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Eine im Original unterzeichnete Beschwerdebegründungsschrift, die
eingescannt und im Anhang einer elektronischen Nachricht als PDF-Datei übermittelt wird, ist erst dann in schriftlicher Form bei Gericht eingereicht, sobald bei dem Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, ein Ausdruck der den vollständigen Schriftsatz enthaltenden PDF-Datei vorliegt. Die zur Übersendung einer Telekopie ergangene Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs, dass eine einzuhaltende Frist bereits durch den
vollständigen Empfang der gesendeten Signale vom Telefax des Gerichts gewahrt ist, kann nicht auf die Übermittlung einer E-Mail mit einem eingescannten Schriftsatz, die die Voraussetzungen für ein elektronisches Dokument nach § 130 a ZPO nicht erfüllt, übertragen werden. |
BGH - 08.05.2019 - XII ZB 8/19 |
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Eine Berufung kann rechtzeitig eingelegt sein, wenn die Berufungsschrift vor Fristablauf an einem Telefaxgerät der Referendarabteilung desBerufungsgerichts eingeht. |
BGH - 06.06.2018 - IV ZB 10/17 |
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Der "OK-Vermerk" auf einem Sendebericht belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät des Gerichts. |
OLG Brandenburg - 21.12.2017 - 5 U 64/17 |
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Bei einem Einschreiben mit Rückschein ersetzt der Zugang des Benachrichtigungsscheins nicht den Zugang des Einschreibens. |
LAG Hamburg - 08.04.2015 - 5 Sa 61/14 |
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Bei einem Einschreiben mit Rückschein ersetzt der Zugang des Benachrichtigungsscheins nicht den Zugang des Einschreibens. |
LAG Hamburg - 08.04.2015 - 5 Sa 61/14 |
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Ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, gelangt nicht schon zu dem Zeitpunkt fristwahrend tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts, zu dem der mit der Annahme von Schriftstücken beauftragte Mitarbeiter des Gerichts die ihm von einem Rechtsanwalt oder einem Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei übergebene Postmappe zum Zwecke der Anbringung des Eingangsstempels auf den Schriftstücken und Einbehaltung der für das Gericht bestimmten Exemplare annimmt. |
BGH - 22.05.2014 - I ZR 70/14 |
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Ein Rechtsanwalt, der einem anderen Rechtsanwalt einen Rechtsmittelauftrag per E-Mail zuleitet, darf nicht allein wegen der Absendung der E-Mail auf deren ordnungsgemäßen Zugang beim Adressaten vertrauen. Er muss vielmehr organisatorische Maßnahmen ergreifen, die ihm eine Kontrolle des ordnungsgemäßen Zugangs ermöglichen. |
BGH - 17.07.2013 - I ZR 64/13 |
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Auch am 31. Dezember kann ein (Einspruchs-)Bescheid wirksam bekannt gegeben werden. Ob an diesem Tag ein Rechtsanwalts- oder Steuerberaterbüro geschlossen ist oder nicht, ist unerheblich. |
FG Niedersachsen - 15.04.2013 - 2 K 25/13 |
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Für die Darlegung des Zugangs einer E-Mail reicht es nicht aus, dass die Mail abgesandt worden ist. |
LAG Berlin - 27.11.2012 - 15 Ta 2066/12 |
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Den Prozessbevollmächtigten einer Partei trifft im Regelfall kein Verschulden an dem verspäteten Zugang eines Schriftsatzes, wenn er veranlasst, dass der Schriftsatz so rechtzeitig in den Briefkasten eingeworfen wird, dass er nach den normalen Postlaufzeiten fristgerecht bei dem Gericht hätte eingehen müssen. Wenn dem Prozessbevollmächtigten keine besonderen Umstände bekannt sind, die zu einer Verlängerung der normalen Postlaufzeiten führen können, darf er darauf vertrauen, dass diese eingehalten werden. Er ist dann auch nicht gehalten, sich vor Fristablauf durch Rückfrage bei der Geschäftsstelle des Berufungsgerichts von einem rechtzeitigen Eingang zu überzeugen. |
BGH - 20.12.2011 - VI ZB 28/11 |
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Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten versandte elektronische Post geht einem Unternehmer im Regelfall nicht sogleich mit Beginn der Geschäftszeiten des nächsten Arbeitstags zu. |
AG Meldorf - 29.03.2011 - 81 C 1601/10 |
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Der Eingangsstempel eines Gerichts erbringt grundsätzlich Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schreibens. Allein die kaum jemals völlig auszuschließende Möglichkeit, dass ein Nachtbriefkasten aus technischen Gründen nicht funktioniert oder bei der Abstempelung Fehler unterlaufen, reicht zur Führung des Gegenbeweises nicht aus. Die eidesstattliche Versicherung ist ein Mittel der Glaubhaftmachung, aber nicht des Beweises. |
BFH - 14.03.2011 - VI R 81/10 |
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Ein Kündigungsschreiben, das nach 16.00 Uhr in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen wird, geht nicht mehr am Tag des Einwurfs zu.
