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Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erfor-derlich und zweckmäßig war (st. Rspr., vgl. zuletzt etwa Senatsurteil vom 22. Ja-nuar 2019 - VI ZR 403/17, juris 11 mwN). |
BGH - 22.06.2021 - VI ZR 353/20 |
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Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 GNotKG liegt nur bei einem offen zutage tretenden Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder bei einem offensichtlichen Versehen des Notars sowie dann vor, wenn der Notar von mehreren gleich sicheren Gestaltungsmöglichkeiten die teurere wählt. |
BGH - 01.10.2020 - V ZB 67/19 |
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Die Behauptung des Auftraggebers, die Tätigkeit seines
prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts sei für den späteren Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs nicht ursächlich geworden, stellt eine Einwendung dar, die im Gebührenrecht ihren Grund hat und die der Festsetzung einer Einigungsgebühr im Verfahren nach § 11 Abs. 1 RVG nicht entgegensteht.
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BGH - 29.04.2020 - XII ZB 536/19 |
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Eine formularmäßige Vergütungsvereinbarung, welche eine Mindestvergütung des Rechtsanwalts in Höhe des Dreifachen der gesetzlichen Vergütung vorsieht, ist jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern wegen unangemessener Benachteiligung des Mandanten unwirksam, wenn das Mandat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mandanten betrifft und die Vergütungsvereinbarung zusätzlich eine Erhöhung des Gegenstandswertes um die Abfindung vorsieht. Die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars, welche den Rechtsanwalt berechtigt, für angefangene 15 Minuten jeweils ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen, benachteiligt den Mandanten jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Sieht eine Vergütungsvereinbarung ein Zeithonorar für Sekretariatstätigkeiten vor und eröffnet sie dem Rechtsanwalt die an keine Voraussetzungen gebundene Möglichkeit, statt des tatsächlichen Aufwandes pauschal 15 Minuten pro Stunde abgerechneter Anwaltstätigkeit abzurechnen, gilt insoweit die gesetzliche Vergütung als vereinbart.
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BGH - 13.02.2020 - IX ZR 140/19 |
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Erkennt die beklagte Partei den Klageanspruch an, ist für die
Kostenentscheidung nach § 93 ZPO grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die Klage im Zeitpunkt des Anerkenntnisses schlüssig und begründet war. |
BGH - 16.01.2020 - V ZB 93/18 |
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Ein vom Rechtsanwalt geführtes Telefonat mit dem Gegner, das allein die Korrektur von Tippfehlern in einer bereits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung zum Gegenstand hat, führt nicht zur Entstehung einer Einigungs- und Terminsgebühr. |
OLG Frankfurt - 18.06.2019 - 6 W 15/18 |
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Die vorbehaltlose Zahlung der Klagesumme hat in der Regel zur Folge, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO zu tragen hat. |
OLG Frankfurt - 07.06.2019 - 17 W 8/19 |
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Die der beklagten Partei durch die Einreichung einer Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme entstandenen Kosten sind erstattungsfähig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wenn sie sich bei der Einreichung in nicht vorwerfbarer Unkenntnis von der Rücknahme der Klage befunden hat. |
BGH - 23.05.2019 - V ZB 196/17 |
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In einer Patentstreitsache sind die Einzeltätigkeiten eines beim
Bundesgerichtshof nicht zugelassenen Rechtsanwalts sowie eines mitwirkenden Patentanwalts im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren erstattungsfähig, wenn diese die Beschwerdebegründung im Auftrag eines auf Seiten des Beschwerdegegners beigetretenen Streithelfers inhaltlich prüfen, mit ihrem Mandanten erörtern und sich mit den anwaltlichen Vertretern des Beschwerdegegners hinsichtlich von diesem im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren einzureichender Schriftsätze abstimmen. |
BGH - 29.04.2019 - X ZB 4/17 |
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Eine fiktive Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG fällt auch dann an, wenn der von einem Rechtsanwalt vertretene Beteiligte voll obsiegt und sein Antrag auf mündliche Verhandlung deshalb mangels Beschwer keinen Erfolg haben könnte. |
VG Freiburg - 19.02.2019 - A 4 K 276/19 |
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Der Fluggast darf grundsätzlich die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur außergerichtlichen Geltendmachung seines Ausgleichsanspruchs für erforderlich halten, wenn das Luftverkehrsunternehmen ihn nicht vollständig und klar darüber unterrichtet hat, unter welchen Voraussetzungen, in welcher Höhe und gegen welches Unternehmen er einen solchen Anspruch geltend machen kann. |
BGH - 12.02.2019 - X ZR 24/18 |
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Mutwilligkeit liegt vor, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei bei sachgerechter und vernünftiger Einschätzung der Prozesslage ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Aus verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit folgt, dass die mittellose Partei nur einer solchen "normalen" Partei gleichgestellt werden muss, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt. Es ist nicht Zweck der Prozesskostenhilfe, auf Kosten der Allgemeinheit bedürftigen Personen Prozesse zu ermöglichen, die eine wirtschaftlich leistungsfähige Partei bei vernünftiger und sachgerechter Einschätzung der Sach- und Rechtslage nicht führen würde. |
BGH - 31.01.2019 - III ZA 34/18 |
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Dem Geschädigten steht ein Erstattungsanspruch im Hinblick aufvorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nur dann zu, wenn er im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist. |
BGH - 22.01.2019 - VI ZR 402/17 |
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Ein Kostenfestsetzungsbeschluss, in dem auf die zwischen den Parteien umstrittene Frage der Erstattungsfähigkeit der geltend gemachten Kosten mit keinem Wort eingegangen wird, leidet an einem schwerwiegenden Begründungsmangel. |
OLG Saarbrücken - 21.01.2019 - 9 W 33/18 |
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Die Kosten anwaltlicher Vertretung in einem freiwilligen Güteverfahren sind im nachfolgenden Rechtsstreit nicht gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO erstattungsfähig. |
BGH - 15.01.2019 - II ZB 12/17 |
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Auf die Formunwirksamkeit einer mündlich vereinbarten Abänderung einer schriftlichen Vereinbarung einer Pauschalvergütung kann sich ein Steuerberater nicht berufen, wenn er den Mandanten nicht zuvor auf das Schriftformerfordernis hingewiesen hat. |
OLG Schleswig - 11.01.2019 - 17 U 21/18 |
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Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Anwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss der Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist. |
BGH - 13.12.2018 - IX ZR 216/17 |
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Ein Rechtsanwalt hat die Pflicht, keine kostenauslösenden Maßnahmen zu ergreifen, die nicht geeignet sind, den Rechten des Mandanten zur Durchsetzung zu verhelfen. Die Regulierung von Prozesskosten durch die Rechtsschutzversicherung ändert nichts daran,dass es sich bei den durch eine Pflichtwidrigkeit des Anwalts ausgelösten Kosten um einen in der Person des Versicherungsnehmers eingetretenen Vermögensschaden handelt. |
OLG Bamberg - 20.11.2018 - 6 U 19/18 |
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Hat der Sachversicherer zur Prüfung seiner Regulierungspflicht
(Schadensermittlung) ein Sachverständigengutachten eingeholt, so kann er die hierfür angefallenen Kosten nicht aus übergegangenem Recht seines Versicherungsnehmers nach vom Schädiger ersetzt verlangen . Der Versicherer handelt insoweit zum Zwecke der Erfüllung eigener Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis und nimmt damit vornehmlich eine eigene Angelegenheit wahr, für deren Erledigung er die Kosten grundsätzlich selbst zu tragen hat. |
BGH - 18.10.2018 - III ZR 236/17 |
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Es ist einem ortsansässigen Anwalt nicht zumutbar, für jede Akteneinsicht das Prozessgericht aufzusuchen. Daher ist dem Beschuldigten ggf. auch die bei diesem ggf. angefallene Aktenversendungspauschale zu erstatten.
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AG Köln - 08.06.2018 - 707 Ds 101/15 |
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Maßstab für die Notwendigkeit von Kosten zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt als sachdienlich ansehen durfte. Abzustellen ist mithin auf die Sicht der Partei in der konkreten prozessualen Situation und dann zu beurteilen, ob ein objektiver Betrachter aus diesem Blickwinkel die Sachdienlichkeit bejahen würde. Die Notwendigkeit bestimmt sich daher aus der "verobjektivierten" ex-ante-Sicht der jeweiligen Prozesspartei und nicht nach einem rein objektiven Maßstab. Die mit einem Rechtsmittel überzogene Partei kann regelmäßig nicht selbst beurteilen, was zur Rechtsverteidigung zu veranlassen ist. Ihr kann daher nicht zugemutet werden, zunächst die weiteren Entschließungen des anwaltlich vertretenen Berufungsklägers abzuwarten. |
BGH - 10.04.2018 - VI ZB 70/16 |
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Die Reisekosten eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts, der für einen Insolvenzverwalter Ansprüche gemäß § 171 Abs. 2 HGB gegenüber einer Vielzahl von Kommanditisten verfolgt, sind bis zur Höhe der Kosten, die im Falle der Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen Rechtsanwalts entstanden wären, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig. |
BGH - 27.02.2018 - II ZB 23/16 |
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Dem Anspruch des Geschädigten auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht. |
BGH - 12.12.2017 - VI ZR 611/16 |
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Nach Begründung des Rechtsmittels hat der Berufungsbeklagte ein berechtigtes Interesse daran, mit anwaltlicher Hilfe in der Sache frühzeitig zu erwidern. Das gilt auch, wenn das Berufungsgericht darauf hingewiesen hat, dass es beabsichtigt, nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren, und der Berufungskläger hiergegen Einwände erhoben hat. Ein in dieser Prozesslage gestellter begründeter Antrag auf Zurückweisung der Berufung löst daher grundsätzlich die 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 RVG-VV aus.
