Einzelrichter
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Entscheidet das Beschwerdegericht in einer vom Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache (hier: Betreuungssache) unbefugt durch den Einzelrichter, so liegt darin eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, die als absoluter Rechtsbeschwerdegrund zur Aufhebung der Entscheidung führt. |
BGH - 03.02.2016 - XII ZB 221/15 |
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Über das Ablehnungsgesuch gegen einen zuständigen Einzelrichter einer Berufungskammer hat die Kammer in der Besetzung von drei Mitgliedern ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters zu entscheiden. |
BGH - 21.12.2006 - IX ZB 60/06 |
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Über ein Ablehnungsgesuch gegen den zuständigen Einzelrichter hat die Zivilkammer ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters zu entscheiden. |
BGH - 06.04.2006 - V ZB 194/05 |
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Die Zulassung der Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage ist dem Spruchkörper in der im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vorgeschriebenen Besetzung vorbehalten; eine Zulassung durch den Einzelrichter unterliegt wegen fehlerhafter Besetzung der Aufhebung von Amts wegen. |
BGH - 27.10.2005 - III ZB 66/05 |
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Über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter hat die Kammer ohne dessen Mitwirkung zu entscheiden. |
OLG Oldenburg - 08.12.2004 - 15 W 23/04 |
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