zustellung unwirksam. Der Aushang einer Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung einer Ladung hat nur bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem das Verfahren anhängig ist. Bei einer Ladung zu einer Berufungshauptverhandlung ist daher die Benachrichtigung an der Gerichtstafel des Landgerichts auszuhängen. Ein Aushang beim Amtsgericht führt zur Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung.
OLG Stuttgart - 05.02.2007 - 4 Ws 391/06

Die Zustellung einer Widerklage kann nicht mit der Begründung verweigert werden, die Klage sei nicht rechtshängig, wenn die Zustellung der Klage verfahrensfehlerhaft unterblieben ist.
OLG Frankfurt - 05.02.2007 - 9 W 2/07

Wird die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt, entspricht die Zustellung nicht den gesetzlichen Anforderungen und ist damit grundsätzlich unwirksam.
BGH - 21.12.2006 - VII ZR 164/05

Der Finanzbehörde gehen die an ihre Postfachanschrift übersandten Schriftstücke zu, sobald sie von dem abholenden Bediensteten aus dem Postfach entnommen werden.
BFH - 20.12.2006 - X R 38/05

Unterhält ein Arbeitnehmer bei der Post ein Postfach, so ist von einem Zugang des Kündigungsschreibens, das der Arbeitgeber dort einwerfen läßt, jedenfalls nach Ablauf der Leerungsfrist, die im Postfachvertrag üblicherweise festgelegt ist, auszugehen.
LAG Köln - 04.12.2006 - 14 Sa 873/06

Im Tenor enthaltene Zeichen, die im normalen Sprachgebrauch keinen Sinn ergeben und offensichtlich einen Computerfehler wiedergeben, führen nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung des Urteils, wenn ansonsten keine Zweifel am Umfang der Verurteilung aufkommen können.
BGH - 29.11.2006 - XII ZB 194/05

Die Zustellung eines Urteils an einen lediglich als Terminsvertreter anzusehenden Unterbevollmächtigten ist unwirksam und setzt keine Rechtsmittelfristen in Lauf.
BGH - 28.11.2006 - VIII ZB 52/06

Ist nach Lage der Akten der allgemeine Wohnsitz des Beklagten nicht bekannt und besteht kein besonderer oder ausschließlicher Gerichtsstand, so hat das angerufene Gericht dem Kläger aufzugeben, eine ladungsfähige Anschrift des Beklagten mitzuteilen. Schlägt dies fehl, so ist das angerufene Gericht zur Entscheidung über die - unzulässige - Klage berufen.
OLG Naumburg - 25.10.2006 - 1 AR 35/06

Die Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten setzt nur voraus, dass sich der Prozeßbevollmächtigte für das Verfahren bestellt hat. Darauf, ob der Prozeßvertreter Vollmacht hat, kommt es dagegen nicht an.
OLG Köln - 23.08.2006 - 11 U 134/05

Die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung über die Niederlegung eines Schriftstücks ist grundsätzlich an der Wohnungstür und nicht an der Haustür anzuheften.
OLG Köln - 17.07.2006 - 16 Wx 124/06

Verzögerungen im Zustellverfahren einer Klage durch fehlerhafte Sachbehandlung durch das Gericht, sind dem Kläger grundsätzlich nicht zuzurechnen. Der Prozeßbevollmächtigte des Klägers ist deshalb nicht zu einer Nachfrage bei dem Gericht verpflichtet.
BGH - 12.07.2006 - IV ZR 23/05

Die Kosten der Zustellung einer einstweiligen Verfügung beim Antragsgegener im außereuropäischen Ausland unter Einschaltung eines Rechtsanwalts und eines Gerichtsvollziehers am Ort der Zustellung sind erstattungsfähig.
OLG Hamburg - 07.07.2006 - 8 W 4/06

Die Übersendung einer einstweiligen Verfügung per Telefax an den Antragsgegner durch den Antragsteller stellt keine Zustellung im Sinne der Zivilprozeßordnung (ZPO) dar.
OLG Köln - 04.07.2006 - 6 W 81/06

Das Fehlen eines wirksamen Empfangsbekenntnisses hindert die Wirksamkeit der Zustellung nicht. Die erforderliche Bereitschaft zur Entgegennahme des zuzustellenden Schriftstücks ist bei dem Adressaten, der das Empfangsbekenntnis nicht zurückschickt, vorhanden, wenn er gegen das zuzustellende Urteil ein Rechtmittel einlegt und dabei auf die Urteilsausfertigung Bezug nimmt.
BVerwG - 17.05.2006 - 2 B 10/06