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BGH - 08.11.2017 - VII ZB 81/16 |
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Mutwilligkeit liegt vor, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei bei sachgerechter und vernünftiger Einschätzung der Prozesslage ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Es ist nicht Zweck der Prozesskostenhilfe, auf Kosten der Allgemeinheit bedürftigen Personen Prozesse zu ermöglichen, die eine wirtschaftlich leistungsfähige Partei bei vernünftiger und sachgerechter Einschätzung der Sach- und Rechtslage nicht führen würde. |
BGH - 31.08.2017 - III ZB 37/17 |
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Mutwilligkeit liegt vor, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei bei sachgerechter und vernünftiger Einschätzung der Prozess-lage ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit folgt, dass die mittellose Partei nur einer solchen "normalen" Partei gleichgestellt werden muss, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt. Es ist nicht Zweck der Prozesskostenhilfe, auf Kosten der Allgemeinheit bedürftigen Personen Prozesse zu ermöglichen, die eine wirtschaftlich leistungsfähige Partei bei vernünftiger und sachgerechter Einschätzung der Sach- und Rechtslage nicht führen würde. |
BGH - 10.08.2017 - III ZA 42/16 |
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Ergeht im Verhandlungstermin gegen den säumigen Gegner ein Versäumnisurteil, entsteht für den Anwalt eine volle Terminsgebühr nur dann, wenn über die Stellung des Antrags auf Erlass des Versäumnisurteils hinaus eine inhaltliche Erörterung stattgefunden hat. Zur Glaubhaftmachung dieses Umstandes kann eine anwaltliche Versicherung ausreichen; aus dem Sitzungsprotokoll muss sich die Erörterung nicht ergeben. |
OLG Frankfurt - 24.07.2017 - 6 W 47/17 |
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Allein der Umstand, dass bei der späteren Regulierung durch den Kaskoversicherer auch ein Quotenvorrecht des Geschädigten zu berücksichtigen sein kann, reicht nicht aus, um aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten die Erforderlichkeit der anwaltlichen Vertretung schon bei der ersten Kontaktaufnahme mit seinem Kaskoversicherer zu begründen. |
BGH - 11.07.2017 - VI ZR 90/17 |
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Der Rechtsanwalt darf kostenlose Erstberatungen für Personen anbieten, die einen Verkehrsunfall erlitten haben. |
BGH - 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 42/16 |
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Ein Rechtsanwalt, der sich selbst und zugleich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung vertritt, deren Geschäftsführer er ist, kann in dem ihn betreffendenden Kostenfestsetzungsverfahren Kosten für eine Rechtsanwältin aus seiner Kanzlei, die sich zusätzlich für ihn bestellt hat, nur geltend machen, wenn die zusätzliche Vertretung notwendig war. |
BGH - 20.06.2017 - VI ZB 55/16 |
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Schließen die Parteien in einem Termin zur mündlichen Verhandlung einen umfassenden Vergleich, der bisher nicht rechtshängige Ansprüche einbezieht, ist eine Kostenregelung, wonach eine Partei die Kosten des Rechts-streits zu tragen hat und die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden, regelmäßig dahin auszulegen, dass die nur durch die Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche in den Vergleich entstehenden Teile der Terminsgebühr zu den Kosten des Vergleichs gehören. |
BGH - 14.06.2017 - I ZB 1/17 |
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Einer ausländischen Partei ist es unabhängig von ihrer Parteirolle grundsätzlich nicht zuzumuten, die Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts auszurichten. |
BGH - 04.06.2017 - X ZB 11/15 |
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Die Kosten anwaltlicher Vertretung, die ein Urheberrechtsinhaber im Verfahren nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 9 Satz 1 UrhG zur Erlangung der Auskunft über IP-Adressen aufwendet, sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO im nachfolgend gegen eine Person geführten Rechtsstreit, die für eine über eine dieser IP-Adressen begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, soweit die Kosten anteilig auf diese Person entfallen. Dies gilt auch dann, wenn das urheberrechtsberechtigte Unternehmen über eine Rechtsabteilung verfügt und dem Auskunftsverfahren vor-gelagerte Ermittlungen selbst ausgeführt hat.
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BGH - 26.04.2017 - I ZB 41/16 |
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Wird ein Anwaltswechsel vorgenommen, weil der bisherige Anwalt (vermeintlich) seine Pflichten verletzt hat, sind die dadurch entstandenen Mehrkosten nicht erstattungsfähig. Diese sindim Innenverhältnis als Schadensersatz gegenüber dem bisherigen Bevollmächtigten geltend zu machen. |
OLG Koblenz - 04.01.2017 - 14 W 4/17 |
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Der aufgrund neuer, in ihrem Einflussbereich eingetretener tatsächlicher Umstände obsiegenden Partei können Kosten des Rechtsmittelverfahrens nur dann auferlegt werden, wenn sie dadurch gegen ihre Prozessförderungspflicht verstoßen hat, dass sie diese Umstände nicht bereits in einem früheren Rechtszug herbeigeführt hat. |
BGH - 21.06.2016 - X ZR 41/15 |
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Fragt der Prozessbevollmächtigte der Beklagten telefonisch bei dem Prozessbevollmächtigten des Klägers an, ob eine Klagrücknahme erwogen werde, und wird diese Frage dahingehend beantwortet, dass dies noch nicht entschieden sei, wird hierdurch noch keine Terminsgebühr ausgelöst. |
OLG Hamburg - 15.06.2016 - 8 W 60/16 |
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Beauftragt eine Partei nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ihres Prozessgegners noch keinen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt, sondern bespricht das weitere Verfahren mit ihrem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten und kommuniziert dieser mit dem Prozessgegner in Hinblick auf eine beim Bundesgerichtshof erbetene Fristverlängerung, verdient der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte hierdurch noch keine 0,8 Verfahrensgebühr gemäß Ziff.3403 VV RVG. Vielmehr handelt es sich um Neben- und Abwicklungstätigkeiten im Sinne des § 19 Abs.1 Nr.9 RVG. |
OLG Hamburg - 19.05.2016 - 8 W 52/16 |
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Rechtsanwaltskosten, die dadurch entstehen, dass der Betriebsrat während des Ruhens eines Beschlussverfahrens den Rechtsanwalt wechselt, ohne dass zu diesem Zeitpunkt irgendetwas gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Arbeitsgericht zu veranlassen gewesen wäre, sind mutwillig. |
LAG Hessen - 18.04.2016 - 16 TaBV 81/15 |
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Die durch die Einreichung einer Berufungserwiderung nach Berufungsrücknahme entstandenen Kosten eines Rechtsanwalts sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Berufungsbeklagte die Rechtsmittelrücknahme nicht kannte oder kennen musste. |
BGH - 25.02.2016 - III ZB 66/15 |
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Regelt ein Vergleich, dem der Nebenintervenient ausdrücklich zugestimmt hat, nur die Verteilung der Kosten des Rechtsstreits zwischen den Parteien des Rechtsstreits, ohne die Kosten der Nebenintervention zu erwähnen, schließt dies regelmäßig einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten aus. |
BGH - 04.02.2016 - IX ZB 28/15 |
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Es begründet keinen Hinderungsgrund im Sinne des § 233 ZPO, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversicherung die Erteilung einer Deckungszusage (zunächst) abgelehnt hat und die Partei das Kostenrisiko nicht tragen wollte. |
BGH - 24.11.2015 - VI ZR 567/15 |
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Der Wert einer Vollstreckungsgegenklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Nennbetrag des vollstreckbaren Hauptanspruchs. Die titulierten Zinsen und Kosten erhöhen den Streitwert nicht. Das gilt auch dann, wenn sich die Vollstreckungsgegenklage nicht nur gegen die Vollstreckung aus einem Urteil, sondern auch gegen die Vollstreckung aus einem in diesem Verfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss richtet. |
BGH - 22.10.2015 - IX ZR 115/15 |
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Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden. |
BGH - 17.09.2015 - IX ZR 280/14 |
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Kosten eines vor dem Rechtstreits von einer Partei eingeholten Privatgutachtens sind ausnahmsweise zu erstatten, wenn ein solches Gutachten gerade mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben wurde (Prozessbezogenheit); dabei wird grundsätzlich ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Gutachten und Rechtsstreit zu verlangen
sein.Dasselbe gilt grundsätzlich auch für Detektivkosten, die eine Partei veranlasst, um zeitnah und prozessbezogen einem Verdacht der Unfallmanipulation nachzugehen. |
OLG Bremen - 08.09.2015 - 2 W 82/15 |
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Die Kosten eines Zivilprozesses sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG. Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell
wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt. |
BFH - 18.06.2015 - VI R 17/14 |
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Ein Rechtsanwalt ist bei der Bearbeitung des erteilten Mandats gehalten, einen Mandanten vor vermeidbaren Nachteilen zu bewahren. Dazu zählt auch die Vermeidung unnötiger Kosten. Dementsprechend muss ein Rechtsanwalt seinen Mandanten bei entsprechenden Anhaltspunkten auf die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe hinweisen. Diese Verpflichtung ist durch Satzung der Bundesrechtsanwaltskammer geregelt (§ 16 BORA) und allgemein anerkannt.
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OLG Hamm - 30.04.2015 - 28 U 88/14 |
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Hat eine Partei einen spezialisierten Rechtsanwalt an ihrem Geschäftssitz mit ihrer Vertretung im erstinstanzlichen Verfahren beauftragt, sind die durch die Einschaltung eines anderen spezialisierten Rechtsanwalts, der weder am Geschäftssitz der Partei noch am Gerichtsort ansässig
ist, für die Vertretung im Berufungsverfahren entstandenen Mehrkosten auch dann nicht als notwendige Kosten i.S.d. § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen und vom Gegner mit zu tragen, wenn die Partei mit diesem anderen Rechtsanwalt bereits langjährig und vertrauensvoll zusammengearbeitet hat. |
OLG Schleswig - 02.04.2015 - 9 W 124/14 |
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Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens sind u.a. nur dann zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig, wenn die Prozesssituation aus ex-ante Sicht die Einholung des Gutachtens herausgefordert hat.Wird ein Privatgutachten ohne das Bestehen einer solchen "prozessualen Notlage" eingeholt und in den Prozess eingeführt, sind die dafür erbrachten Aufwendungen auch dann nicht erstattungsfähig, wenn Prozessgegner und Gericht auf dieses Gutachten eingehen.
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VGH Baden-Württemberg - 17.02.2015 - 3 S 2432/14 |
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Wenn ein Berufungsurteil mit der Revision und hilfsweise wegen desselben Streitgegenstands mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen wird, entstehen neben den Gebühren für das Revisionsverfahren keine weiteren Gerichts- oder Anwaltsgebühren. |
BGH - 09.12.2014 - X ZR 94/13 |
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Die Erhebung einer gesonderten Kündigungsschutzklage ist mutwillig i.S.d. § 114 ZPO, wenn bereits eine Zahlungsklage zwischen den Parteien bei Gericht anhängig ist. Durch den degressiven Anstieg der Gebühren entstehen bei einer Klageerweiterung geringere Kosten. Eine selbst zahlende nicht hilfsbedürftige Partei würde eine Kündigungsschutzklage klageerweiternd erheben. |
LAG Düsseldorf - 01.12.2014 - 2 Ta 533/14 |
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Die Kosten für einen Verkehrsanwalt sind im Revisionsverfahren nur bei Vorliegen besonderer Umstände erstattungsfähig. |
BGH - 13.11.2014 - VII ZB 46/12 |
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Kann ein Zwangsversteigerungsverfahren die Befriedigung des betreibenden
Gläubigers aus dem Versteigerungserlös von vorneherein erkennbar nicht einmal teilweise erreichen, sind die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht als notwendig im Sinne von § 788 Abs. 1 ZPO anzusehen. Dass der Versteigerungsantrag des Gläubigers aufgrund der ihm bleibenden Chance freiwilliger Leistungen des Schuldners zulässig ist, ändert daran nichts. |
BGH - 09.10.2014 - V ZB 25/14 |
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Wenn eine Partei in einem Prozessvergleich die Kosten des Rechtsstreits übernimmt, sind damit regelmäßig auch die Kosten des Prozessvergleichs erfasst. Eine Aufhebung der Kosten des Prozessvergleichs nach § 98 ZPO kommt in diesem Fall grundsätzlich nicht in Betracht. |
OLG Naumburg - 24.07.2014 - 4 W 83/14 |
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Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die
darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt oh-ne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen denselben Antragsgegner vorgegangen sind. |
BGH - 20.05.2014 - VI ZB 9/13 |
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Flugreisekosten des Prozessbevollmächtigten zum Termin sind grundsätzlich nur nach dem Tarif der Economy-Class erstattungsfähig und nicht nach den Tarifen der Business-Class oder des jederzeit umbuchbaren Economy-Flex-Tickets. |
OLG Zweibrücken - 06.05.2014 - 6 W 20/14 |
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Übersteigen die zu erwartenden Kosten des Unterbevollmächtigten die ersparten Reisekosten des Hauptbevollmächtigten um mehr als 10%, steht dem Kostengläubiger lediglich ein Anspruch auf Erstattung von 100% der ersparten Reisekosten des Hauptbevollmächtigten zu. |
OLG Celle - 20.03.2014 - 2 W 57/14 |
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Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, stellen notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar, soweit sie die hierdurch ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen. Für die Vergleichsberechnung zwischen den fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten und den durch die Beauftragung des Unterbevollmächtigten zur Terminsvertretung entstandenen Kosten ist auf eine ex ante-Betrachtung abzustellen. Maßgeblich ist, ob eine verständige und wirtschaftlich denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.
