Einschreiben/Rückschein
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Bei einem Einschreiben mit Rückschein ersetzt der Zugang des Benachrichtigungsscheins nicht den Zugang des Einschreibens. |
LAG Hamburg - 08.04.2015 - 5 Sa 61/14 |
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Ist der Beklagte Eigentümer einer Wohnung in Spanien und wohnt nach eigenen Angaben dort, so kann ihm in Spanien die Klage oder ein Urteil per Einschreiben/Rückschein direkt zugestellt werden. |
OLG Celle - 26.07.2005 - 16 U 59/05 |
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