Wohnrecht
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Beim Verkauf eines Grundstücks mit einem dinglich nicht gesichertem Wohnrecht, muß der Notar dem Verkäufer grundsätzlich nicht die dingliche Sicherung des Wohnrechts empfehlen. |
OLG Düsseldorf - 13.11.1991 - 18 U 112/91 |
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Siehe auch: Notarhaftung, Grundstückskauf |