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BGH - 26.02.2014 - XII ZB 499/11 |
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Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG unabhängig davon erstattungsfähig, ob das Verfahren später durch Rücknahme, durch Sachentscheidung oder in sonstiger Weise beendet wird. |
BGH - 23.10.2013 - V ZB 143/12 |
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Der dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten erteilte Auftrag, die Erfolgsaussichten einer gegnerischen Nichtzulassungsbeschwerde vor deren Begründung lediglich anhand des bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens angefallenen Prozessstoffs zu prüfen, kann sinnvoll nicht erfüllt werden, weil Grundlage der Entscheidung über die Zulassung der Revision sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht das Beschwerdevorbringen ist. Die durch einen solchen Auftrag verursachten Kosten für die in der "Prüfung" liegende Einzeltätigkeit sind wegen Verstoßes gegen das Kostenschonungsgebot nicht zu erstatten. |
BGH - 15.10.2013 - XI ZB 2/13 |
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Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen. |
BGH - 19.09.2013 - IX ZR 322/12 |
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Flugreisekosten des Prozessbevollmächtigten zum Termin sind nicht schlechthin unter dem Gesichtspunkt der Zeitersparnis erstattungsfähig, sondern nur dann, wenn die dadurch verursachten Mehrkosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten einer Bahnfahrt 1. Klasse stehen. Über die fiktiven Kosten einer Bahnanreise hinausgehende Mehrkosten, die durch die Buchung eines Fluges in der Business-Class gegenüber einem Tarif der Economy-Class entstanden sind,sind grundsätzlich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erstattungsfähig. Bei der Prüfung der Angemessenheit der tatsächlich entstandenen Reisekosten sind allein die fiktiven Kosten bei einer Anreise mit der Bahn in der 1. Klasse maßgeblich. Bis zu dieser Höhe sind die dem Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten in jedem Fall zu erstatten, selbst wenn bei Buchung eines Tarifes der Economy-Class fiktive Kosten in geringerer Höhe entstanden wären. |
OLG Brandenburg - 09.09.2013 - 6 W 77/13 |
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Nach gefestigter Rechtsprechung zählen die durch die Hinzuziehung eines Verkehrsanwalts im Revisionsverfahren entstandenen Kosten grundsätzlich nicht zu den notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung i. S. v. § 91 Abs. 1 ZPO. Dies beruht maßgeblich darauf, dass sich das Revisionsverfahren im Regelfall auf eine rechtliche Überprüfung des Berufungsurteils bezieht und daher weitere Tatsacheninformationen in der Regel nicht mehr benötigt werden. |
OLG Hamburg - 20.08.2013 - 8 W 50/13 |
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Die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten bereits vor der Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung steht der Festsetzung der Kosten jedenfalls dann nicht entgegen,wenn anschließend ein Termin bestimmt wird, der später infolge der Rücknahme der Klage aufgehoben wird. |
OLG Celle - 31.07.2013 - 2 W 163/13 |
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Der ständige Aufenthalt eines Beteiligten am Ort des Verfahrensgerichts, wo dieser einen Zweitwohnsitz unterhält und wo er sich zum Zwecke seiner Berufsausübung werktäglich aufhält, begründet die Obliegenheit, einen Verfahrensbevollmächtigten am Ort des Gerichts zu beauftragen. |
OLG Celle - 03.06.2013 - 17 WF 107/13 |
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Wird eine Rechtsanwaltsgesellschaft gemeinsam mit den beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälten wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers auf Schadensersatz verklagt, kann sie sich im Prozess von einem anderen Anwalt als dem der mitverklagten Rechtsanwälte vertreten lassen und im Falle ihres Obsiegens von ihrem Prozessgegner grundsätzlich die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen verlangen. |
BGH - 16.05.2013 - IX ZB 152/11 |
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Detektivkosten, die einer Partei zur Beschaffung von Beweismitteln entstehen, können zu den erstattungsfähigen Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gehören. Das ist allerdings nur der Fall, wenn das Beweismittel im Rechtsstreit verwertet werden darf. Daran fehlt es, soweit die Kosten auf Erstellung eines umfassenden personenbezogenen Bewegungsprofils mittels eines Global Positioning System [GPS] - Geräts beruhen, eine punktuelle persönliche Beobachtung aber ausgereicht hätte. |
BGH - 15.05.2013 - XII ZB 107/08 |
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Solange der Titel nicht zugestellt ist, ist ein Zwangsmittelantrag unzulässig. Ist der Titel ein gerichtlicher Vergleich, ist er gemäß §§ 191-195 ZPO von der Partei zuzustellen. Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung, bevor der Gläubiger den Titel zugestellt hat, sind dem Gläubiger nach beiderseitiger Erledigungserklärung die Kosten des Zwangsmittelverfahrens aufzuerlegen. |
LAG Hessen - 30.04.2013 - 12 Ta 168/13 |
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Bei den Reisekosten eines im Verhandlungstermin für einen Versicherer auftretenden Rechtsanwalts handelt es sich nicht um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wenn zwar nicht der Versicherer, jedoch dessen mit der Vertragsabwicklung betrautes Tochterunternehmen über eine eigene Rechtsabteilung verfügt und diese die gesamten Regulierungsverhandlungen
und auch den sonstigen vorgerichtlichen Schriftverkehr mit dem Versicherungsnehmer geführt hatte. |
OLG Bamberg - 04.03.2013 - 1 W 12/13 |
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Die Pauschale für die Versendung von Akten schuldet der antragstellende Rechtsanwalt auch dann, wenn er die Akten zur Einsichtnahme in der Kanzlei aus seinem Gerichtsfach abholen lässt. |
OLG Koblenz - 14.01.2013 - 14 W 9/13 |
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Eine Partei verstößt gegen ihre Kostenminderungspflicht, wenn sie ihrer Gewerkschaft das Mandat entzieht und es dem auch als Anwalt zugelassenen Rechtsschutzsekretär überträgt, um im Hinblick auf Entscheidungen in Parallelverfahren den Gegner zur Aufgabe seines Rechtsstandpunktes zu bewegen. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten sind nicht erstattungsfähig. |
LAG Berlin - 03.01.2013 - 17 Ta (Kost) 6118/12 |
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Ein für das Eingreifen von § 5 Abs. 3b ARB 94 erforderliches Kostenzugeständnis des Versicherungsnehmers liegt nicht vor, wenn im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung Kostenaufhebung vereinbart wird und ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner nicht bestand |
BGH - 19.12.2012 - IV ZR 213/11 |
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Die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt ist typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist. |
BGH - 18.12.2012 - X ZB 11/12 |
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Reisekosten eines Rechtsanwalts, der eine Partei vertritt, die bei einem auswärtigen Gericht verklagt wird, und der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist („Rechtsanwalt am dritten Ort“), sind regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten. Zu derartigen fiktiven Reisekosten gehören als sonstige Auslagen (Nr. 7006 RVG-VV) auch angemessene
fiktive Übernachtungskosten. Die Ersatzfähigkeit von Übernachtungskosten orientiert sich dem Grunde nach allein an der Frage der Zumutbarkeit eines Reisebeginns zur Nachtzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO). Ein Reiseantritt (ab Wohnung des Rechtsanwalts) vor 06:00 Uhr morgens ist in der Regel nicht zumutbar. |
OLG Nürnberg - 13.12.2012 - 12 W 2180/12 |
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Ein nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 4 UKlaG in die Liste qualifizierter Einrichtungen eingetragener Verbraucherverband ist unabhängig von seiner Geschäftsorganisation in durchschnittlich schwierigen Fällen unter dem Gesichtspunkt der Kostenerstattung gehalten, einen am Gerichtsort ansässigen Prozessvertreter zu beauftragen. Reisekosten zum Prozessgericht zählen in diesen Fällen nicht zu den notwendigen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. |
BGH - 12.12.2012 - IV ZB 18/12 |
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Zahlt die obsiegende Partei im Verlaufe des Rechtsstreits auf einen vom gegnerischen Rechtsanwalt gemäß § 126 Abs. 1 ZPO auf dessen eigenen Namen erwirkten Kostenfestsetzungsbeschluss und erlischt dessen Beitreibungsrecht durch die Aufhebung oder Änderung der vorläufigen Kostengrundentscheidung, so kann die obsiegende Partei die gezahlten Kosten gegen den Anwalt rückfestsetzen lassen. |
BGH - 20.11.2012 - VI ZB 64/11 |
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Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts unterliegt jede Rechtsausübung - auch im Zivilverfahren - dem aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten Missbrauchsverbot. Als Ausfluss dieses auch das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatzes ist die Verpflichtung jeder Prozesspartei anerkannt, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass das Festsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind. |
BGH - 20.11.2012 - VI ZB 3/12 |
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e Terminsgebühr entsteht nach der Vorbemerkung 3 Abs. 3 RVG-VV nicht, wenn in einem Telefongespräch der Prozessbevollmächtigten die Entscheidung zur Rücknahme des Rechtsstreits mitgeteilt und erläutert sowie nachgefragt wird, ob auf eine Erstattung der Rechtsanwaltskosten verzichtet werde. Es handelt sich nicht um eine Besprechung zur Erledigung des Verfahrens.