Die Zustellung eines Mahnbescheids ist dann nicht mehr "demnächst" im Sinne der Zivilprozeßordnung (ZPO) erfolgt, wenn der Antragsteller es unterlassen hat, beim Mahngericht nach Ablauf einer je nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Frist nachzufragen, ob die Zustellung bereits veranlaßt worden ist, und dieses Unterlassen nachweislich zu einer Verzögerung der Zustellung um mehr als einen Monat geführt hat.
BGH - 27.04.2006 - I ZR 237/03

Der Titel, aufgrund dessen die Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer BGB -Gesellschaft erfolgen soll, muß an ihren Geschäftsführer oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, an einen ihrer Gesellschafter zugestellt werden.
BGH - 06.04.2006 - V ZB 158/05

Der Zustellvermerk auf einem Versäumnisurteil ist eine öffentliche Urkunde. Ist der Akteninhalt nach Aktenordnung wegen Zeitablaufs vernichtet, obliegt es dem Einspruchsführer, die Einhaltung der Einspruchsfrist und die Fehlerhaftigkeit des Zustellvermerks zu beweisen. Hierzu ist der Vollbeweis erforderlich.
LAG Köln - 03.04.2006 - 2 Sa 1489/05

Die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis ist dann als bewirkt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen, und dies auch durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses beurkundet.
BGH - 18.01.2006 - VIII ZR 114/05

Wenn ein Adressat in zurechenbarer Weise ständig den Anschein setzt, daß er unter einer bestimmten Anschrift wohne und dadurch zugleich verhindert, daß dem Absender die tatsächliche Anschrift bekannt wird, kann eine Ersatzzustellung unter der vom Adressaten angegebnenen Anschrift wirksam sein, obgleich er dort tatsächlich nicht wohnt.
KG - 02.01.2006 - 8 W 92/05

Die unrichtige Bezeichnung einer Behörde als Prozeßvertretungsbehörde in einer Klage duch den Prozeßbevollmächtigten des Klägers und die damit verbundene Verzögerung bei der Zustellung an die richtige Behörde ist unschädlich, wenn die unrichtige Behörde im angefochtenen Verwaltungsbeschluß als Prozeßvertretungsbehörde aufgeführt war.
BGH - 01.12.2005 - III ZR 43/05

Zum Nachweis der Wirksamkeit einer Ersatzzustellung ist es nicht erforderlich, daß der Zusteller in der Urkunde angibt, in welchen Briefkasten oder sonstige Empfangseinrichtung er das Schriftstück eingelegt hat.
BGH - 10.11.2005 - III ZR 104/05

Bei der förmlichen Zustellung eines Bescheids über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen durch Postzustellungsurkunde, müssen die Zustellungsurkunde und die Sendung einen Hinweis auf den Gegenstand der Feststellung enthalten.
BFH - 13.10.2005 - IV R 44/03

Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Zustellung ist vom Gericht des Vollstreckungsstaates der Zeitraum zu berücksichtigen, über den der Beklagte vor dem Gericht des Urteilsstaates tatsächlich verfügte, um den Erlaß einer vollstreckbaren Versäumnisentscheidung zu verhindern.
BGH - 06.10.2005 - IX ZB 360/02

Ist der Beklagte Eigentümer einer Wohnung in Spanien und wohnt nach eigenen Angaben dort, so kann ihm in Spanien die Klage oder ein Urteil per Einschreiben/Rückschein direkt zugestellt werden.
OLG Celle - 26.07.2005 - 16 U 59/05

Seit dem 1. Juli 2002 ist die Zustellung auch an eine in den Geschäftsräumen eines Rechtsanwalts tätige Putzfrau zulässig.
OVG Saarlouis - 15.06.2005 - 1 Q 60/04

Der Beweiswert einer Postzustellungsurkunde, in der der Postzusteller vermerkt hat, eine Einspruchsentscheidung des Finanzamts in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten eingelegt zu haben, kann nicht allein durch den Hinweis des Adressaten erschüttert werden, daß sich durch den ständigen Wechsel von Postzustellern Mängel in der Briefzustellung häufen würden.
FG Saarbrücken - 24.05.2005 - 1 K 73/05

Der Auszug eines Zustellungsadressaten aus der Ehewohnung in die Zugmaschine eines LKW, stellt keine Aufgabe der zustellfähigen Anschrift der Ehewohnung dar; Zustellungen können unter deren Anschrift weiterhin wirksam erfolgen.
OLG Hamburg - 18.02.2005 - 2 Ws 5/05

Das Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post AG ist keine öffentliche Urkunde im Sinne der gesetzlichen Vorschriften und genügt deshalb nicht als Zustellnachweis.
OLG Koblenz - 27.01.2005 - 11 WF 1013/04

