Vaterschaftsanfechtung
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Für die Anfechtung der Vaterschaft besteht vor der Geburt des Kindes keine Rechtsgrundlage. |
OLG Rostock - 30.11.2006 - 10 WF 206/06 |
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Dem Scheinvater, der seine Vaterschaft erfolgreich angefochten hat, steht kein Anspruch auf Erstattung der Prozeßkosten gegen den Erzeuger zu. |
OLG Jena - 05.08.2005 - 1 UF 55/01 |
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Es richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, ob bei einer Vaterschaftsfeststellung eine Anwaltsbeiordnung erforderlich ist. |
OLG Köln - 26.07.2004 - 14 WF 143/04 |
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Versäumt der Rechtsanwalt die Frist für eine Vaterschaftsanfechtung, begeht er eine Verletzung des Anwaltsvertrages. Diese Schlechtleistung hat jedoch keine Auswirkungen, wenn sich später aufgrund eines Gutachtens herausstellt, dass die Anfechtung aussichtslos gewesen wäre. |
OLG Hamm - 04.11.1990 - 28 U 147/99 |
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