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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Klagefrist

Jedem Kfz-Haftpflichtversicherer, von dem nach einem Verkehrsunfall Zahlung verlangt wird, ist eine angemessene Prüfungsfrist zuzubilligen, vor deren Ablauf eine Klage nicht im Sinne des § 93 ZPO veranlasst ist. Diese liegt üblicherweise bei vier bis sechs Wochen.
OLG Celle - 23.07.2019 - 14 U 180/18

Die Klagefrist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG wird nur durch eine den Anforde-rungen des § 253 Abs. 2 ZPO genügende Klageschrift gewahrt.
BGH - 17.03.2016 - III ZR 200/15

Solange der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber im Anschluss an eine schriftliche Kündigung keine Abrede über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses getroffen oder von diesem zumindest eine dahingehende Zusage erhalten hat, handelt er auf eigenes Risiko, wenn er davon absieht, vorsorglich Kündigungsschutzklage zu erheben.
LAG Berlin - 02.11.2012 - 6 Sa 1754/12

Die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG wird durch die Zustellung der Klage an den Verwalter der WEG gewahrt. Dass die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der zu verklagenden übrigen Wohnungseigentümer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz nicht nachgereicht werden, ändert daran nichts. Werden die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der übrigen Wohnungseigentümer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht nachgereicht, ist die Klage als unzulässig abzuweisen. Der Zulässigkeitsmangel kann im Berufungsrechtszug geheilt werden.
BGH - 20.05.2011 - V ZR 99/10

Die per E-Mail erfolgte Übersendung einer Klageschrift mit eingescannter Unterschrift stellt keine wirksame Klageerhebung dar und wahrt somit auch nicht die Klagefrist.
VG Minden - 17.06.2010 - 12 L 212/10

Nach Eingang einer Kostenanforderung über die Gerichtskosten für eine fristwahrende Klage durch das Gericht, darf eine Anweisung am übernächsten Werktag erwartet werden. Ansonsten ist höchstens noch ein Zeitraum von zwei Wochen hinzunehmen.
KG - 15.01.2010 - 6 U 76/09

Ein Antragsgegener, der nach Abschluß eines selbständigen Beweisverfahrens mit seinem Antrag auf Erhebung der Klage so lange wartet, bis der etwaige Anspruch des Antragstellers verjährt ist, handelt rechtsmißbräuchlich, wenn es für ihn keine triftigen Gründe gab , den Antrag nicht früher zu stellen.Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Klage zu dem Zeitpunkt, in dem der Antragsgegener redlicherweise spätestens den Antrag auf Fristsetzung hätte stellen müssen, erfolgreich gewesen wäre.
BGH - 14.01.2010 - VII ZB 56/07

Ist für den Prozeßbevollmächtigten offenkundig, daß das Gericht die tatsächlich erfolgte Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses nicht beachtet und trotz unbedingt erhobener Klage von einem bloßen Prozeßkostenhilfegesuch ausgeht, hat er dieses Mißverständnis auszuräumen, um zwecks Einhaltung der Klagefrist die alsbaldige Zustellung der Klage sicherzustellen.
BGH - 17.09.2009 - IX ZR 74/08

Ein Rechtsanwalt verstößt nicht gegen die anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er sich die Akte einer zehn Tage vor Fristablauf zur Post gegebenen Kündigungsschutzklage nach vier Wochen wieder vorlegen läßt.
LAG Berlin - 04.06.2009 - 5 Sa 368/09

Das Verschulden eines Prozeßbevollmächtigten an der Versäumung der gesetzlichen Klagefrist bei einer Kündigungsschutzklage (§ 4 S.1 KSchG) ist dem klagenden Arbeitnehmer zuzurechnen (§ 85 Abs.2 ZPO).
BAG - 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

Die Bestimmungen über die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung sind auf die Ausschlußfristen des Versicherungsvertragsgesetzes (§ 12 Abs.3 VVG) weder direkt noch entsprechend anwendbar, weil es sich um vollständig verschiedene Rechtseinrichtungen handelt.
OLG Naumburg - 27.07.2007 - 4 W 18/07

Kündigt ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag innerhalb der ersten sechs Monate (§ 1 Abs.1 KSchG) außerordentlich, ist eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben (§ 13 Abs.1 Satz 2, § 4 Satz 1 KSchG).
BAG - 29.06.2007 - 6 AZR 873/06