Das auf einem Empfangsbekenntnis angegebene Datum ist als unrichtig zu bewerten, wenn bei gleichzeitiger Aufgabe zur Post ein Parteivertreter ohne Hinweis auf eine etwaige Postverzögerung und ohne Angaben zum Zeitpunkt des Eingangs der Entscheidung in dem Büro ein Datum angibt, das um mehr als drei Wochen von dem Empfangsdatum des gegnerischen Prozeßbevollmächtigten abweicht und sich der Anwalt weiterer Mitwirkung an der Feststellung des Zustellungsdatums entzieht und nicht auf Fragen des Gerichts antwortet.
LAG Nürnberg - 08.12.2004 - 2 Ta 185/04

Mit der Zustellung an den Vertreter eines Rechtsanwalts, der einer Sozietät angehört, jedoch nicht anwesend ist, gilt die Zustellung als bewirkt.
OVG Lüneburg - 27.09.2004 - 11 LA 107/04

Kann ein Mahnbescheid nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Antragsgegners unbekannt ist, ist eine Überleitung in das streitige Verfahren nicht möglich.
BGH - 17.06.2004 - IX ZB 206/03

Gerät der Prozeß in Stillstand, weil dem Kläger die für die Zustellung eines Schriftsatzes benötigte Anschrift des Prozeßgegners unbekannt ist, so endet die Unterbrechung der Verjährung nur dann nicht, wenn die zur Anschriftenmitteilung verpflichtete Partei darlegt und gegebenenfalls beweist, daß sie die ihr möglichen (und zumutbaren) Schritte unternommen hat, die zustellungsfähige Anschrift der anderen Partei erfolgversprechend zu ermitteln. Im Rahmen dieser Obliegenheit ist die zur Anschriftenermittlung verpflichtete Partei grundsätzlich gehalten, die öffentliche Zustellung zu beantragen.
BGH - 06.05.2004 - IX ZR 205/00

Ein durch Boten nach ortsüblicher, jedoch noch zu allgemein üblicher Postzustellzeit in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers eingeworfenes Kündigungsschreiben geht diesem noch am selben Tag zu.
LAG Nürnberg - 05.01.2004 - 9 Ta 162/03

Die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers des Klägers berührt grundsätzlich nicht die zeitlichen Anforderungen bei der Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses bei fristgebundenen Klagen an den Kläger, damit die Klage demnächst zugestellt werden kann. Andernfalls träte eine nicht zu rechtfertigende Besserstellung der rechtschutzversicherten Partei ein.
OLG Hamm - 03.12.2003 - 20 U 147/03

Einer "demnächstigen" Zustellung steht nicht entgegen i. S. d. § 167 ZPO stehen nicht entgegen schuldhaftes Verhalten vor Fristablauf, schuldhaftes Verhalten danach für nicht mehr als 14 Tage, schuldloses Verhalten, Zeiträume, die für eine Verzögerung nicht ursächlich geworden sind und eine Mindestbearbeitungszeit, soweit die Partei alles ihr Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung tut. Die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers ändert diese Zeiten nicht ab.
OLG Hamm - 03.12.2003 - 20 U 147/03

Liegt dem Gerichtsvollzieher das zuzustellende Schriftstück nur als Faxausdruck vor, stellt er diesen zu und verbindet der die Zustellungsurkunde mit dem später nachgereichten Original des zuzustellenden Schriftstücks, so liegt eine wirksame Zustellung vor.
OLG Düsseldorf - 22.08.2003 - 20 W 40/03

Ein Empfangsbekenntnis erbringt den Beweis für die Zustellung an den Empfänger und den Zeitpunkt der Entgegennahme.
BGH - 27.05.2003 - VI ZB 77/02

Die Zustellung der Klage ist dann nicht als "demnächst" anzusehen, wenn sie erst fast zehn Monate nach Einreichung erfolgt, weil der Rechtsschutzversicherer den erforderlichen Vorschuss erst verspätet gezahlt hat. Der VN und/oder sein Prozessbevollmächtigter sind im Sinne größtmöglicher Beschleunigung gehalten, nach Eingang der Gerichtskostenrechnung und Weiterleitung an den Rechtsschutzversicherer zeitnah bei Gericht oder beim Rechtsschutzversicherer nachzufragen, ob die Einzahlung des Vorschusses erfolgt ist.
LG Düsseldorf - 16.01.2003 - 11 O 549/01

Der an eine Klagefrist gebundene Kläger hat von sich aus alles ihm Zumutbare zu tun, um die Voraussetzungen für eine alsbaldige Zustellung der Klage zu schaffen; insofern vermag ihn grundsätzlich weder das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung noch deren Unterrichtung über die beabsichtigte Klage zu entlasten, wenn er den Gerichtskostenvorschuß verzögerlich einzahlt und die Klage deshalb nicht mehr demnächst zugestelt wird.
OLG Frankfurt - 08.08.2001 - 7 U 74/00

