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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Zwangsverwaltung

Dem mit einem Zwangsverwaltungsverfahren befassten Rechtspfleger obliegt eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber Gläubigern und Schuldner.
BGH - 28.07.2011 - 4 StR 156/11

Die Mindestvergütung in Höhe von 600 Euro fällt für die gesamte Tätigkeit des Verwalters nur einmal während des Zwangsverwaltungsverfahrens an.
BGH - 01.06.2006 - V ZB 29/06

Der Zwangsverwalter muß die Gefahr für das ihm anvertraute Wohnungseigentum vor Ort aufklären.
BGH - 23.06.2005 - IX ZR 419/00

Ein Zwangsverwalter ist bei Aufhebung der Verwaltung vor Rechtshängigkeit nicht mehr prozeßführungsbefugt.
BGH - 25.05.2005 - VIII ZR 301/03

Wird vom Zwangsverwalter eine Wohnung zwangsgeräumt, berechnet sich die Vergütung in der Zeit des Leerstandes nach dem Umfang der Verwaltertätigkeit.
BGH - 05.11.2004 - IXa ZB 202/03

Werden mehrere Grundstücke durch denselben Zwangsverwalter wie ein einziges Wirtschaftsgut vermietet oder verpachtet, ohne daß für die einbezogenen Grundstücke bestimmte Miet- oder Pachtanteile feststellbar sind, so ist die Vergütung prozentual nach den ungeteilten Miet- und Pachteinnahmen zu berechnen.
BGH - 05.11.2004 - IXa ZB 33/03

Ist als Zwangsverwalter ein Rechtsanwalt eingesetzt und führt er in dieser Funktion Prozesse, steht ihm ein Anwaltshonorar zu, wenn üblicherweise ein anderer Verwalter diese Aufgabe einem Rechtsanwalt übertragen hätte.
BGH - 25.08.2004 - IXa ZB 32/03

Mietrückstände in der Zwangsverwaltung, die vom Zwangsverwalter nicht eingezogen werden, können wegen Mißverhältnisses zwischen der Mindestvergütung und der entfalteten außergerichtlichen Tätigkeit eine Erhöhung der Zwangsverwaltervergütung gebieten.
BGH - 25.06.2004 - IXa ZB 44/03

Deckt die verwaltete Masse nicht den Vergütungsanspruch des Zwangsverwalters, kann der Verwalter den betreibenden Gläubiger in Anspruch nehmen.
BGH - 17.06.2004 - IX ZR 218/03

Mit der Verwaltung eines Hausgrundstücks übernimmt der Zwangsverwalter die Verkehrssicherungspflichten des Hauseigentümers.
OLG Hamm - 15.01.2004 - 6 W 69/03


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