Kopiekosten
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Die Ablehnung der Erstattung der Auslagen mit der Begründung, die Ablichtungen seien nicht notwendig gewesen, kommt nur dann in Betracht, wenn schon zum Zeitpunkt der Fertigung der Ablichtungen zweifelsfrei feststand, dass die abgelichteten Unterlagen für eine sachgerechte Verteidigung nicht benötigt werden. |
OLG Düsseldorf - 05.03.2007 - 1 Ws 12/07 |
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Bei einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Kopiekosten für die Unterrichtung aller Wohnungseigentümer nicht erstattungsfähig. |
OLG Koblenz - 20.10.2005 - 14 W 661/05 |
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