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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Geschäftsführer

Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss für eine Organisation sorgen, die ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft jederzeit ermöglicht.
BGH - 19.06.2012 - II ZR 243/11

Verfügt der Geschäftsführer einer GmbH nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss, hat er sich bei Anzeichen einer Krise der Gesellschaft unverzüglich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einer unabhängigen, für die zu klärenden Fragestellungen fachlich qualifizierten Person beraten zu lassen. Der Geschäftsführer darf sich nicht mit einer unverzüglichen Auftragserteilung begnügen, sondern muss auch auf eine unverzügliche Vorlage des Prüfergebnisses hinwirken.
BGH - 27.03.2012 - II ZR 171/10

Ein Mißbrauch der Vertretungsmacht durch einen Geschäftsführer einer GmbH ist für einen Rechtsanwalt als Geschäftspartner objektiv evident, wenn der Geschäftsführer in Vertretung der Gesellschaft einen hohen Geldbetrag auf ein Anderkonto der Rechtsanwalts überweist, um sich diesen sogleich in bar übergeben zu lassen, ohne das für die Transaktion ein plausibler Grund vorliegt.
OLG Stuttgart - 16.12.2008 - 12 U 172/08

Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Rechtsanwalts-GmbH kommt dann in Betracht, wenn er in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch nahm oder ein unmittelbar eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgte.
OLG Nürnberg - 21.01.2008 - 6 U 2208/07

Ein Steuerberater muß die einschlägige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kennen. Dazu gehört im weitesten Sinne auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflichtigkeit von GmbH-Geschäftsführern.
OLG Brandenburg - 07.11.2006 - 6 U 23/06

Ein Rechtsanwalt, der Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH ist, darf diese vor Gerichten auch dann nicht vertreten, wenn ausschließlich Rechtsanwälte Gesellschafter der GmbH sind.
AGH Bayern - 24.03.2004 - BayAGH I 14/03


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