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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Erschließungsbeitrag

Bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages muß der Notar mit den Beteiligten die Problematik nicht angerechneter Erschließungsbeiträge erörtern und ihnen, falls sie dies wünschen, eine entsprechende vertragliche Regelung vorschlagen.
BGH - 28.04.1994 - IX ZR 161/93

Siehe auch: Erschließungskosten

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