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Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft gemäß § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB beginnt nicht bereits mit dem Zugang seines Beitrittsangebots bei der Fondsgesellschaft, sondern frühestens mit dem Zustandekommen des Beteiligungsvertrags. |
BGH - 21.05.2019 - II ZR 340/18 |
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Ob grob fahrlässige Unkenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegt, wenn ein Kapitalanleger eine Risikohinweise enthaltende Beratungsdokumentation "blind" unterzeichnet, muss der Tatrichter aufgrund einer umfassenden tatrichterlichen Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls feststellen. |
BGH - 20.07.2017 - III ZR 296/15 |
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Gibt ein Mandant gegenüber dem Steuerberater von Anfang des Mandatsverhältnisses an, jemanden haben zu wollen, der ein Auge auf die Anlagevermögen hat, so folgt aus der Äußerung dieses Wunsches nicht die Erteilung eines Mandats zu einer Art Anlagenuberprufung. |
OLG Düsseldorf - 02.08.2016 - 23 U 27/15 |
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Der auf Verletzung einer Aufklärungs- oder Beratungspflicht eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens beruhende Schadensersatzanspruch entsteht mit dem schuldrechtlichen Erwerb der pflichtwidrig empfohlenen Wertpapiere. |
BGH - 24.03.2015 - XI ZR 278/14 |
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Der Anlageberater hat auch dann über das Risiko einer wieder auflebenden Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB aufzuklären, wenn diese auf 10 % des Anlagebetrags begrenzt ist. |
BGH - 04.12.2014 - III ZR 82/14 |
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Die Verjährungsvorschrift des § 37a WpHG aF ist auf vorsätzliche Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen nicht anwendbar. |
BGH - 27.11.2014 - III ZR 294/13 |
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Ein Rechtsanwalt, der Anlagebeträge für ein auswärtiges Unternehmen als Treuhänder annimmt und weiterleitet, ohne das Geschäftsmodell zu hinterfragen, ist unter Berücksichtigung eines Mitverschuldenanteils des Anlegers in Höhe von 50% bei Verlust des Einzahlungsbetrags zu einer entsprechenden Rückzahlung verpflichtet. |
OLG München - 08.10.2014 - 7 U 850/14 |
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Eine unzulässige Rechtsbeschwerde eines Beigeladenen in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist in eine zulässige Anschlussrechtsbeschwerde umzudeuten, wenn die unzulässige Rechtsbeschwerde innerhalb der Frist zur Erklärung des Beitritts eingelegt worden ist und innerhalb eines Monats nach Zustellung der Begründung der Musterrechts-beschwerde der Musterbeklagten begründet wird. |
BGH - 19.08.2014 - XI ZB 12/12 |
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Eine beratende Bank hat Kunden aufgrund von Anlageberatungsverträgen ab dem 1. August 2014 über den Empfang versteckter Innenprovisionen von Seiten Dritter unabhängig von deren Höhe aufzuklären. |
BGH - 03.06.2014 - XI ZR 147/12 |
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Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei einer unrichtigen oder unvollständigen Darstellung von für die Anlageentscheidung wesentlichen Umständen eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die mangelhafte Prospektdarstellung für die Anlageentscheidung ursächlich war. Durch unzutreffende oder unvollständige Informationen des Prospekts wird in das Recht des Anlegers eingegriffen, in eigener Entscheidung und Abwägung des Für und Wider darüber zu befinden, ob er in das Projekt investieren will oder nicht. Das Bestehen von Handlungsvarianten ist nicht geeignet, diese auf der Lebenserfahrung beruhende tatsächliche Vermutung der Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für die Anlageentscheidung bei Immobilien zu entkräften, bei denen es in der Regel vordringlich um Sicherheit, Rentabilität und Inflationsschutz geht. Nach der Auffassung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs handelt es sich dabei nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung. |
BGH - 11.02.2014 - II ZR 273/12 |
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Die Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen eines Fehlers bei der Kapitalanlageberatung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen eines anderen Beratungsfehlers in demselben Beratungsgespräch entgegen. |
BGH - 22.10.2013 - XI ZR 42/12 |
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In Anlegerschutzprozessen ist nicht selten zu beobachten ist, dass "standardisierte", offenbar aus Textbausteinen zusammengesetzte Schriftsätze eingereicht werden, denen es am nötigen Bezug auf den konkreten Fall und den ihm zugrunde liegenden spezifischen Sachverhalt fehlt. |
BGH - 06.12.2012 - III ZR 66/12 |
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Ein Anlagevermittler, der gegenüber seinem Kunden die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds anhand einer ihm von der Fondsinitiatorin zur Verfügung gestellten persönlichen Modell-Berechnung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und den Kunden auf erkennbare Fehler hinzuweisen. |
BGH - 17.02.2011 - III ZR 144/10 |
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Eine Anrechnung von Steuervorteilen, die sich aus einer Kapitalanlage ergeben, kommt im Schadensersatzprozeß des Anlegers grundsätzlich nicht in Betracht, wenn auch die Schadensersatzleistung der Besteuerung unterliegt. |
BGH - 15.07.2010 - III ZR 336/08 |
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Der in ein Anlagemodell als Mittelverwendungskontrolleur eingebundene Wirtschaftsprüfer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Anlageinteressenten, der von seinem Beitritt einen Prospekt u.a. mit dem - allgemein verständlichen - Text des abzuschließenden Mittelverwendungskontrollvertrages erhalten hat, über Reichweite und Risiken dieses Vertrages aufzuklären. |
BGH - 22.03.2007 - III ZR 98/06 |
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Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern gegen einen Steuerberater wegen mangelhafter Anlageberatung unterliegen nach dem bis zum 31.12.2001 geltendem Recht nicht der kurzen Verjährung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), sondern der dreißigjährigen Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). |
BGH - 13.07.2006 - III ZR 361/04 |
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Gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG gerichtete Schadensersatzansprüche von Kapitalanlegern aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen unterlagen nicht der kurzen Verjährungsfrist des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), sondern verjährten in 30 Jahren. |
BGH - 20.03.2006 - II ZR 326/04 |
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Kreditinstitute haben keine zivilrechtliche Pflicht oder Obliegenheit zur schriftlichen Dokumentation der Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungsfristen gegenüber Kapitalanlegern. |
BGH - 24.01.2006 - XI ZR 320/04 |
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Die zur Berufshaftung von Rechtsanwälten entwickelten Grundsätzen der Sekundärverjährung sind auf die Haftung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen aus fehlerhafter Anlageberatung auch dann nicht übertragbar, wenn die beratende Bank mit dem Kunden im Zuge der Anlageberatung einen Vertrag zur "Individuellen Fonds-Vermögensverwaltung" abschließt. |
OLG Bremen - 02.06.2005 - 2 U 81/04 |
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Der Vermögensschaden eines Mandanten aufgrund einer Kapitalanlageentscheidung, der aus anderen als steuerlichen Gründen entsteht, ist regelmäßig nicht vom Steuerberater zu ersetzen, der den Kapitalanleger lediglich steuerlich beraten hat.
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OLG Karlsruhe - 25.05.2004 - 17 U 73/02 |
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