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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Einschreiben/Rückschein

Bei einem Einschreiben mit Rückschein ersetzt der Zugang des Benachrichtigungsscheins nicht den Zugang des Einschreibens.
LAG Hamburg - 08.04.2015 - 5 Sa 61/14

Ist der Beklagte Eigentümer einer Wohnung in Spanien und wohnt nach eigenen Angaben dort, so kann ihm in Spanien die Klage oder ein Urteil per Einschreiben/Rückschein direkt zugestellt werden.
OLG Celle - 26.07.2005 - 16 U 59/05

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