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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Kündigungsschutzklage

Wird allein ein Wiedereinstellungsanspruch geltend gemacht, ist als Gebührenstreitwert ein Vierteljahresverdienst anzusetzen, sofern nicht besondere Umstände eine Reduzierung rechtfertigen.
LAG Schleswig-Holstein - 20.03.2015 - 6 Ta 199/15

Bei einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb der ersten 6 Monate bemisst sich der Gegenstandswert für eine Kündigungsschutzklage in Höhe der dreifachen Bezüge, wenn der Klageantrag erkennbar auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und nicht nur die Beachtung einer Kündigungsfrist gerichtet ist und der Klagebegründung konkreter Tatsachenvortrag zu entnehmen ist, aus dem sich Unwirksamkeitsgründe für die Kündigung unabhängig von der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ergeben.
LAG Hessen - 20.03.2014 - 1 Ta 379/13

Der Gegenstandswert für einen Weiterbeschäftigungsantrag, auch wenn er als unechter Hilfsantrag für den Fall des Obsiegens mit Kündigungsschutzantanträgen gestellt worde ist, ist gesondert mit nur einer Bruttomonatsvergütung zu bewerten.
LAG Hamm - 06.06.2012 - 4 Ta 12/12

Wird dem Anwalt eine Unterlassung - hier: Unterlassen eines Antrags auf nachträgliche Klagezulassung nach § 5 Abs. 1 S. 1 KschG - vorgeworfen, muss untersucht werden, wie die Dinge abgelaufen wären, wenn er die versäumte Handlung pflichtgemäß vorgenommen hätte. Es kommt also darauf an, wie das dem Regress zugrunde liegende Verfahren bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts ausgegangen wäre. Die Feststellung, ob infolge der Pflichtverletzung ein Schaden entstanden ist, gehört zur haftungsausfüllenden Kausalität.
OLG Düsseldorf - 04.04.2011 - I-24 U 147/10

Bei einer Kündigungsschutzklage ist wegen der Klagefrist von drei Wochen nur dann Raum für eine erfolgversprechende außergerichtliche Vertretung gegeben, wenn Anhaltspunkte für den Schluss vorgelegen hätten, dass eine außergerichtliche Einigung möglich erscheint.
LG Karlsruhe - 12.11.2010 - 9 S 612/09

Ein Rechtsanwalt verstößt nicht gegen die anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er sich die Akte einer zehn Tage vor Fristablauf zur Post gegebenen Kündigungsschutzklage nach vier Wochen wieder vorlegen läßt.
LAG Berlin - 04.06.2009 - 5 Sa 368/09

Weist ein Rechtsanwalt den Mandanten darauf hin, daß manche Rechtsschutzversicherer die Erstattung einer Geschäftsgebühr für ein zunächst außergerichtliches Vorgehen gegen eine Arbeitgeberkündigung ablehnen, so behält er im Ablehnungsfall den Anspruch auf Zahlung der Gebühr gegen den Mandanten.
AG Essen-Borbeck - 23.03.2009 - 6 C 287/08

Das Verschulden eines Prozeßbevollmächtigten an der Versäumung der gesetzlichen Klagefrist bei einer Kündigungsschutzklage (§ 4 S.1 KSchG) ist dem klagenden Arbeitnehmer zuzurechnen (§ 85 Abs.2 ZPO).
BAG - 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

Der Rechtsberater einer Gewerkschaft hat die Informationen des gekündigten Arbeitnehmers vor Erhebung einer Kündigungsschutzklage sicher und vollständig zu erfassen.
OLG Düsseldorf - 18.03.2008 - I-24 U 149/05

Kündigt ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag innerhalb der ersten sechs Monate (§ 1 Abs.1 KSchG) außerordentlich, ist eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben (§ 13 Abs.1 Satz 2, § 4 Satz 1 KSchG).
BAG - 29.06.2007 - 6 AZR 873/06

Wird neben dem Kündigungsschutzantrag ein Antrag auf Weiterbeschäftigung unbedingt gestellt, kommt für diesen Antrag die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit in der Regel nicht in Betracht, weil es kostengünstiger gewesen wäre, den Weiterbeschäftigungsantrag als uneigentlichen Hilfsantrag ("für den Fall des Obsiegens mit dem Kündigungsschutzantrag") zu stellen.
LAG Hessen - 23.03.2007 - 16 Ta 94/07

Folgt dem Zugang einer Kündigung zeitlich ein Betriebsübergang nach, bevor Kündugungsschutzklage erhoben wurde, so ist die Klage zwingend gegen den kündigenden Betriebsveräußerer zu richten; der Betriebserwerber ist nicht pasivlegitimiert.
ArbG Berlin - 19.02.2007 - 30 Ca 1178/07

Die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers für ein Kündigungsschutzverfahren bezieht sich grundsätzlich auch auf außergerichtliche Tätigkeiten zur Streitbeilegung und sind entsprechend zu vergüten. Ein Beratungsverschulden des beauftragten Rechtsanwalts über den Umfang der Deckungszusage oder eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers sind nicht gegeben, wenn sowohl eine Kündigungsschutzklage erhoben, wie auch außergerichtlich mit dem kündigenden Arbeitgeber verhandelt wird.
AG Hamburg-Altona - 07.12.2006 - 319c C 113/06