Eine Erklärung ist auch dann fristgerecht zugegangen, wenn sie erst in den Abendstunden des Tages an dem die Frist abläuft bei dem Anwalt des Erklärungsempfängers eingeht.
OLG München - 09.02.2001 - 23 U 5069/00

Reicht ein Versicherungsnehmer am letzten Tag der Frist (§ 12 Abs.3 VVG) eine Klage ein und zahlt die Gerichtskosten erst zwei Monate nach der Aufforderung durch das Gericht, sodaß die Klagefrist abgelaufen ist, wird dieses Verhalten nicht dadurch entschuldigt, daß die Rechtsschutzversicherung des Versicherungsnehmers den Kostenvorschuß nicht rechtzeitig angewiesen hat.
OLG München - 11.01.2000 - 25 U 4113/99

Die Zustellung einer fristwahrenden Klage erfolgt demnächst im Sinne des Gesetzes (§ 167 ZPO), wenn die Zahlung des vom Gericht angeforderten Gerichtskostenvorschusses innerhalb von einer Woche erfolgt.
OLG Köln - 22.12.1999 - 5 U 106/99

Ein im schriftlichen Verfahren ergangenes Versäumnisurteil kann dem im Ausland wohnenden Beklagten durch Aufgabe zur Post zugestellt werden.
BGH - 10.11.1998 - VI ZR 243/97

Auch der Verkehrsanwalt hat eigenverantwortlich das Zustellungsdatum eines Urteils zu überprüfen. Auf die Angaben der Partei darf er sich nicht verlassen.
BGH - 01.10.1997 - XII ZB 109/97

Im Verfügungsverfahren hat der Rechtsanwalt dafür zu sorgen, dass die Verfügung dem Gegner im Parteibetrieb zugestellt und vollzogen wird.
OLG Düsseldorf - 19.06.1997 - 6 U 122/96

Ein Rechtsanwalt verletzt bei der Zustellung eines Arrestbefehls an eine GmbH seine Sorgfaltspflichten, wenn ihm bekannt ist, daß der Geschäftssitz bereits aufgegeben wurde und er nicht eine parrallele Zustellung bei der GmbH und dem Geschäftsführer vornimmt.
OLG Hamburg - 28.01.1992 - 9 U 226/89

Bei der Zustellung eines Urteils muss der Zustellungszeitpunkt und damit der Beginn der Rechtmittelfrist in zuverlässiger Weise festgehalten werden. Beschränkt sich ein Rechtsanwalt darauf, Berufungsfristen zu errechnen und alsdann seinem Büropersonal mündlich mitzuteilen, muss durch geeignete Organisation sichergestellt werden, dass diese Fristen auch richtig notiert werden.
BGH - 10.10.1991 - VII ZB 4/91

Ein Rechtsanwalt hat in einem Arbeitsrechtsmandat die Zustellung eines Kündigungsschreiben durch den Gerichtsvollzieher zu veranlassen, wenn befürchtet werden muss, dass der Arbeitnehmer den Zugang normaler Post vereitelt.
OLG Nürnberg - 15.11.1990 - 8 U 387/90

Besteht die Vermutung, dass der zu kündigende Arbeitnehmer den Zugang des Kündigungsschreibens vereitelt, hat der vom Arbeitgeber eingeschaltete Rechtsanwalt, die Zustellung der Kündigung durch den Gerichtsvollzieher zu veranlassen.
OLG Nürnberg - 15.11.1990 - 8 U 387/90

Die Zustellung eines Urteils an einen Anwalt ist durch die Entgegennahme des Schriftstücks und die - allgemeinen Anweisungen des Rechtsanwalts entsprechende - Bearbeitung durch das Kanzleipersonal noch nicht bewirkt.
BGH - 18.09.1990 - XI ZB 8/90

Wird eine Klage vor Ablauf einer Klagefrist eingereicht, der Gerichtskostenvorschuß jedoch erst nach knapp zwei Monaten eingezahlt, so ist die Zustellung der Klage regelmäßig nicht mehr demnächst erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn der Vorschuß vom Gericht nicht angefordert wurde.
BGH - 19.10.1977 - IV ZR 149/76

Führt das nachlässige Verhalten einer klagenden Partei zu einer verzögerlichen Zustellung einer fristgebundenen Klage, ist die Zustellung nicht mehr demnächst erfolgt.
BGH - 06.04.1972 - III ZR 210/69

Eine klagende Partei muß alles ihr Zumutbare tun, um die Voraussetzungen für die demnächste Zustellung einer fristgebundenen Klage zu schaffen.
BGH - 23.01.1967 - III ZR 3/66


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