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LAG Köln - 17.09.2010 - 4 Sa 721/10 |
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Der Verlust von Briefsendungen im Bereich der Deutschen Post AG ist heutzutage weder unvorhersehbar noch ungewöhnlich und daher im Allgemeinen kein Fall höherer Gewalt. Es ist deshalb nicht mehr gerechtfertigt der gelben Post hinsichtlich der Zuverlässigkeit einen ansonsten nur Behörden entgegengebrachten Vertrauensvorschuß zuzubilligen. |
VG Saarlouis - 31.03.2010 - 11 K 700/08 |
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Bedient sich ein Vermieter zur Beförderung einer Betriebskostenabrechnung (§ 556 Abs.3 BGB) der Post, wird diese insoweit als Erüllungsgehilfe des Vermieters tätig; in einem solchen Fall hat der Vermieter ein Verschulden der Post (§ 278 Satz 1 BGB) auch dann zu vertreten, wenn auf dem Postweg für den Vermieter unerwartete und nicht vorhersehbare Verzögerungen oder Postverluste auftreten. |
BGH - 21.01.2009 - VIII ZR 107/08 |
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Das Vorliegen eines "OK"-Vermerks im Sendebericht des Absenders eines Telefax belegt das Zustandekommen der Verbindung zwischen Absender und Empfänger und beweist den Zugang eines per Fax übermittelten Dokuments. |
OLG Karlsruhe - 30.09.2008 - 12 U 65/08 |
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Für den Zugang eines Faxes genügt es, wenn die gesendeten Signale im Empfangsgerät empfangen bzw. gespeichert werden. Auf den Ausdruck des Telefaxes sowie die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es grundsätzlich nicht an. |
OLG Celle - 19.06.2008 - 8 U 80/07 |
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Verschickt das Finanzamt einen Rechtmittelbescheid per Telefax, ist es für den Zugang des Fax beweisbelastet. Hierfür reicht nicht der Nachweis der Speicherung der übertragenen Daten auf dem Empfängergerät aus, vielmehr muß nachgewiesen werden, daß das Telefax vom Empfangsgerät auch ausgedruckt werden konnte. |
FG Düsseldorf - 24.04.2008 - 12 K 4730/04 E |
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Übergibt ein Arbeitgeber einem minderjährigen Arbeitnehmer das an die Eltern gerichtete Kündigungsschreiben mit der Bitte, dies den Eltern zu übergeben, so handelt der Minderjährige als Erklärungsbote des Arbeitgebers. |
LAG Schleswig-Holstein - 20.03.2008 - 2 Ta 45/08 |
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Für den Beginn der Verjährung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen oder seinem Steuerberater tatsächlich zugegangen ist; die gesetzliche Bekanntgabefiktion ist nicht maßgebend (§ 122 Abs.2 Nr.1 AO). |
BGH - 07.02.2008 - IX ZR 198/06 |
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Wird ein Schriftstück erst am 31.Dezember nachmittags in den Briefkasten eines Bürobetriebes geworfen, in dem branchenüblich Silvester nachmittags-auch wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt-nicht mehr gearbeitet wird, so geht es erst am nächsten Werktag zu. |
BGH - 05.12.2007 - XII ZR 148/05 |
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Ein Gemeinschaftsbriefkasten in Form eines unbeschrifteten Schlitzes in der Hauswand eines Mehrfamilienhauses ermöglicht keine wirksame Zustellung im Sinne des Gesetzes. |
OLG Bremen - 28.02.2007 - 1 U 64/06 b |
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Die Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis ist nicht bereits mit der Einlegung in ein Postfach des Anwalts bewirkt. Erklärt ein Rechtsanwalt, daß ihm ein Urteil nicht oder erst zu einem bestimmten Tag zugegangen sei, so besteht in der Regel kein Grund, dem zu mißtrauen. |
BFH - 21.02.2007 - VII B 84/06 |
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Das offene Postfach des Personalrats in der Poststelle der Dienststelle stellt keine Empfangsvorrichtung des Personalsrats dar. Der Zugang von Schreiben an den Personalrat wird daher nicht durch das Einlegen in das Postfach bewirkt. |
LAG Berlin - 31.01.2007 - 17 Sa 1599/06 |
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Der Finanzbehörde gehen die an ihre Postfachanschrift übersandten Schriftstücke zu, sobald sie von dem abholenden Bediensteten aus dem Postfach entnommen werden. |
BFH - 20.12.2006 - X R 38/05 |
