Originalvollmacht
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Kündigt ein Rechtsanwalt einen Mietvertrag im Namen seines Mandanten ohne Beifügung einer Originalvollmacht und weist der Vermieter die Kündigung deshalb zurück, ist der Anwalt zur Vermeidung eines Schadens verpflichtet, die Kündigung unter Beifügung einer Originalvollmacht zu wiederholen. |
OLG Hamm - 14.09.2004 - 28 U 158/03 |
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