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LAG Berlin - 16.11.2012 - 17 Ta (Kost) 6112/12 |
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Bei der im Wege der isolierten Drittwiderklage gegen den Zedenten erhobenen negativen Feststellungsklage entstehen die Anwaltsgebühren auf Seiten des Klägers und des Drittwiderbeklagten jeweils in voller Höhe und sind auch erstattungsfähig. |
OLG Stuttgart - 08.11.2012 - 8 W 419/12 |
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Eine mit der Entgegennahme der Berufungsschrift verbundene Prüfung von Fragen, die gebührenrechtlich zur ersten Instanz gehören, löst die Verfahrensgebühr für die Berufungsinstanz nicht aus. |
BGH - 25.10.2012 - IX ZB 62/10 |
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Ein Rechtsanwalt ist nach Treu und Glauben verpflichtet, den Mandanten ungefragt über die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung aufzuklären, wenn diese das vom Mandanten verfolgte Ziel wirtschaftlich sinnlos erscheinen lässt, weil die Kosten der anwaltlichen Vertretung in einem krassen Missverhältnis zu dem erreichbaren wirtschaftliche Vorteil stehen. |
LG Duisburg - 12.10.2012 - 7 S 51/12 |
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Die Mehrkosten für einen zweiten Rechtsanwalt sind erstattungsfähig, wenn der erste Prozessbevollmächtigte seine Zulassung zur Anwaltschaft aus achtenswerten Gründen zurückgegeben hat und dies bei Übernahme des Mandats noch nicht absehbar war. |
BGH - 12.09.2012 - IV ZB 3/12 |
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Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die dadurch entstanden sind, dass er einen oder mehrere gleichartige, aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche gegen eine oder mehrere Personen ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen verfolgt hat. Gleiches gilt für Erstattungsverlangen in Bezug auf Mehrkosten, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen den- oder dieselben Antragsgegner vorgegangen sind. Erweist sich das Kostenfestsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich, muss sich der Antragsteller kostenrechtlich so behandeln lassen, als habe er ein einziges Verfahren geführt. |
BGH - 11.09.2012 - VI ZB 59/11 |
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Den Rechtsanwalt trifft bei einer Rückgabe der Zulassung kein Verschulden an dem dadurch notwendig gewordenen Anwaltswechsel, wenn er seine Zulassung aus achtenswerten Gründen aufgegeben hat und er bei Mandatsübernahme nicht vorhersehen konnte, dass er die Zulassung in absehbarer Zeit aufgeben und deshalb den Auftrag voraussichtlich nicht zu Ende führen könne. Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Rechtsanwalts stellen regelmäßig keinen achtenswerten Grund im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO für die Aufgabe der Zulassung dar. |
BGH - 22.08.2012 - XII ZB 183/11 |
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Eine Partei ist auch unter Berücksichtigung des Kosteninteresses des Gegners in der Regel berechtigt, einen am eigenem Wohnort oder Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalt mit der Prozessvertretung zu beauftragen. |
LAG Hessen - 15.08.2012 - 13 Ta 242/12 |
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Für den Anfall der außergerichtlichen Terminsgebühr sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Die Gebühr entsteht bereits dann, wenn sich der Gegner auf ein der Erledigung des Verfahrens dienendes Gespräch – wobei ein fernmündlicher Kontakt genügt - einlässt, indem er die ihm unterbreiteten Vorschläge zur Kenntnis nimmt und deren Prüfung zusagt. Den Erfolg einer gütlichen Einigung setzt der Gebührentatbestand nicht voraus. |
KG - 16.07.2012 - 2 W 106/11 |
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Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist die Einzeltätigkeit eines beim Bundesgerichtshof nicht zugelassenen Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, wenn auch ein beim Bundesgerichtshof zugelassener Verfahrensbevollmächtigter bestellt wird. |
BGH - 10.07.2012 - VI ZB 7/12 |
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Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten beim Prozessgericht die Vertretung in der mündlichen Verhandlung wahrnimmt, richtet sich danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. |
BGH - 10.07.2012 - VIII ZB 106/11 |
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Die Kosten des Frühstücks sind vom unterlegenen Prozessgegner nicht zu erstatten. Werden diese in der Hotelrechnung nicht gesondert ausgewiesen, können Sie im Regelfall gemäß § 287 ZPO mit ca. 10% der Übernachtungskosten geschätzt werden. |
OLG Düsseldorf - 28.05.2012 - 10 W 5/12 |
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Allein der nicht weiter substantiierte Vortrag, der Patentanwalt habe eine Markenrecherche durchgeführt, ist nicht dazu geeignet, die Erforderlichkeit der Mitwirkung eines Patentanwalts an der Abmahnung eine Markenverletzung neben einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Markenrecht darzulegen und einen Anspruch auf Erstattung der durch die Mitwirkung des Patentanwalts entstandenen Kosten zu begründen. |
BGH - 10.05.2012 - I ZR 70/11 |
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Die von dem Prozessbevollmächtigten des Alleinerben einer verstorbenen Rechtsanwältin unterzeichnete Gebührenrechnung genügt den formalen Anforderungen, wenn sich der wesentliche Inhalt der Gebührenrechnung jedenfalls aus einem zur Erläuterung übersandten Vermerk ergibt.
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OLG Schleswig - 19.04.2012 - 11 U 63/11 |
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Für die Anforderung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses zur Prüfung der Aussichten für weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kann der Gläubigeranwalt eine gesonderte Gebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG berechnen. |
AG Neubrandenburg - 29.02.2012 - 601 M 419/12 |
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Im Rahmen betreuender Tätigkeit i. S. von § 24 Abs. 1 BNotO kann ein Notar verpflichtet sein, einen Rechtssuchendn vor dem Entstehen von Notargebühren für eine Beurkundung darauf hinzuweisen, dass ein Testament nach den gesetzlichen Voraussetzungen für seine Wirksamkeit wahlweise entweder durch - kostenpflichtige - notarielle Beurkundung einschließlich Entwurfsfertigung oder ohne Mitwirkung des Notars eigenhändiges Aufsetzen errichten werden kann. |
OLG Dresden - 02.01.2012 - 2 Wx 37/10 |
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Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt oder ver-klagt wird, einen Rechtsanwalt mit der Prozessführung, der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei und auch nicht an dem Ort der unternehmensinternen Bearbeitung der Sache ansässig ist, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig. |
BGH - 21.12.2011 - I ZB 47/09 |
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Die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten setzt nicht zusätzlich voraus, dass das Privatgutachten im Rahmen einer expost-Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat. |
BGH - 20.12.2011 - VI ZB 17/11 |
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Die Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwalts am dritten Ort ist zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nur dann ausnahmsweise notwendig, wenn ein vergleichbarer ortsansässiger Rechtsanwalt nicht beauftragt werden kann. |
BGH - 20.12.2011 - XI ZB 13/11 |
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Ist ein Teilurteil ohne Kostenentscheidung ergangen, so muss die im Schlussurteil getroffene Kostenentscheidung mit der Berufung oder Revision angegriffen werden, soll sie nicht rechtskräftig werden. Das gegen das Teilurteil eingelegte Rechtsmittel erfasst nicht die Kostenentscheidung des Schlussurteils. |
BAG - 14.12.2011 - 5 AZR 406/10 |
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Befindet sich bei der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens der Haftpflichtversicherer des Schädigers mit der Ersatzleistung in Verzug, sind Rechtsanwaltskosten, die der Geschädigte im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage seines Rechtsschutzversicherers verursacht hat, nur zu erstatten, soweit sie aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren. |
BGH - 13.12.2011 - VI ZR 274/10 |
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Erklärt ein Rechtsanwalt Klagerücknahme mit dem Zusatz, er gehe aufgrund einer vorangegangenen Anregung des Gerichts nicht davon aus, dass die Beklagte auf Kostenerstattung verzichte, tut dies in der Folgezeit aber nicht, sondern macht Kostenerstattungsansprüche geltend, ist auf seinen Antrag hin der Rechtsstreit mit mündlicher Verhandlung fortzusetzen, um über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch (Zwischen)Urteil zu entscheiden |
OLG Celle - 09.11.2011 - 8 W 58/11 |
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Ist für einen Rechtsanwalt erkennbar, dass die Mandanten Wert darauf legten, vor Abschluss eines rechtsverbindlichen Anwaltsvertrages über die Höhe der voraussichtlichen Kosten informiert zu werden, ist ein Rechtsanwalt verpflichtet entsprechende Auskünfte zur Höhe des Honorars zu erteilen. |
BGH - 03.11.2011 - IX ZR 49/09 |
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Macht die bei einem auswärtigen Gericht klagende Partei Reisekosten eines Rechtsanwalts geltend, der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), sind diese Kosten regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten. Bei der Prüfung der Notwendigkeit einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme ist eine typisierende Betrachtungsweise geboten. Für die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten bedarf es daher nicht der Feststellung im Einzelfall, dass die Partei zu dem den Termin wahrnehmenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis gehabt hat. |
BGH - 25.10.2011 - VIII ZB 93/10 |
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Das Landgericht geht von dem zutreffenden Ansatz aus, wonach bei der Beauftragung einer weder am Wohn- bzw. Geschäftssitz der Partei noch am Gerichtsort ansässigen Anwaltskanzlei grundsätzlich diejenigen fiktiven Reisekosten erstattungsfähig sind, die bei der Beauftragung eines am Wohn- bzw. Geschäftssitz der Partei noch am Gerichtsort ansässigen Anwaltskanzlei grundsätzlich diejenigen fiktiven Reisekosten erstattungsfähig sind, die bei der Beauftragung eines am Wohn- bzw. Geschäftssitz der Partei ansässigen Anwalts entstanden wären. Von diesem inzwischen in der Rechtsprechung gefestigten Grundsatz ist jedoch in bestimmten Konstellationen abzuweichen, nämlich dann, wenn besondere Gründe es rechtfertigen, die Einschaltung eines an einem dritten Ort ansässigen Anwalts im Hinblick auf eine optimale Interessenvertretung als vernünftig anzusehen. |
OLG Jena - 17.10.2011 - 9 W 488/11 |
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Für die Frage, ob die Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei erstattungsfähig sind, bedarf es einer Notwendigkeitsprüfung im Einzelfall. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine ausländische Partei typischerweise etwa wegen sprachlicher Barrieren, kultureller Unterschiede oder mangelnder Vertrautheit mit dem deutschen Rechtssystem eher auf einen Verkehrsanwalt an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz angewiesen sein wird als eine inländische Partei. Die Mitwirkung eines ausländischen Verkehrsanwalts ist jedenfalls nicht erforderlich, wenn der deutsche Verfahrensbevollmächtigte bereits über alle nötigen Informationen verfügt oder wenn es für die ausländische Partei möglich, zumutbar und kostengünstiger ist, den inländischen Prozessbevollmächtigten unmittelbar zu informieren. |
BGH - 28.09.2011 - I ZB 97/09 |
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Macht die bei einem auswärtigen Gericht verklagte Partei Reisekosten eines Rechtsanwalts geltend, der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), sind die Kosten jedenfalls bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten. |
BGH - 13.09.2011 - VI ZB 9/10 |
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Eine Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungstermin entsteht nicht, wenn der Verfahrensbevolllmächtigte, der am Termin nicht teilgenommen hat, zwar zur Terminsstunde bei Gericht erschienen ist, auf die Mitteilung, dass der Termin sich verzögern werde, das Gericht aber wieder verlassen hat. |
OLG Zweibrücken - 13.09.2011 - 2 WF 165/11 |
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Haben die Parteien in einem Prozessvergleich festgelegt, über die Kosten des Rechtsstreits sei vom Gericht nach § 91 a ZPO zu entscheiden, so ist diese Entscheidung grundsätzlich nach den für § 91 a ZPO geltenden allgemeinen Regeln zu treffen. Unter besonderen Umständen können abweichend davon zwar die in dem Vergleich zum Ausdruck gekommenen Vorstellungen der Parteien über die Kostenverteilung im Rahmen des dem Gericht nach § 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO eröffneten billigen Ermessens Berücksichtigung finden; insoweit ist jedoch Zurückhaltung geboten.