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Unterhält ein Arbeitnehmer bei der Post ein Postfach, so ist von einem Zugang des Kündigungsschreibens, das der Arbeitgeber dort einwerfen läßt, jedenfalls nach Ablauf der Leerungsfrist, die im Postfachvertrag üblicherweise festgelegt ist, auszugehen. |
LAG Köln - 04.12.2006 - 14 Sa 873/06 |
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Der Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg für ein Einwurfeinschreiben erbringt keinen Anscheinsbeweis für den Zugang der Sendung. |
AG Kempen - 22.08.2006 - 11 C 432/05 |
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Wer als Arbeitgeber die Frist für eine ordentliche Kündigung ausnutzt und dem Arbeitnehmer am Abend des letzten Tages des Monats die Kündigung übergeben will, kann sich nicht auf eine Zugangsvereitelung des Arbeitnehmers berufen, wenn dieser bereits kurz vor Arbeitsschluß gegangen ist und die Kündigung deshalb nicht mehr fristgerecht übergeben werden konnte. |
LAG Köln - 10.04.2006 - 14 (4) Sa 61/06 |
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Wird ein Steuerbescheid mit der Post übermittelt und wird die betreffende Postsendung später als drei Tage nach Absendung in den Hausbriefkasten des Empfängers eingeworfen, so beginnt die Einspruchsfrist am Tag des Einwurfs. Das gilt auch dann, wenn der Empfänger des Steuerbescheids ein Unternehmen ist, der Einwurf an einem Sonnabend erfolgt und in dem Unternehmen sonnabends nicht gearbeitet wird. |
BFH - 09.11.2005 - I R 111/04 |
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Die Übersendung einer Betriebskostenabrechnung am Sylvestertag nach 19 Uhr per Telefax an den Anwalt des Mieters ist verspätet. |
AG Köln - 21.04.2005 - 210 C 31/05 |
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Das auf einem Empfangsbekenntnis angegebene Datum ist als unrichtig zu bewerten, wenn bei gleichzeitiger Aufgabe zur Post ein Parteivertreter ohne Hinweis auf eine etwaige Postverzögerung und ohne Angaben zum Zeitpunkt des Eingangs der Entscheidung in dem Büro ein Datum angibt, das um mehr als drei Wochen von dem Empfangsdatum des gegnerischen Prozeßbevollmächtigten abweicht und sich der Anwalt weiterer Mitwirkung an der Feststellung des Zustellungsdatums entzieht und nicht auf Fragen des Gerichts antwortet. |
LAG Nürnberg - 08.12.2004 - 2 Ta 185/04 |
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Mit dem - fristgerechten - Einwurf der in dem Sammelbriefumschlag befindlichen
Berufungsbegründung in den gemeinsamen Nachtbriefkasten des
Amts- und Landgerichts wurde zumindest Mitgewahrsam des Berufungsgerichts
an dem Briefumschlag nebst Inhalt begründet. |
BGH - 21.06.2004 - II ZB 18/03 |
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Ein durch Boten nach ortsüblicher, jedoch noch zu allgemein üblicher Postzustellzeit in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers eingeworfenes Kündigungsschreiben geht diesem noch am selben Tag zu. |
LAG Nürnberg - 05.01.2004 - 9 Ta 162/03 |
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Ein Empfangsbekenntnis erbringt den Beweis für die Zustellung an den Empfänger und den Zeitpunkt der Entgegennahme. |
BGH - 27.05.2003 - VI ZB 77/02 |
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Eine Erklärung ist auch dann fristgerecht zugegangen, wenn sie erst in den Abendstunden des Tages an dem die Frist abläuft bei dem Anwalt des Erklärungsempfängers eingeht. |
OLG München - 09.02.2001 - 23 U 5069/00 |
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Der an ein unzuständiges Gericht adressierte Schriftsatz geht erst dann beim zuständigen Gericht ein, wenn er nach Weiterleitung durch das zunächst angegangene Gericht tatsächlich in die Verfügungsgewalt des zuständigen Gerichts gelangt. |
BGH - 27.07.2000 - III ZB 28/00 |
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Personen, die kraft ihrer Berufsstellung verpflichtet sind, für Dritte Rechtsangelegenheiten wahrzunehmen, können sich nicht auf einen verspäteten Zugang von einfachen Briefen berufen, wenn sie diese Verspätung durch ihr Verhalten verursacht haben. |
BFH - 09.12.1999 - III R 37/97 |
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Besteht die Vermutung, dass der zu kündigende Arbeitnehmer den Zugang des Kündigungsschreibens vereitelt, hat der vom Arbeitgeber eingeschaltete Rechtsanwalt, die Zustellung der Kündigung durch den Gerichtsvollzieher zu veranlassen. |
OLG Nürnberg - 15.11.1990 - 8 U 387/90 |
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Siehe auch: Zustellung |