Widerspruch
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Wird nach Erhebung des Widerspruchs gegen eine Mahnbescheid die Sache nicht alsbald an das zur Durchführung des streitigen Verfahrens zuständige Gericht abgegeben, so tritt die Rechtshängigkeit mit Eingang der Akten bei dem Prozeßgericht ein. |
BGH - 05.02.2009 - III ZR 164/08 |
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Ein per E-Mail eingelegter Widerspruch ist nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur wirksam. |
LSG Hessen - 11.07.2007 - L 9 AS 161/07 ER |
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Nimmt ein Rechtsberater ein Rechtsmittel ohne Rücksprache mit dem Mandanten zurück, so liegt hierin kein Verstoß gegen vertragliche Pflichten, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat und der Berater seinen Mandanten hierüber informiert hat. |
OLG Naumburg - 21.09.2006 - 1 U 37/06 |
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Der per E-Mail eingelegte Widerspruch genügt nicht dem Schriftformerfordernis der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). |
VG Sigmaringen - 27.12.2004 - 5 K 1313/04 |
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