Die gerichtliche Geltendmachung zur Wahrung der Klagefrist des Versicherungsvertragsgesetzes ( § 12 III S.1 VVG) kann nicht nur durch Erhebung einer Leistungsklage auf Zahlung der Versicherungsleistung, sondern grundsätzlich auch durch eine Feststellungsklage erfolgen. Diese muß auf Feststellung der Verpflichtung des Versicherers zur Leistung aus dem Versicherungsvertrag gerichtet sein.. Ein Antrag auf Feststellung des Fortbestands des Vertragsverhältnisses reicht angesichts des klaren Gesetzeswortlauts nicht aus.
OLG Rostock - 11.05.2007 - 6 U 148/06

Unterhält ein Arbeitnehmer bei der Post ein Postfach, so ist von einem Zugang des Kündigungsschreibens, das der Arbeitgeber dort einwerfen läßt, jedenfalls nach Ablauf der Leerungsfrist, die im Postfachvertrag üblicherweise festgelegt ist, auszugehen.
LAG Köln - 04.12.2006 - 14 Sa 873/06

Eine bedürftige Partei wahrt die Klagefrist für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach dem Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz (StrEG) auch durch einen vollständigen Prozeßkostenhilfeantrag, wenn die Klage unverzüglich nach der von ihr nicht verzögerten Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag zugestellt wird.
BGH - 30.11.2006 - III ZB 22/06

Enthält die Rechtsmittelbelehrung eines Widerspruchsbescheids im Sozialrecht den Hinweis, daß der Klageschrift Abschriften für die Beteiligten beizufügen sind, ist die Belehrung unrichtig, da sie zur Erschwerung der Rechtsverfolgung beiträgt. Anstelle der einmonatigen Klagefrist gilt dann eine einjährige Klagefrist.
SG Lüneburg - 02.10.2006 - S 15 SB 174/05

Bei einer zweistufigen tariflichen Verfallfrist wird die Klagefrist durch die rechtzeitige Einreichung bei Gericht gewahrt.
LAG Köln - 11.09.2006 - 14 (13) Sa 395/06

Auch die von einem Rechtsanwalt eingereichte Kündigungsschutzklage muß noch keinen ausformulierten Klageantrag enthalten, um die Klagefrist des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zu wahren.
LAG Nürnberg - 26.07.2006 - 4 (9) Sa 927/05

Verzögerungen im Zustellverfahren einer Klage durch fehlerhafte Sachbehandlung durch das Gericht, sind dem Kläger grundsätzlich nicht zuzurechnen. Der Prozeßbevollmächtigte des Klägers ist deshalb nicht zu einer Nachfrage bei dem Gericht verpflichtet.
BGH - 12.07.2006 - IV ZR 23/05

Hat ein Rechtssekretär einer Einzelgesellschaft dem Mitglied die Erhebung einer Kündigungsschutzklage durch die DGB-Rechtsschutz-GmbH zugesagt, hat der gekündigte Arbeitnehmer regelmäßig keine Veranlassung zur Kontrolle, ob die Klage rechtzeitig innerhalb der Klagefrist erhoben wurde.
LAG Köln - 13.06.2006 - 4 Ta 159/06

Eine Deckungsablehnung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) per Telefax genügt nicht der Schriftformerfordernis und setzt nicht die sechsmonatige Klagefrist des Gesetzes (VVG) in Gang.
BGH - 14.03.2006 - VI ZR 335/04

Auf den Ablauf der zweijährigen Klagefrist des Warschauer Abkommens ist eine Streitverkündung ohne Einfluß.
BGH - 06.10.2005 - I ZR 14/03

Die Erkrankung eines Arbeitnehmers rechtfertigt die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage, wenn der Arbeitnehmer kankheitsbedingt außerstande war, selbst Klage einzureichen und auch keine andere Person damit beauftragen konnte.
LAG Niedersachsen - 06.09.2005 - 5 Ta 255/05

Leistet ein Versicherer Zahlungen, verneint jedoch später seine Deckungsverpflichtung unter Hinweis auf die Klagefrist des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und fordert Rückzahlung der erbrachten Leistung, muß der Versicherungsnehmer innerhalb der Klagefrist keine negative Feststellungsklage wegen der bereits erhaltenen Zahlung erheben.
OLG Oldenburg - 30.08.2005 - 3 W 35/05

