Kooperation
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Die Zusammenarbeit mit Angehörigen nichtsozietätsfähiger Berufe, etwa eines im Arzthaftungsrecht tätigen Rechtsanwalts mit einem Mediziner oder eines im Baurecht tätigen Rechtsanwalts mit einem Bausachverständigen, erscheint sinnvoll und dient den Interessen der Rechtsuchenden an einer sachgerechten und qualifizierten Beratung in entsprechenden Rechtsangelegenheiten. |
BGH - 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04 |
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