Erbbaurecht
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Bei der Beurkundung des Verkaufs eines Erbbaugrundstücks muß der Notar den Erwerber auf die fehlende Beleihbarkeit eines Erbbaugrundstücks hinweisen. |
OLG Frankfurt - 14.03.2007 - 3 O 488/05 |
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Ein Notar ist verpflichtet, die Erwerber eines Erbbaurechts darauf hinzuweisen, daß der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts erteilen, jedoch zur Belastung verweigern kann, wenn die Zustimmungsbedürftigkeit dieser Verfügungen Inhalt des Erbbaurechts ist und der Notar aufgrung des Kaufvertragsinhalts damit rechnen muß, daß die Erwerber das Recht zur Finanzierung des Kaufpreises belasten wollen. In derartigen Fällen ist der Notar weiter verpflichtet, die Erwerber über die Gefahren einer gespaltenen Eigentümerzustimmung zu belehren und ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, diesen Risiken entgegenzuwrken. |
BGH - 02.06.2005 - III ZR 306/04 |
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