Einstweilige Anordnung
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Eine Terminsgebühr kann auch dann entstehen, wenn nach Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung, der Antragsgegner aus der Ehewohnung auszieht und sich die Verfahrensbevollmächtigten anschließend bei einer telefonischen Unterredung auf die übereinstimmenden Erledigungserklärung der Hauptsache verständigen. |
OLG Oldenburg - 16.01.2007 - 2 WF 4/07 |
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Für Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist das Familiengericht zuständig. |
AG Hamburg - 02.06.2003 - 816 C 162/03 |
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