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OLG Stuttgart - 18.07.2011 - 13 W 34/11 |
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Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats sind vom Arbeitgeber nur dann nicht zu erstatten, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung von vornherein offensichtlich aussichtslos erscheint. |
LSG Hessen - 27.06.2011 - 16 TaBV 65/11 |
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Ist mit Stundenhonorar abgerechneter Zeitaufwand teilweise überflüssig oder nicht nachweislich angefallen, so geht dies zu Lasten des Rechtsanwalts und seine Kostenrechnung ist entsprechend zu kürzen. Ungeklärte Bearbeitungszeiten geben nur dann Anlass, den gesamten aufgezeichneten Zeitaufwand anzuzweifeln, wenn wegen der Häufung von Unrichtigkeiten und Ungereimtheiten von betrügerischem Handeln des Rechtsanwalts auszugehen ist. |
OLG Düsseldorf - 07.06.2011 - 24 U 183/05 |
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Überlässt der Versicherungsnehmer als Prozesspartei seinem Haftpflichtversicherer, der selbst nicht als Partei am Rechtsstreit beteiligt ist, die Prozessführung und beauftragt dieser seinen "Hausanwalt", der weder am Sitz des Gerichts noch am Wohn- oder Geschäftsort des Versicherungsnehmers ansässig ist, sind die dadurch entstandenen höheren Reisekosten nicht erstattungsfähig. |
OLG Stuttgart - 20.05.2011 - 8 W 180/11 |
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Zivilprozesskosten können Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen (Änderung der Rechtsprechung). Unausweichlich sind derartige Aufwendungen jedoch nur, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Zivilprozesskosten sind jedoch nur insoweit abziehbar, als sie notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. Etwaige Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen der Vorteilsanrechnung zu berücksichtigen.
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BFH - 12.05.2011 - VI R 42/10 |
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Nach gefestigter Rechtsprechung, kann eine Partei, die vor einem auswärtigen Gericht klagt oder verklagt wird, ohne Kostennachteile zu erleiden, einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort zugelassenen Anwalt beauftragen. Die Kosten eines am dritten Ort ansässigen Anwalts sind über die fiktiven Reisekosten eines Anwalts am Wohn- oder Geschäftsort hinaus nur in Ausnahmefällen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich und erstattungsfähig. |
OLG Thüringen - 09.05.2011 - 9 W 211/11 |
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Einigen sich die Parteien außergerichtlich und ohne Beteiligung ihrer Prozessbevollmächtigten über den Gegenstand eines Rechtsstreits, kann eine Besprechung zwischen den Rechtsanwälten der Parteien über die Beendigung des Rechtsstreits zum Entstehen einer Terminsgebühr führen. |
LAG Berlin - 26.04.2011 - 17 Ta (Kost) 6030/11 |
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Der Rechtsanwalt muss mit Rücksicht auf seine Verpflichtung, im Interesse des Mandanten, vermeidbare Mehrkosten zu vermeiden, Streitwertbeschwerde gegen eine überhöhte gerichtliche Streitwertfestsetzung einlegen. Der nur erstinstanzlich bevollmächtigte Anwalt hat auch Mehrkosten einzustehen, die in den Rechtsmittelinstanzen enstehen, wenn der Fehler dort wiederholt wird. |
OLG Hamm - 31.03.2011 - I-28 U 63/10 |
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Die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs gehören nur dann zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits, wenn die Parteien dies vereinbart haben. |
BGH - 15.03.2011 - VI ZB 45/09 |
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Unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens sind Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten - unabhängig von der Frage, ob es hierbei um eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 RVG handelt - nicht zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Einholung der Deckungszusage nicht erforderlich war. |
BGH - 09.03.2011 - VIII ZR 132/10 |
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Hat neben einem Rechtsanwalt auch ein Patentanwalt an der Abmahnung wegen einer Markenverletzung mitgewirkt, kann die Erstattung der durch die Mitwirkung des Patentanwalts entstandenen Kosten nach §§ 677, 683 Satz 1, § 670 BGB oder
§ 14 Abs. 6 Satz 1 MarkenG nur beansprucht werden, wenn der Anspruchsteller darlegt und nachweist, dass die Mitwirkung des Patentanwalts erforderlich war. Diese Voraussetzung ist regelmäßig nur dann erfüllt, wenn der Patentanwalt dabei Aufgaben übernommen hat, die - wie etwa Recherchen zum Registerstand oder zur Benutzungslage - zum typischen Arbeitsgebiet eines Patentanwalts gehören. |
BGH - 24.02.2011 - I ZR 181/09 |
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Eine Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung von § 91a ZPO kommt im selbstständigen Beweisverfahren nicht in Betracht. Das gilt unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt des selbstständigen Beweisverfahrens übereinstimmende Erledigungserklärungen der Parteien erfolgen. |
BGH - 24.02.2011 - VII ZB 108/08 |
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Ein Schadensersatzanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf Ersatz der von ihm bezahlten gesetzlichen Vergütung für die außergerichtliche Beauftragung seines Rechtsanwalts ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Gläubiger Beratungshilfe hätte in Anspruch nehmen können. |
BGH - 24.02.2011 - VII ZR 169/10 |
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Würde eine wirtschaftlich leistungsfähige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen, weil ihr ein kostengünstigerer Weg offensteht und dieser Weg genauso Erfolg versprechend ist, ist die beabsichtigte Rechtsverfolgung einer bedürftigeren Partei in der Regel mutwillig iSv. § 114 Satz 1 ZPO. |
BAG - 17.02.2011 - 6 AZB 3/11 |
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Dass der Rechtsanwalt seine Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern kann, gehört zum Basiswissen eines Anwalts. |
OLG Koblenz - 16.02.2011 - 5 U 1001/10 |
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Der Rechtsanwalt darf die Kosten für Tätigkeiten gegenüber der Rechtsschutzversicherung nur abrechnen, wenn er den Mandanten zuvor darauf hingewiesen hat, daß die Einholung der Deckungszusage zusätzliche Kosten entstehen läßt., da der Mandant davon ausgeht, das keine weiteren Kosten enstehen, weil er rechtsschutzversichert ist.
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OLG Düsseldorf - 08.02.2011 - I-24 U 112/09 |
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Erhebt ein Rechtsanwalt hinsichtlich eines verjährten Anspruchs pflichtwidrig eine aussichtslose Klage, so liegt in der Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein die Klage abweisendes Urteil keine einen neuen Schadensersatzanspruch auslösende Pflichtwidrigkeit, sondern lediglich ein auf der ursprünglichen rechtlichen Fehleinschätzung beruhendes weiteres Versäumnis, das - in unverjährter Zeit - die Anknüpfung für eine Sekundärhaftung bilden kann. |
BGH - 03.02.2011 - IX ZR 105/10 |
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Wird die Berufung nach § 522 II ZPO zurückgewiesen, so sind dem Berufungskläger auch die Kosten der zulässig erhobenen, aber gem. § 524 IV ZPO wirkungslos gewordenen Anschlussberufung aufzuerlegen. |
OLG Hamm - 11.01.2011 - 7 U 40/10 |
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Mehrkosten auf Grund eines Anwaltswechsels nach Mandatsniederlegung infolge des Zusammenschlusses des zuerst beauftragten Anwalts mit dem Anwalt der Gegenpartei sind nicht zu erstatten. |
OLG Celle - 07.12.2010 - 2 W 389/10 |
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Mehrkosten für einen "Spezialanwalt" sind nur in streng zu handhabenden Ausnahmefällen von der unterlegenen Partei zu erstatten. |
LAG Hessen - 23.11.2010 - 13 Ta 395/10 |
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Zahlt der Antragsteller im selbstständigen Beweisverfahren den angeforderten Auslagenvorschuß für die Einholung des Sachverständigengutachtens nicht ein, so sind ihm auf Antrag des Gegners grundsätzlich die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen ( § 269 Abs.3 S.3, Abs.4 ZPO analog). |
OLG Saarbrücken - 19.10.2010 - 8 W 244/10-40 |
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Der Auftraggeber eines Rechtsanwalts kann den aus einem Anwaltsdienstvertrag entstandenen anwaltlichen Vergütungsanspruch nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung kürzen; denn das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung . Der vereinbarte Vergütungsanspruch wird deshalb auch dann geschuldet, wenn die Dienstleistung in ihrer Qualität beeinträchtigt gewesen ist. |
OLG Düsseldorf - 18.10.2010 - 24 U 50/10 |
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Der Auftraggeber eines Rechtsanwalts kann den aus einem Anwaltsdienstvertrag entstandenen anwaltlichen Vergütungsanspruch nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung kürzen; denn das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung . Der vereinbarte Vergütungsanspruch wird deshalb auch dann geschuldet, wenn die Dienstleistung in ihrer Qualität beeinträchtigt gewesen ist. |
OLG Düsseldorf - 18.10.2010 - 24 U 50/10 |
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In einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung eines Wohnungsmietvertrages keiner anwaltlichen Hilfe. Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt sind dann vom Mieter nicht zu erstatten. |
BGH - 06.10.2010 - VIII ZR 271/09 |
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Erhebt ein Rechtsanwalt eine unschlüssige Klage, so haftet er wegen fehlerhafter anwaltlicher Beratung. |
OLG München - 04.08.2010 - 15 U 4975/08 |
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Beauftragen mehrere Kläger denselben Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Anfechtungklage gegen dieselben Beschlüsse der Wohnungseigentümer, sind die Kosten der Kläger soweit nicht zur Rechtsverfolgung notwendig, als sie darauf beruhen, daß der Rechtsanwalt statt für alle Kläger gemeinschaftlich für jeden Kläger gesondert Klage erhebt. |
BGH - 08.07.2010 - V ZB 153/09 |
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Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn das Gericht noch keine Frist zur Berufungserwiderung gesetzt hat, weil es zunächst ein Vorgehen im Beschlußwege (§ 522 Abs.2 ZPO) prüft. |
BGH - 24.06.2010 - VII ZB 6/09 |
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Läßt sich ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs beauftragen, dessen Höhe frühere Rechtsprechungserkenntnisse deutlich übersteigt, hat er den Mandanten auch auf die damit verbundenen Gebührenrisiken hinzuweisen. |
OLG Düsseldorf - 27.05.2010 - I-24 U 211/09 |
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Flugreisekosten des Anwalts sind erstattungsfähig, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise in der 1. Wagenklasse stehen. Nimmt der Anwalt anlässlich seiner Reise mehrere Termine wahr und wird die Festsetzung der Reisekosten deshalb nur quotal beantragt, kann der Kostenschuldner hiervon nicht dadurch profitieren, dass sich der Kostengläubiger einen Abzug gefallen lassen müsste, falls die Kosten für die Flugreise nicht in voller Höhe erstattungsfähig gewesen wären, wenn der Anwalt nur einen Termin wahrgenommen hätte. |
OLG Köln - 28.04.2010 - 17 W 60/10 |
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Ein Stundensatz bis zu 250 € in der Vergütungsvereinbarung mit einem Strafverteidiger begegnet keinen Bedenken. |
OLG Koblenz - 26.04.2010 - 5 U 1409/09 |
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Der Festsetzung einer Termins- und Einigungsgebühr zu Gunsten des beigeordneten Rechtsanwalts steht nicht entgegen, dass dieser nicht persönlich den Termin wahrgenommen hat, sondern sich im Termin in Untervollmacht durch einen anderen Rechtsanwalt hatte vertreten lassen. |
OLG Köln - 29.03.2010 - 4 WF 32/10 |
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Die Erstattungsfähigkeit notwendiger Reisekosten des Rechtsanwalts gem. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO unterliegt dem Grundsatz der Kostengeringhaltung. Bei einem innerdeutschen Kurzstreckenflug sind deshalb die Kosten der "Business Class" nicht erstattungsfähig, sondern lediglich die der "Economy Class". Der Rechtsanwalt ist jedoch nicht verpflichtet, einen Billigflug zu nutzen.