Ist zum Zeitpunkt der Kündigung eines Arbeitsvertrages über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden, muß eine Kündigungsschutzklage gegen den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes erhoben werden. Eine Klage gegen den insolventen Arbeitgeber macht den Insolvenzverwalter in der Regel nicht zur Partei des Rechtsstreits.
BAG - 21.09.2006 - 2 AZR 573/05

Bei einer zweistufigen tariflichen Verfallfrist wird die Klagefrist durch die rechtzeitige Einreichung bei Gericht gewahrt.
LAG Köln - 11.09.2006 - 14 (13) Sa 395/06

Begründet ein Rechtsanwalt eine Kündigungsschutzklage lediglich mit der Verletzung von Treu und Glauben durch die Kündigung und liegen ansonsten die Voraussetzungen des Kündigungschutzgesetzes (KschG) nicht vor, muß er seinen Mandanten vor Klageinreichung über die geringen Erfolgsaussichten der Klage und das Prozeßrisiko hinweisen.
LG Hamburg - 02.08.2006 - 313 O 410/05

Ein rechtsschutzversicherter Arbeitnehmer hat bei der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses einem Rechtsanwalt nur den Auftrag zu erteilen, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Ein weitergehender Auftrag verstößt gegen die Obliegenheit des versicherten Arbeitnehmers, unnötige Kosten zu vermeiden.
AG Essen - 01.08.2006 - 20 C 63/06

Auch die von einem Rechtsanwalt eingereichte Kündigungsschutzklage muß noch keinen ausformulierten Klageantrag enthalten, um die Klagefrist des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) zu wahren.
LAG Nürnberg - 26.07.2006 - 4 (9) Sa 927/05

Wird einem Arbeitnehmer im Zuge einer Betriebsänderung gekündigt, hat die mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage beauftragte Gewerkschaft, den Arbeitnehmer auch über den Nachteilsausgleichsanspruch nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu beraten.
OLG Düsseldorf - 20.06.2006 - I-24 U 20/06

Hat ein Rechtssekretär einer Einzelgesellschaft dem Mitglied die Erhebung einer Kündigungsschutzklage durch die DGB-Rechtsschutz-GmbH zugesagt, hat der gekündigte Arbeitnehmer regelmäßig keine Veranlassung zur Kontrolle, ob die Klage rechtzeitig innerhalb der Klagefrist erhoben wurde.
LAG Köln - 13.06.2006 - 4 Ta 159/06

Ein Rechtsanwalt hat zur rechtzeitigen Erhebung einer Kündigungsschutzkage die für die Fristberechnung maßgebenden Umstände durch Befragen seines Mandanten zu klären. Der sicherste Weg ist es immer, die Klage spätestens drei Wochen nach dem Datum der Kündigung zu erheben.
OLG Düsseldorf - 21.02.2006 - I-24 U 22/05

Die Erkrankung eines Arbeitnehmers rechtfertigt die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage, wenn der Arbeitnehmer kankheitsbedingt außerstande war, selbst Klage einzureichen und auch keine andere Person damit beauftragen konnte.
LAG Niedersachsen - 06.09.2005 - 5 Ta 255/05

Wird eine Kündigungsschutzklage mit einem bedingtem Prozeßkostenhilfeantrag verbunden, entfaltet die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe keine Rückwirkung.
LAG Nürnberg - 23.10.2003 - 7 Ta 174/03

Beruft sich eine Partei auf den Verlust der schriftsätzlichen Kündigungsschutzklage bei der Postbeförderung, so erfordert der Antrag auf nachträgliche Klagezulassung die Darlegung, daß die Klageschrift bereits der Post übergeben worden sei und die lückenlose Darstellung des Absendevorgangs.
LAG Nürnberg - 02.06.2003 - 5 Ta 78/03

Ein Anwalt haftet für die Folgen einer verspätet eingereichten Kündigungsschutzklage nur, wenn sein Mandant den Arbeitsgerichtsprozeß bei rechtzeitiger Klageinreichung auch gewonnen hätte.
OLG Düsseldorf - 19.03.2002 - 24 U 64/01

Das Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten bei der Versäumung der Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage muß sich der klagende Arbeitnehmer zurechnen lassen.
LAG Nürnberg - 12.03.2002 - 5 Ta 177/01

Der Rechtsanwalt handelt fahrlässig, wenn er eine Kündigungsschutzklage nur gegen eine zweite Kündigung erhebt, obwohl er Anhaltspunkte dafür hat, dass dem Mandanten zuvor schon einmal gekündigt worden ist.
BGH - 11.02.1999 - IX ZR 14/98

In einem Kündigungsschutzprozeß kann der Rechtsanwalt verpflichtet sein, einen Auflösungsantrag mit Abfindungsforderung zu stellen.
OLG Bamberg - 18.07.1988 - 4 U 60/88

Ein Rechtsanwalt der einen Prozeß vor dem Arbeitsgericht übernimmt, muss die veröffentlichte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigen. Tut er dies nicht, handelt er fehlerhaft.
BGH - 29.03.1983 - VI ZR 172/81, Köln


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