Rechtsentscheid
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Ein Rechtsanwalt kann in einem Mietprozeß darauf vertrauen, daß ein Landgericht, vor dem die Berufung verhandelt wird, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) beachtet oder, bei abweichender Meinung,die Sache dem BGH zum Rechtsentscheid vorlegt. |
OLG Braunschweig - 24.09.1997 - 3 U 40/97 |
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