Bei nicht feststehendem Flugpreis in der "Economy Class" sind ihm fiktiv jedenfalls die bei Benutzung der ersten Klasse der Bahn anfallenden Kosten zuzüglich denen einer erforderlichen Übernachtung zu erstatten. |
OLG Stuttgart - 10.03.2010 - 8 W 121/10 |
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Flugreisekosten nach Nr. 7004 VV RVG sind - soweit eine Flugreise grundsätzlich angemessen ist - nach § 91 Abs. 1 ZPO nur in Höhe der Kosten für einen Flug in einer Kategorie der Economy-Class mit Umbuchungsmöglichkeit erstattungsfähig. Die Angemessenheit von Übernachtungskosten (Nr. 7006 VV RVG) orientiert sich dem Grunde nach allein an der Frage der Zumutbarkeit eines Reisebeginns zur Nachtzeit. Ein Reiseantritt vor 6.00 Uhr morgens ist in der Regel nicht zumutbar. Die Partei und ihr Rechtsanwalt sind nicht gehalten, angemessene Flugkosten im Falle zusätzlich notwendig werdender Kosten einer Unterbringung durch besondere Anstrengungen - etwa einer deutlich längeren Bahnfahrt - wieder zu reduzieren. |
OLG Hamburg - 03.03.2010 - 4 W 249/09 |
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Flugreisekosten sind - soweit eine Flugreise grundsätzlich angemessen ist - nach
§ 91 Abs. 1 ZPO nur in Höhe der Kosten für einen Flug in einer Kategorie der Economy-Class mit Umbuchungsmöglichkeit erstattungsfähig. Die Angemessenheit von Übernachtungskosten orientiert sich dem Grunde nach allein an der Frage der Zumutbarkeit eines Reisebeginns zur Nachzeit. Ein Reiseantritt von 6.00 Uhr morgens ist in der Regel nicht zumutbar. Die Partei und ihr Rechtsanwalt sind nicht gehalten, angemessene Flugkosten im Falle zusätzlich notwendig werdender Kosten einer Unterbringung durch besondere Anstrengungen - etwa einer deutlich längeren Bahnfahrt - wieder zu reduzieren.
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OLG Hamburg - 03.03.2010 - 4 Ws 249/09 |
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Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mindern weder die Einkünfte noch das Einkommen. |
BFH - 04.02.2010 - X R 10/08 |
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Das die Verjährung hemmende Merkmal "demnächst" (§ 167 ZPO) ist nur erfüllt, wenn sich die Verzögerung in einem hinnehmbaren Rahmen hält. Für den bei Klageinreichung fälligen Gerichtskostenvorschuß (§ 12 Abs.1 GKG) ist dieses Merkmal nur gewahrt, wenn der Vorschuß nach der gerichtlichen Zahlungsaufforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt. |
OLG Rostock - 28.01.2010 - 3 U 113/09 |
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Werden in außergerichtlichen Verhandlungen zwischen den Prozessbevollmächtigten der Parteien mehrere Parallelverfahren einbezogen, so fallen für die beteiligten Rechtsanwälte die Terminsgebühren in allen besprochenen Fällen aus dem jeweiligen Gegenstandswert
und nicht nur aus dem addierten Wert der betroffenen Verfahren an. |
OLG München - 19.01.2010 - 11 W 2794/04 |
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Die Staatskasse ist nicht verpflichtet, auf Kosten des Steuerzahlers Kosten zu tragen, die bei Beachtung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Prozeßführung nicht enstanden wären. |
LAG München - 08.01.2010 - 10 Ta 349/08 |
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Weist das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die Zivilprozeßordnung (§ 522 Abs.1 ZPO) auf den verspäteten Eingang der Berufungsbegründung hin und bringt es diesen Hinweis auch dem Berufungsbeklagten zur Kenntnis, hat der Berufungsbeklagte regelmäßig keine Veranlassung, innerhalb der mit dem Hinweis verbundenen Stellungnahmefrist kostenauslösende Maßnahmen zu ergreifen. |
BGH - 10.11.2009 - VIII ZB 60/09 |
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Die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftssitzes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei ist in der Regel als eine Maßnahme zwechentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anzusehen, wenn ein persönliches Informations- und Beratungsgespräch zwischen Anwalt und Partei zu Beginn des Mandats erforderlich und sinnvoll ist. |
OLG Saarbrücken - 05.11.2009 - 9 W 308/09-21 |
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Bei der Anreise zu einem Gerichtstermin hat die Partei bei mehreren Möglichkeiten die kostengünstigste zu wählen. Bei einer Anreise mit dem Flugzeug bedeutet dies, daß die günstigste Fluglinie ausgewählt werden muß. |
LAG Hamburg - 09.10.2009 - 1 Ta 10/09 |
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Die Erstattungfähigkeit von Detekteikosten kommt in Betracht, wenn der konkrete Verdacht besteht, daß der Geschädigte u.a. die vom Detektiv getroffenen Feststellungen nicht mit eigenen Mitteln beibringen kann. Der Umfang der Erstattungspflicht bestimmt sich danach, was ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach den Umständen des Falles für erforderlich halten durfte. |
OLG Karlsruhe - 23.09.2009 - 6 U 52/09 |
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Zur ordnungsgemäßen Beratung des Mandanten gehört der Hinweis des Rechtsanwalts auf geringere notarielle Gebühren, wenn er den Mandanten in der notariellen Angelegenheit nicht sonst anwaltlich vertreten hat. |
OLG Düsseldorf - 16.06.2009 - I-24 U 169/08 |
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Ausnahmsweise muß die Anwaltsrechnung nicht die Bezeichnung der abgerechneten Angelegenheit enthalten, wenn der Mandant genau erkennen kann, welche Leistung er bezahlen soll. |
OLG Düsseldorf - 04.06.2009 - I-24 U 111/08 |
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Erteilt eine ausländische Partei einem ausländischen Verkehrsanwalt ein Mandat, ist dieser im Regelfall gehalten, einen inländischen Prozeßbevolllmächtigten am Sitz des Prozeßgerichts zu beauftragen. Reisekosten des inländischen Prozeßbevollmächtigten am dritten Ort sind nicht erstattungsfähig. |
OLG Stuttgart - 05.02.2009 - 8 W 40/09 |
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Die außergerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts durch einen Großvermieter (220.000 Wohnungen) zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Mieters wegen Zahlungsverzuges ist nicht erforderlich (§ 91 ZPO), sodaß die vorgerichtlichen Anwaltskosten vom Mieter nicht zu erstatten sind. |
AG Gießen - 02.02.2009 - 48M C 648/08 |
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Der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung muß die effektivste und kostengünstigste prozeßuale
Möglichkeit wählen, um seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen. |
LG Essen - 12.01.2009 - 2 O 422/08 |
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Die Verfahrensgebühr wird mit Eingang der Klageschrift bei Gericht und ohne Rücksicht darauf fällig, ob die Klagschrift mangels Unterschrift einer nicht postulationsfähigen Partei wirksam ist oder nicht. |
OLG Celle - 23.12.2008 - 2 W 283/08 |
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Selbst wenn es für Anwälte und ihre Mandanten in Patentrechtsstreitigkeiten üblich sein sollte, in der Business-Class eines Flugzeugs zu reisen, können die gegenüber der Economy-Class höheren Flugkosten nicht dem unterlegenen Prozeßgegner aufgebürdet werden. |
OLG Düsseldorf - 17.12.2008 - 10 W 93/08 |
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Werden einem Zeugen die durch sein Ausbleiben in einem Termin entstandenen Kosten auferlegt, gehören hierzu alle Kosten, welche durch die Anberaumung eines neuen Beweisaufnahmetermins entstehen. Hierzu zählen insbesondere Reisekosten, nicht aber gesondert ein Verdienstausfall des Prozeßbevollmächtigten. |
OLG Celle - 11.12.2008 - 2 W 271/08 |
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Die Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertrages, der danach abgeschlossen wird, kann sofern damit eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird, eine Mitwirkung bei dem Abschluß eines Einigungsvertrages bedeuten (Nr.1000 RVG VV). |
BGH - 20.11.2008 - IX ZR 186/07 |
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Der Kostenschaden verwirklicht sich bereits durch die Erhebung einer aussichtslosen Klage, weil damit ein erster Teil des Schadens in Form der Gerichtskosten entsteht. |
BGH - 13.11.2008 - IX ZR 69/07 |
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Ist im Zeitpunkt der Beauftragung eines Rechtsanwalts die Klage bereits zurückgenommen, sind die Kosten des Rechtsanwalts objektiv nicht mehr notwendig und erstattungsfähig (§ 91 Abs.1 ZPO). |
OLG Düsseldorf - 21.10.2008 - I-10 W 74/08 |
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Aus einer mangelhaften Beratung des Anwalts folgt kein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Ein Rechtsanwalt kann deshalb auch bei Vorliegen einer Vertragsverletzung des übernommenen Auftrags Gebühren verlangen. |
OLG Köln - 02.10.2008 - 12 U 94/07 |
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Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung der Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, so sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn der Berufungsbeklagte sich mit der Berufungsbegründung nicht inhaltlich auseinandersetzt. |
BGH - 02.10.2008 - I ZB 111/07 |
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Beauftragt ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen oder eine qualifizierte Einrichtung, die in der Liste qualifizierter Einrichtungen nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) eingetragen ist, einen nicht am Ort des Prozeßgerichts ansässigen Rechtsanwalt mit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes, zählen die Reisekosten dieses Rechtsanwalts zum Prozeßgericht nicht zu den notwendigen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. |
BGH - 02.10.2008 - I ZB 96/07 |
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Erstellt ein Notar einen Serienentwurf, ist er Geschäftswert mit der Summe der Einzelwerte der in Aussicht genommenen Verträge zu bemessen. |
BGH - 25.09.2008 - V ZB 36/08 |
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Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts über den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers ist nicht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, sondern allein die weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft. |
BGH - 11.09.2008 - I ZB 36/07 |
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Die Fahrtkosten eines Rechtsanwalts am sogenannten dritten Ort stellen notwendige Kosten der Rechtswahrnehmung dar (§ 91 Abs.1 ZPO), wenn ein besonderer Umstand die Beauftragung eines Rechtsanwalts am dritten Ort rechtfertigt. |
LG Tübingen - 09.09.2008 - 2 O 374/05 |
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Dem Mandanten steht bei schuldhafter Pflichtverletzung anwaltlicher Beratungspflichten ein Schadensersatzanspruch in Höhe nutzlos aufgewandter Anwaltshonorare zu. |
AG Hamburg - 13.08.2008 - 17 A C 136/08 |
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Ein Rechtanwalt hat die Möglichkeit bei einer nachträglichen Neuberechnung seines Honorars einen höheren Gegenstandswert als Berechnungsgrundlage für seine neue Rechnung zu nehmen. |
OLG Düsseldorf - 24.06.2008 - I-24 U 204/07 |
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Die mit der Bestellung eines eigenen Anwalts des Versicherungsnehmers verbundenen Kosten sind neben den Kosten des vom mitverklagten Kfz-Haftpflichtversicherer bestellten gemeinsamen Anwalts nur erstattungsfähig, wenn ein besonderer sachlicher Grund für die Einschaltung eines eigenen Anwalts besteht. |
KG - 30.05.2008 - 1 W 89/08 |
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Ist der Mandant Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung und ist dies dem Rechtsanwalt bekannt, darf der Mandant erwarten, ungefragt über nicht gedeckte Honoraransprüche aufgeklärt zu werden. |
OLG Düsseldorf - 08.05.2008 - I-24 U 211/07 |
