Erschließungsbeitrag
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Bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages muß der Notar mit den Beteiligten die Problematik nicht angerechneter Erschließungsbeiträge erörtern und ihnen, falls sie dies wünschen, eine entsprechende vertragliche Regelung vorschlagen. |
BGH - 28.04.1994 - IX ZR 161/93 |
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Siehe auch: Erschließungskosten |