Ein innerhalb der Klagefrist des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bei Gericht eingegangenes Prozeßkostenhilfegesuch kann die gesetzlich vorgeschriebene Klagefrist wahren.
OLG Celle - 01.08.2005 - 8 W 37/05

Wird dem Kläger nach Ablauf der Klagefrist des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Prozeßkostenhilfe gewährt, darf mit der Einreichung der Klage nicht länger als 14 Tage gewartet werden.
OLG Köln - 16.02.2005 - 5 U 126/04

Die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers des Klägers berührt grundsätzlich nicht die zeitlichen Anforderungen bei der Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses bei fristgebundenen Klagen an den Kläger, damit die Klage demnächst zugestellt werden kann. Andernfalls träte eine nicht zu rechtfertigende Besserstellung der rechtschutzversicherten Partei ein.
OLG Hamm - 03.12.2003 - 20 U 147/03

Beruft sich eine Partei auf den Verlust der schriftsätzlichen Kündigungsschutzklage bei der Postbeförderung, so erfordert der Antrag auf nachträgliche Klagezulassung die Darlegung, daß die Klageschrift bereits der Post übergeben worden sei und die lückenlose Darstellung des Absendevorgangs.
LAG Nürnberg - 02.06.2003 - 5 Ta 78/03

Das Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten bei der Versäumung der Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage muß sich der klagende Arbeitnehmer zurechnen lassen.
LAG Nürnberg - 12.03.2002 - 5 Ta 177/01

Der an eine Klagefrist gebundene Kläger hat von sich aus alles ihm Zumutbare zu tun, um die Voraussetzungen für eine alsbaldige Zustellung der Klage zu schaffen; insofern vermag ihn grundsätzlich weder das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung noch deren Unterrichtung über die beabsichtigte Klage zu entlasten, wenn er den Gerichtskostenvorschuß verzögerlich einzahlt und die Klage deshalb nicht mehr demnächst zugestelt wird.
OLG Frankfurt - 08.08.2001 - 7 U 74/00

Verweigert ein Rechtsschutzversicherer zu Unrecht die Deckungzusage an seinen Versicherungsnehmer, kann er sich schadensersatzpflichtig machen, wenn der Versicherte deshalb von dem beabsichtigten Prozeß Abstand nimmt, den er ansonsten gewonnen hätte. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten eine Verfristung seines zur Deckung angemeldeten Anspruchs herbeiführt und den Versicherer bei der Deckungsanfage nicht auf das Bestehen einer Klagefrist hingewiesen hat und seine Entscheidung, daß er bei Nichterteilung von Versicherungsschutz von einer Klagerhebung absehen werde. In diesem Fall überwiegt das Mitverschulden des Versicherungsnehmers.
BGH - 26.01.2000 - IV ZR 281/98

Reicht ein Versicherungsnehmer am letzten Tag der Frist (§ 12 Abs.3 VVG) eine Klage ein und zahlt die Gerichtskosten erst zwei Monate nach der Aufforderung durch das Gericht, sodaß die Klagefrist abgelaufen ist, wird dieses Verhalten nicht dadurch entschuldigt, daß die Rechtsschutzversicherung des Versicherungsnehmers den Kostenvorschuß nicht rechtzeitig angewiesen hat.
OLG München - 11.01.2000 - 25 U 4113/99

Die Zustellung einer fristwahrenden Klage erfolgt demnächst im Sinne des Gesetzes (§ 167 ZPO), wenn die Zahlung des vom Gericht angeforderten Gerichtskostenvorschusses innerhalb von einer Woche erfolgt.
OLG Köln - 22.12.1999 - 5 U 106/99

Wird eine Klage vor Ablauf einer Klagefrist eingereicht, der Gerichtskostenvorschuß jedoch erst nach knapp zwei Monaten eingezahlt, so ist die Zustellung der Klage regelmäßig nicht mehr demnächst erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn der Vorschuß vom Gericht nicht angefordert wurde.
BGH - 19.10.1977 - IV ZR 149/76

Führt das nachlässige Verhalten einer klagenden Partei zu einer verzögerlichen Zustellung einer fristgebundenen Klage, ist die Zustellung nicht mehr demnächst erfolgt.
BGH - 06.04.1972 - III ZR 210/69

Eine klagende Partei muß alles ihr Zumutbare tun, um die Voraussetzungen für die demnächste Zustellung einer fristgebundenen Klage zu schaffen.
BGH - 23.01.1967 - III ZR 3/66


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