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Wenn nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien ohne mündliche Verhandlung nur noch über die Kosten entschieden wird (§ 91a ZPO), entsteht keine Terminsgebühr. |
OLG Rostock - 16.04.2008 - 5 W 74/08 |
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Flugreisekosten des Prozessbevollmächtigten sind - in Höhe der Kosten für einen Flug in der Economy Class - erstattungsfähig, wenn die Mehrkosten der Flugreise nicht außer Verhältnis zu den Kosten der Benutzung der Bahn (1. Wagenklasse) stehen; dies ist für einen Flug von München nach Frankfurt regelmäßig der Fall. Kosten für eine erforderliche Übernachtung in Frankfurt sind - jedenfalls außerhalb von Messezeiten - in Höhe von höchstens 170,-- € erstattungsfähig. |
OLG Frankfurt - 11.02.2008 - 6 W 207/07 |
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Hat die Finanzbehörde durch eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung einen Kläger veranlaßt, eine Klage zu erheben, so sind im Falle der Rücknahme der Klage die Kosten der Finanzbehörde aufzuerlegen. |
FG Saarbrücken - 03.12.2007 - 2 K 1096/07 |
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Wer den Gegner in sicherer Kenntnis der Rechtslage in einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht zwingt, mißbraucht die Kostenregelung des Arbeitsgerichtsgesetzes (§ 12a Abs.1 S.1 ArbGG) und ist zum Schadensersatz in Höhe anfallender Rechtsanwaltskosten verpflichtet. |
LAG Sachsen - 16.11.2007 - 2 Sa 24/07 |
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Wird eine nicht existente Partei verklagt und beruft sie sich auf ihre fehlende rechtliche Existenz, sind im Kostenfestsetzungsverfahren auch die Aufwendungen desjenigen zu berücksichtigen, der für die nicht existente Partei einen Rechtsanwalt beauftragt hat, um die fehlende Parteifähigkeit geltend zu machen. |
BGH - 27.09.2007 - VII ZB 23/07 |
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Aus besonderen Umständen des Einzelfalls kann sich nach Treu und Glauben für einen Rechtsanwalt die Verpflichtung ergeben, seinen Auftraggeber auch ungefragt über die voraussichtliche Höhe seines Honorars aufzuklären. Tut er dies nicht, verliert er seinen Honoraranspruch. |
OLG Saarbrücken - 12.09.2007 - 1 U 676/06 |
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Im Kostenfestsetzungsverfahren von Rechtsanwaltsgebühren gegen den eigenen Mandanten (§ 11 RVG) dürfen materiell-rechtliche Einwendungen des Auftraggebers nicht schon außer Betracht bleiben, wenn sie unschlüssig erscheinen, sondern erst, wenn sie offensichtlich haltlos und unverständlich sind. |
OLG Düsseldorf - 30.08.2007 - I-24 W 73/07 |
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Hatte der Parteivertreter der erstattungsberechtigten Partei während des Rechtsstreits seine Zulassung zurückgegeben und mußte die Partei deshalb einen neuen Rechtsanwalt beauftragen, sind die Mehrkosten erstattungsfähig. |
OLG München - 06.06.2007 - 11 W 761/07 |
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Kosten eines Patentanwalts für die Wahrnehmung eines Termins vor einem auswärtigem Gericht, der am Sitz einer Partei residiert, sind Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung. |
KG - 16.03.2007 - 1 W 276/06 |
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Die Ablehnung der Erstattung der Auslagen mit der Begründung, die Ablichtungen seien nicht notwendig gewesen, kommt nur dann in Betracht, wenn schon zum Zeitpunkt der Fertigung der Ablichtungen zweifelsfrei feststand, dass die abgelichteten Unterlagen für eine sachgerechte Verteidigung nicht benötigt werden. |
OLG Düsseldorf - 05.03.2007 - 1 Ws 12/07 |
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Eine vernünftige, kostenbewusste Partei, die Klage im eigenen Gerichtsstand erheben möchte, wird, wenn nicht besondere Umstände die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts geboten erscheinen lassen, einen Rechtsanwalt beauftragen, der entweder seine Kanzlei in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsortes oder am Gerichtsort selbst hat. Die Beauftragung eines solchen Rechtsanwalts empfiehlt sich in aller Regel nicht nur wegen der geringeren Kosten, sondern auch im Hinblick auf die erleichterte persönliche Unterrichtung und Beratung. Die unterlegene Partei muss grundsätzlich nur die Kosten tragen, die aus dem Auseinanderfallen von Gerichtsort einerseits und Geschäfts- oder Wohnort einer Prozesspartei andererseits entstehen. |
BGH - 22.02.2007 - VII ZB 93/06 |
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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, der zwar bei dem Prozeßgericht auftreten kann, dort aber nicht zugelassen ist, grundsätzlich keine zweckentsprechende Rechtsverfolgung, wenn die Partei in ihrem eigenen Gerichtsstand klagt oder verklagt wird. |
BGH - 22.02.2007 - VII ZB 93/06 |
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Grundsätzlich obliegt der Staatskasse die Beweislast dafür, dass Auslagen zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei nicht erforderlich gewesen sind. |
OLG Brandenburg - 06.02.2007 - 2 Ws 270/06 |
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Die Kosten des Rechtsstreits sind im Zweifel gegeneinander aufzuheben, wenn der Kläger aufgrund einer durch einen außergerichtlichen Vergleich begründeten Verpflichtung die Klage zurückgenommen hat und weder eine abweichende Kostenentscheidung getroffen wurde noch durch Auslegung unter Berücksichtigung des Inhalts des Vergleichs zu ermitteln ist. |
OLG Celle - 08.01.2007 - 7 W 1/07 |
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Die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass sie objektiv aus Rechtsgründen überflüssig waren. Maßgeblich ist allein, ob der Beklage die Einschaltung eines Detektivs zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für erforderlich halten durfte. |
OLG Koblenz - 02.01.2007 - 14 W 785/06 |
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Von den Gerichtskosten befreit ist vor dem Bundesgerichtshof nur ein als rechtsfähiger Verein oder sonst in rechtsfähiger Form errichteter Träger von Kirchengut. Dazu gehört auch ein rechtsfähiger Verein, der Rechtsträger der Moschee einer muslimischen Glaubensgemeinde ist. |
BGH - 13.12.2006 - XII ZR 83/04 |
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Die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers für ein Kündigungsschutzverfahren bezieht sich grundsätzlich auch auf außergerichtliche Tätigkeiten zur Streitbeilegung und sind entsprechend zu vergüten. Ein Beratungsverschulden des beauftragten Rechtsanwalts über den Umfang der Deckungszusage oder eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers sind nicht gegeben, wenn sowohl eine Kündigungsschutzklage erhoben, wie auch außergerichtlich mit dem kündigenden Arbeitgeber verhandelt wird. |
AG Hamburg-Altona - 07.12.2006 - 319c C 113/06 |
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Ob Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, beurteilt sich nach einem objektiven Maßstab. Die durch die Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entstandenen Kosten sind daher auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Antragsgegner die Antragsrücknahme nicht kannte oder kennen musste. |
BGH - 23.11.2006 - I ZB 39/06 |
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Bei pflichtwidriger Erhebung von Klagen entsteht der Kostenschaden bereits mit der Einleitung des Verfahrens durch die Einreichung der Klage, da hierdurch nicht nur die Fälligkeit der Gerichtskosten eintritt, sondern auch die weiteren Kosten des Verfahrens vorprogrammiert und damit Teil eines einheitlichen Schadens sind. |
OLG Hamm - 17.10.2006 - 28 U 68/06 |
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Die Kosten für Ablichtungen zur Anspruchsbegründung im Urkundenprozeß können nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet werden. |
OLG Hamburg - 07.08.2006 - 8 W 130/06 |
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Ein rechtsschutzversicherter Arbeitnehmer hat bei der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses einem Rechtsanwalt nur den Auftrag zu erteilen, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Ein weitergehender Auftrag verstößt gegen die Obliegenheit des versicherten Arbeitnehmers, unnötige Kosten zu vermeiden. |
AG Essen - 01.08.2006 - 20 C 63/06 |
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Wird eine Klage erst kurz vor einem Gerichtstermin zurückgenommen, sodaß die Abladung des Beklagtenanwalts durch das Gericht nicht gesichert ist, ist der Rechtsanwalt des Klägers durch Einleitung entsprechender Aktivitäten verpflichtet sicherzustellen, daß der Beklagtenanwalt nicht zum Termin anreist. |
OLG Koblenz - 14.07.2006 - 5 W 420/06 |
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Die Kosten der Zustellung einer einstweiligen Verfügung beim Antragsgegener im außereuropäischen Ausland unter Einschaltung eines Rechtsanwalts und eines Gerichtsvollziehers am Ort der Zustellung sind erstattungsfähig. |
OLG Hamburg - 07.07.2006 - 8 W 4/06 |
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Überläßt ein bundesweit tätiger Versicherer nach endgültiger Leistungsablehnung die Akten seinem Hausanwalt, hat der unterliegende Prozeßgegner diese Vertriebsorganisation hinzunehmen und etwaige fiktive Reisekosten des Hausanwalts als notwendige Kosten des Rechtsstreits zu tragen. |
BGH - 28.06.2006 - IV ZB 44/05 |
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Der Schadensersatzanspruch eines Mandanten gegen einen fehlerhaft arbeitenden Rechtsanwalt umfaßt die nutzlos aufgewandten Kosten der Prozeßführung, die er der Honorarforderung des Rechtsanwalt durch Aufrechnung entgegenhalten kann. |
OLG Koblenz - 12.06.2006 - 12 U 315/05 |
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Der anwaltliche Honoraranspruch ist grundsätzlich nicht von der Qualität der erbrachten Leistungen des Rechtsanwalts abhängig. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Anwalt das Mandat kündigt oder eine Kündigung des Mandanten provoziert und der Mandant aufgrund der Kündigung einen anderen Rechtsanwalt in der selben Sache beauftragen muß und das Honorar erneut anfällt. |
OLG Koblenz - 12.06.2006 - 12 U 315/05 |
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Treffen die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich keine Regelung über die Kosten des Vergleichs, so werden diese von der Kostenvereinbarung im Übrigen mitumfaßt. |
OLG Köln - 10.05.2006 - 17 W 79/06 |
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Ist das Prozeßgericht in seiner Kostenentscheidung vom Vorliegen und von der Wirksamkeit einer Prozeßvollmacht ausgegangen, kommt eine Überprüfung dieser Frage im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren nicht mehr in Betracht. |
KG - 13.04.2006 - 1 AR 34/05 |
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Der gewerbliche Erbenermittler hat gegen die von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung. |
BGH - 23.02.2006 - III ZR 209/05 |
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Die Kosten einer zulässig eingelegten Anschlussberufung sind grundsätzlich dem Berufungskläger aufzuerlegen, wenn dieser die Berufung nach einem Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO zurücknimmt und die Anschlussberufung dadurch ihre Wirkung verliert. |
BGH - 07.02.2006 - XI ZB 9/05 |
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Bei einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Kopiekosten für die Unterrichtung aller Wohnungseigentümer nicht erstattungsfähig. |
OLG Koblenz - 20.10.2005 - 14 W 661/05 |
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Im Berufungsverfahren sind die Kosten eines Verkehrsanwalts regelmäßig nicht erstattungsfähig. |
BGH - 21.09.2005 - IV ZB 11/04 |
