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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Berufungsschrift

Grundsätzlich darf der Rechtsanwalt auch bei einem so wichtigen Vorgang wie der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Weisung erteilen, deren Ausführung er nicht mehr persönlich überprüfen muss. Erteilt der Rechtsanwalt allerdings die den Inhalt der Rechtsmittelschrift betreffende Weisung im Vorfeld der Erstellung des Schriftsatzes, entbindet ihn diese Anordnung regelmäßig nicht von seiner Pflicht, das ihm in der Folge vorgelegte Arbeitsergebnis vor Unterzeichnung sorgfältig auf die richtige und vollständige Umsetzung der anwaltlichen Vorgaben zu überprüfen.
BGH - 12.05.2016 - IX ZB 75/15

Die Berufung ist auch bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels in der Rechtsmittelfrist zulässig eingelegt, wenn das Berufungsgericht sie vor Ablauf der Rechtsmittelfrist anhand der vorliegenden Akten eindeutig zugeordnet hat.
BGH - 07.11.2012 - XII ZB 325/12

Eine mit der Entgegennahme der Berufungsschrift verbundene Prüfung von Fragen, die gebührenrechtlich zur ersten Instanz gehören, löst die Verfahrensgebühr für die Berufungsinstanz nicht aus.
BGH - 25.10.2012 - IX ZB 62/10

Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, daß der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt.
BGH - 08.12.2010 - XII ZB 140/10

Ein Rechtsanwalt muß bei der Unterzeichnung einer Berufungsschrift auch dann überprüfen, ob sie an das zuständige Berufungsgericht gerichtet ist, wenn er diese Frage durch einen anwaltliche Kollegen seiner Sozietät hat prüfen lassen.
BGH - 05.03.2009 - V ZB 153/08

Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, daß der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt.
BGH - 17.12.2008 - XII ZB 185/08

Ein Rechtsanwalt, der seiner bislang zuverlässigen Kanzleiangestellten die Weisung erteilt, in einer von ihm bereits unterzeichneten Berufungsschrift die falsche Bezeichnung des Berufungsgerichts zu korrigieren, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die ordnungsgemäße Ausführung der Korrektur zu überprüfen.
BGH - 30.10.2008 - III ZB 54/08

Einem Berufungskläger ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn die von seinem Prozeßbevollmächtigten nicht unterzeichnete Berufungsschrift zehn Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beim Rechtsmittelgericht eingegangen ist und das Gericht den Prozeßbevollmächtigten nicht rechtzeitig auf das Fehlen der Unterschrift hingewiesen hat.
BGH - 14.10.2008 - VI ZB 37/08

Läßt sich durch Auslegung oder aus sonstigen Umständen für das Berufungsgericht erkennen,wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter ist, ist es unschädlich, wenn diese Angaben in der Berufungsschrift vergessen wurden.
BGH - 09.04.2008 - VIII ZB 58/06

Eine Berufung darf nicht mehr wegen Mängel bei den Formerfordernissen verworfen werden, wenn sich diese Mängel über einen Abgleich mit den erstinstanzlichen Prozessakten vor Ablauf der Berufungsfrist als unschädlich erweisen.
BGH - 06.12.2006 - IV ZB 20/06

Prozessuale Formvorschriften sind kein Selbstzweck. Läßt die Berufungsschrift das angefochtene Urteil eindeutig erkennen, ist es unschädlich, wenn keine Abschrift des Urteils beigefügt und auch das Aktenzeichen des angefochtenen Urteils falsch wiedergegeben wurde.
BGH - 11.01.2006 - XII ZB 27/04

Ein Schriftsatz, in dem ein zugelassener Rechtsanwalt innerhalb der Berufungsfrist unter Angabe der Parteien und des bereits für die Berufungsinstanz vergebenen Aktenzeichens die Vertretung des Berufungsklägers, der zuvor eine von ihm selbst unterschriebene Berufungsschrift eingereicht hat, anzeigt und die Einreichung einer Berufungsbegründung ankündigt, genügt den gesetzlichen Anforderungen einer Berufungsschrift.
BGH - 23.06.2005 - I ZB 15/05

Die falsche Adressierung einer Berufungsschrift ist unschädlich, wenn sie so rechtzeitig beim Gericht erster Instanz eingegangen ist, daß ihre fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht ohne weiteres erwartet werden kann.
BGH - 03.09.1998 - IX ZB 46/98

Beauftragt ein Rechtsanwalt am letzten Tag der Rechtsmittelfrist ein erfahrenes Mitglied seines Personals mit dem Einwurf der Berufungsschrift in den Gerichtsbriefkasten, muß er sich nicht am gleichen Tage telefonisch von der Ausführung seines Auftrags bei der Mitarbeiterin vergewissern.
BGH - 29.10.1970 - VII ZB 18/70

Siehe auch: Berufung


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