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Stand:  19.10.2022
Inhalt:   12.658 Urteile

Spezialist

Entsprechen die Fähigkeiten eines Rechtsanwalts, der sich als Spezialist auf einem Rechtsgebiet bezeichnet, für das eine Fachanwaltschaft besteht, den an einen Fachanwalt zu stellenden Anforderungen, besteht keine Veranlassung, dem Rechtsanwalt die Führung einer entsprechenden Bezeichnung zu untersagen, selbst wenn beim rechtsuchenden Publikum die Gefahr einer Verwechslung mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" besteht. Der sich selbst als Spezialist bezeichnende Rechtsanwalt trägt für die Richtigkeit seiner Selbsteinschätzung die Darlegungs- und Beweislast.
BGH - 24.07.2014 - I ZR 53/13

Wirbt ein Rechtsanwalt mit der Bezeichnung "Spezialist für Zahnarztrecht", ohne die erforderliche Qualifikation aufzuweisen, so ist diese Werbung irreführend, weil das rechtssuchende Publikum zumindest die Expertise eines Fachanwalts erwartet.
OLG Karlsruhe - 13.05.2009 - 6 U 49/08

Die in seiner Werbung verwendete Bezeichnung eines Rechtsanwalts als SPEZIALIST FÜR MIETRECHT ist standes- und wettbewerbsrechtlich (§ 7 Abs.1 S.2 i.V.m. § 4 Nr.11 UWG) unzulässig, wenn der Anwalt nicht nachweisen kann, daß er im Mietrecht weit überdurchschnittliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen hat.
OLG Stuttgart - 24.01.2008 - 2 U 91/07

Auch wer als juristisch vorgebildeter Auftraggeber einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt damit zu erkennen, daß er auf dem betreffenden Fachgebiet nicht die erforderlichen Fachkenntnisse hat und auf fremde Hilfe angewiesen ist. Der Spezialist schuldet seinem Mandanten die Beratung in vollem Umfang.
OLG Düsseldorf - 26.10.2006 - I-6 U 219/05

Bezeichnet sich ein Rechtsanwalt werbend als Spezialist, setzt diese Bezeichnung voraus, daß sich der Rechtsanwalt ausschließlich um ein Rechtsgebiet kümmert und darüberhinaus über eine langjährige Berufserfahrung verfügt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Werbung rechtswidrig.
LG Kiel - 31.05.2006 - 14 O 25/06

Besteht ein Rechtsanwaltsbüro aus überwiegend jungen Berufsanfängern, ist Werbung mit der Aussage, daß dem Büro Spezialisten für jedes Rechtsgebiet angehören, irreführend und damit wettbewerbswidrig.
LG Dortmund - 29.09.2005 - 18 O 96/05

Wer sich als Anwalt als Spezialist bezeichnet muß kein Fachanwalt sein, da Fachanwälte nicht notwendigerweise Spezialisten sind.
BVerfG - 28.07.2004 - 1 BVR 159/04


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