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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Vertreter

Ein vom Gläubiger mit der Durchsetzung einer Forderung gegen den späteren Insolvenzschuldner beauftragter Rechtsanwalt ist Wissensvertreter des Gläubigers, soweit er sein Wissen aus allgemein zugänglichen Quellen erlangt oder es über seine Internetseite selbst verbreitet hat.
BGH - 10.01.2013 - IX ZR 13/12

War der Verteidiger nach § 297 StPO nicht zur Rechtsmitteleinlegung ermächtigt, haftet er als falsus procurator für die Kosten des Rechtsmittels. Dies ist namentlich dann der Fall, wenn die als Verteidiger auftretende Person von dem Beschuldigten überhaupt nicht (wirksam) mit der Verteidigung betraut worden war oder wenn der Verteidiger das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat.
OLG Hamm - 16.05.2012 - 3 Ws 52/12

Ein aus unleserlichen Zeichen bestehender Schriftzug am Ende einer Berufungsschrift stellt jedenfalls dann eine Unterschrift im Sinne des § 130 Nr. 6 ZPO dar, wenn seine individuellen, charakteristischen Merkmale die Wiedergabe eines Namens erkennen lassen und aufgrund einer Gesamtwürdigung aller dem Berufungsgericht bei Ablauf der Berufungsfrist zur Verfügung stehenden Umstände die Identifizierung des Ausstellers ermöglichen. Ein Rechtsanwalt, der die Berufungsschrift für den dort bezeichneten Prozessbevollmächtigten der Partei mit dem Zusatz "i.V." unterzeichnet, handelt erkennbar als Unterbevollmächtigter und übernimmtmit seiner Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt der Berufungsschrift.
BGH - 26.04.2012 - VII ZB 36/10

Das Verschulden eines Rechtsanwalts, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit sofortiger Wirkung widerrufen worden ist, kann der von ihm vertretenen Partei nicht zugerechnet werden (§ 85 ZPO).
BAG - 18.07.2007 - 5 AZR 848/06

Ein bestimmender Schriftsatz ist grundsätzlich vom Prozeßbevollmächtigten einer Partei zu unterschreiben. Unterzeichnet ein Vertreter mit dem Zusatz "i.A." (im Auftrag) ist dies nicht ausreichend, da er dann nur als Erklärungsbote auftritt und nicht als derjenige, der die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernehmen will.
BGH - 19.06.2007 - VI ZB 81/05

Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers handelt gegenüber dem Versicherer als Vertreter des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch dann, wenn die Einschaltung des Anwalts nicht durch den Versicherungsnehmer selbst erfolgt ist, sondern vom Versicherer initiiert wurde.
OLG Saarbrücken - 06.06.2007 - 5 U 482/06-60

Wird eine sofortige weitere Beschwerde von einem Rechtsanwalt unterzeichnet, dessen Unterschrift der Name eines anderen Rechtsanwalts mit dem Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis beigefügt ist, ist das Rechtsmittel nicht wirksam eingelegt, wenn der bezeichnete Rechtsanwalt nicht der bevollmächtigte Vertreter des Beschwerdeführers war.
OLG München - 26.06.2006 - 34 Wx 29/06

Der nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bestellte Vertreter eines Rechtsanwalts, ist grundsätzlich dessen gesetzlicher Vertreter, sodaß eine Eigenhaftung des Vertreters in der Regel ausscheidet.
BGH - 17.02.2005 - IX ZR 159/02

Mit der Zustellung an den Vertreter eines Rechtsanwalts, der einer Sozietät angehört, jedoch nicht anwesend ist, gilt die Zustellung als bewirkt.
OVG Lüneburg - 27.09.2004 - 11 LA 107/04

Dem Versicherungsnehmer ist das Verhalten des von ihm beauftragten Anwalts entweder als sein Repräsentant oder als sein Wissensvertreter iSv BGB § 166 Abs 1 zuzurechnen.
OLG Köln - 24.04.2001 - 9 U 174/00


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