www.rechtsberaterhaftung.de

A B C D E F G
H I J K L M N
O P Q R S T U
V W X Y Z    
Urteilsdatenbank:  
Die Urteile sind alphabetisch nach Stichworten geordnet.
Ein Klick auf den Buchstaben zeigt die Stichworte an.
Ein Klick auf das Stichwort zeigt die Urteile an.
Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Kündigung

Schuldet der Dienstverpflichtete die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Dienste höherer Art. Wird der Steuerberater mit steuerlichen Angelegenheiten und der Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung betraut, kann der Vertrag von dem Mandanten fristlos gekündigt werden, auch wenn der Steuerberater bis zur Kündigung ausschließlich Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanz- und Lohnbuchhaltung entfaltet hat.
BGH - 02.05.2019 - IX ZR 11/18

Solange der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber im Anschluss an eine schriftliche Kündigung keine Abrede über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses getroffen oder von diesem zumindest eine dahingehende Zusage erhalten hat, handelt er auf eigenes Risiko, wenn er davon absieht, vorsorglich Kündigungsschutzklage zu erheben.
LAG Berlin - 02.11.2012 - 6 Sa 1754/12

Kündigt ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag innerhalb der ersten sechs Monate (§ 1 Abs.1 KSchG) außerordentlich, ist eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben (§ 13 Abs.1 Satz 2, § 4 Satz 1 KSchG).
BAG - 29.06.2007 - 6 AZR 873/06

Unterhält ein Arbeitnehmer bei der Post ein Postfach, so ist von einem Zugang des Kündigungsschreibens, das der Arbeitgeber dort einwerfen läßt, jedenfalls nach Ablauf der Leerungsfrist, die im Postfachvertrag üblicherweise festgelegt ist, auszugehen.
LAG Köln - 04.12.2006 - 14 Sa 873/06

Der Beginn der gesetzlichen Kündigungsfrist für die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wird gehemmt, solange der Arbeitgeber die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinende Maßnahme mit der gebotenen Eile durchführt.
LAG Mecklenburg-Vorpommern - 26.04.2006 - 2 Sa 487/05

Legt der Rechtsanwalt das Mandat nieder, weil das Honorar nicht zugesichert ist, handelt der Rechtsanwalt nicht schuldhaft, wenn hierdurch eine Kündigungsschutzklage zu spät eingereicht wird.
LAG Köln - 03.05.2001 - 2 Ta 1/01

Siehe auch: Mandatskündigung


top

+++ IMMER EINEN KLICK VORAUS +++ NEWSLETTER LESEN +++ IMMER EINEN KLICK VORAUS +++

© 2003 - 2023 ra-harms.de

Datenschutz