Geschäftsanteil
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Eine Haftung des Steuerberaters einer GmbH gegenüber dem Erwerber von Geschäftsanteilen der GmbH für Unrichtigkeiten einer von ihm erstellten Bilanz oder sonstiger Unterlagen kommt unter dem Gesichtspunkt eines konkludenten Auskunftsvertrags mit dem Erwerber aus dem Steuerberatervertrag nur in Betracht, wenn diese Unterlagen dem Erwerber im Zusammenhang mit den Kaufverhandlungen zugeleitet worden sind und er seine Kaufentscheidung darauf gestützt hat. |
OLG Köln - 23.05.2000 - 22 U 218/99 |
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