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Bei der Erstellung eines Testamentsentwurfs trifft den Rechtsanwalt nicht die Verpflichtung, den Mandanten auf die kostengünstigere Einschaltung eines Notars hinzuweisen. |
LG Hannover - 15.08.2005 - 20 S 30/05 |
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Kosten einer nichtigen Beurkundung bleiben nicht außer Ansatz, wenn sie auch bei richtiger Behandlung der Sache durch den Notar angefallen wären und der Kostenschuldner aus anderen, in seinem Belieben stehenden Gründen von einer Nachbeurkundung Abstand nimmt. |
KG - 22.07.2005 - 9 W 60/05 |
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Bei Feststellung der Erledigung im Berufungsurteil bemisst sich auch die Beschwer des weiter Klageabweisung begehrenden Beklagten grundsätzlich nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten. |
BGH - 13.07.2005 - XII ZR 295/02 |
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Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren, das nach Widerspruch vor dem Landgericht streitig verhandelt wird, sind nur dann erstattungsfähig wenn der Kläger sinnvolle Gründe dafür hatte, den Rechtsanwalt nicht schon im Mahnverfahren mit seiner Vertretung zu beauftragen. |
OLG Karlsruhe - 25.05.2005 - 15 W 23/05 |
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Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, mit den Gläubigern eines Unternehmens zum Zwecke der Sanierung Forderungsverzichte auszuhandeln, so entsteht für den Auftrag jedem Gläubiger gegenüber eine Gebührenangelegenheit, sobald der Rechtsanwalt sich mit diesem gesondert auseinandersetzen muss. Wird an bestimmte Gläubiger ohne weitere Tätigkeit ein einheitliches Rundschreiben versandt, handelt es sich dagegen in der Regel nur um eine einzige Gebührenangelegenheit mit mehreren Gegenständen. |
BGH - 03.05.2005 - IX ZR 401/00 |
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Aufwendungen des Gläubigers, deren Zweck nicht darin besteht, die Befriedigung der titulierten Forderung zu erreichen, stellen keine von dem Schuldner zu erstattenden notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung dar. |
BGH - 14.04.2005 - V ZB 5/05 |
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Kosten eines ausländischen Verkehrsanwaltes, dessen Hinzuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung geboten war, sind nur in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwaltes erstattungsfähig. |
BGH - 08.03.2005 - VIII ZB 55/04 |
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Für die vereinfachte Festsetzung von Anwaltskosten im Vollstreckungsverfahren ist das Vollstreckungsgericht zuständig. |
BGH - 15.02.2005 - X ARZ 409/04 |
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Die Kosten des mit der Prozeßführung beauftragten Anwalts einer Partei zur Vernehmung eines Zeugen vor einem Rechtshilfegericht sind regelmäßig notwendige Kosten der Rechtswahrnehmung. |
BGH - 16.12.2004 - I ZB 23/04 |
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Vergleichen sich die Parteien in der Hauptsache, ohne sich über die Kosten einigen zu können, und erlässt das Gericht daraufhin einen Beschluss nach § 91a ZPO, ist der Rechtsschutzversicherer daran auch dann gebunden, wenn die Entscheidung nicht der Quote des Obsiegens und Unterliegens entspricht. |
OLG Hamm - 08.12.2004 - 20 U 151/04 |
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Wird vom Zwangsverwalter eine Wohnung zwangsgeräumt, berechnet sich die Vergütung in der Zeit des Leerstandes nach dem Umfang der Verwaltertätigkeit. |
BGH - 05.11.2004 - IXa ZB 202/03 |
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Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören auch dann zu den Kosten
des Klageverfahrens, wenn nur Teile des Gegenstands eines selbständigen
Beweisverfahrens zum Gegenstand der anschließenden Klage gegen den Antragsgegner gemacht werden. Soweit der Antragsteller und spätere Kläger den Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens mit der Klage gegen den Antragsgegner des Beweisverfahrens nicht aufgreift, können ihm dessen Kosten im Klageverfahren analog § 96 ZPO anteilig auferlegt werden, wenn er in der Hauptsache obsiegen sollte. Das ist regelmäßig angezeigt, wenn sich der Anspruch insoweit als unbegründet erwiesen hat. |
BGH - 21.10.2004 - V ZB 28/04 |
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Die Verwertung beigezogener Akten oder Urkunden als Beweis und die Festsetzung damit verbundener Kosten, setzt deren Würdigung in einer Gerichtentscheidung voraus. |
BGH - 29.07.2004 - III ZB 71/03 |
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Die Vergütung eines Rechtsanwalts kann wegen einer mangelhaften Leistung des Anwalts weder gekürzt werden noch ganz entfallen. |
BGH - 15.07.2004 - IX ZR 256/03 |
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Die Frage, ob die vereinbarte Vergütung über der gesetzlichen Vergütung liegt, läßt sich regelmäßig erst nach Beendigung der anwaltlichen Tätigkeit beantworten. |
BGH - 08.06.2004 - IX ZR 119/03 |
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Der Beklagte, gegen den ein Versäumnisurteil ergangen ist, trägt die dadurch verursachten Kosten auch dann, wenn der Kläger die Klage zurücknimmt. |
BGH - 13.05.2004 - V ZB 59/03 |
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Kosten der Selbstmandatierung sind bei Bagatellstreitigkeiten regelmäßig nicht erstattungsfähig. |
BGH - 06.05.2004 - I ZR 2/03 |
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Ein nicht mehr zugelassener Rechtsanwalt hat weiterhin das Recht anwaltliche Kostenrechnungen für Leistungen zu erstellen, die er während seiner Zulassung erbracht hat. |
BGH - 06.05.2004 - IX ZR 85/03 |
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Ist ein Rechtsanwalt gleichzeitig auch Steuerberater und kann seine Vergütung sowohl nach den gesetzlichen Vergütungsregelungen der Rechtsanwälte oder der Steuerberater abrechnen, richtet sich die Anwendung der jeweiligen Vergütungsordnung nach dem Schwerpunkt der von ihm erbrachten Leistung. |
OLG Düsseldorf - 23.03.2004 - 23 U 66/03 |
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Das Honorar steht einem Rechtsanwalt auch bei Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages zu, sofern seine Leistung nicht grob fehlerhaft oder unbrauchbar ist. |
OLG Schleswig - 05.02.2004 - 11 U 108/02 |
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Einer Kostenrechnung eines Notars kann nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung zukommen, wenn sie § 54 KostO entspricht. |
BayObLG - 22.12.2003 - 3Z BR 226/03 |
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Ohne sachlichen Grund darf ein Anwalt aus einem Mandat nicht mehrere Angelegenheiten machen und damit ein höheres Honorar erzielen. |
BGH - 11.12.2003 - IX ZR 109/00 |
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Die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts ist auch dann regelmäßig als zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91
Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz ZPO anzusehen, wenn ein Haftpflichtversicherer
Partei ist, der keine eigene Rechtsabteilung unterhält, sondern bei rechtlichen
Schwierigkeiten einen Hausanwalt an seinem Geschäftsort beauftragt (sog.
"Outsourcing"). |
BGH - 11.11.2003 - VI ZB 41/03 |
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Bildet - wie hier - eine Vermögensverletzung den Haftungsgrund, sind diejenigen
adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten nach § 249 Abs. 1 BGB zu ersetzen, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und
Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren. |
BGH - 23.10.2003 - IX ZR 249/02 |
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Einer Partei kann nicht abverlangt werden, die in einer Rechtssache notwendig werdenden Reisen zur Nachtzeit zu beginnen. Ist ein Reisebeginn vor 6.00 Uhr morgens notwendig, sind Hotelkosten notwendige Kosten des Rechtsstreits. |
OLG Karlsruhe - 24.07.2003 - 21 W 12/03 |
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Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozeßbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung
übernommen hat, sind erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des
Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen. Die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts ist regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbs. ZPO anzusehen. |
BGH - 16.10.2002 - VIII ZB 30/02 |
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Der Kostenschaden tritt schon mit der Erhebung einer aussichtslosen Klage ein, weil damit ein erster Teil des Schadens in Form der Gerichtskosten entsteht. |
BGH - 21.06.2001 - IX ZR 73/00 |
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Zweck einer Rechtsschutzversicherung ist es, dass ein VN, der sich die Abwälzung von Rechtskostenrisiken durch frewillige Beitragszahlung zu einer Rechtsschutzversicherung erkauft, seine Rechte ohne die Kostenüberlegungen wahrnehmen kann, die ein Nichtrechtsschutzversicherter in gleicher Lage anstellen würde. Lediglich die Finanzierung sinnloser oder wirtschaftlich in hohem Maß unvernünftiger rechtlicher Maßnahmen einzelner muss mit Rücksicht auf die Gefahrengemeinschaft der Versicherten ausgeschlossen sein. Die Grenzen ist dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des VN mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang bringen lässt. |
OLG Hamm - 02.04.2001 - 20 W 6/01 |
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Eine separate Klage anstatt einer Klageerweiterung stellt eine unnötige Kostenerhöhung nach dar. |
OLG Hamm - 02.04.2001 - 20 W 6/01 |
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Ist der Streitwert außergewöhnlich hoch, trifft den Rechtsanwalt diesbezüglich eine Beratungspflicht, um den Mandanten über das Kostenrisiko aufzuklären. |
BGH - 07.12.2000 - IX ZR 423/99 |
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Reicht ein Versicherungsnehmer am letzten Tag der Frist (§ 12 Abs.3 VVG) eine Klage ein und zahlt die Gerichtskosten erst zwei Monate nach der Aufforderung durch das Gericht, sodaß die Klagefrist abgelaufen ist, wird dieses Verhalten nicht dadurch entschuldigt, daß die Rechtsschutzversicherung des Versicherungsnehmers den Kostenvorschuß nicht rechtzeitig angewiesen hat. |
OLG München - 11.01.2000 - 25 U 4113/99 |
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Ein Rechtsanwalt hat nicht die Verpflichtung seinen Mandanten ungefragt über die Höhe der Anwaltsgebühren aufzuklären. |
OLG Hamm - 16.12.1999 - 28 U 94/99 |
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Der Rechtsanwalt muss einen Mandanten nur ausnahmsweise über die Höhe seiner Gebühren aufklären, wenn ein besonderes Bedürfnis des Auftraggebers besteht. |
OLG Düsseldorf - 23.11.1999 - 24 U 213/98 |
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Zweck einer Rechtsschutzversicherung ist es, dass ein VN, der sich die Abwälzung von Rechtskostenrisiken durch freiwillige Beitragszahlung zu einer Rechtsschutzversicherung erkauft, seine Rechte ohne die Kostenüberlegungen wahrnehmen kann, die ein Nichtrechtsschutzversicherter in gleicher Lage anstellen würde. Lediglich die Finanzierung sinnloser oder wirtschaftlich in hohem Maß unvernünftiger rechtlicher Maßnahmen einzelner muss mit Rücksicht auf die Gefahrengemeinschaft der Versicherten ausgeschlossen sein. Die Grenze ist dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des VN mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang bringen lässt. |
OLG Hamm - 05.08.1999 - 20 U 217/98 |
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Durch Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages verliert der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch gegen den Mandanten grundsätzlich nicht. |
LG Hildesheim - 15.07.1999 - 1 S 63/99 |
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Auf die kraft Gesetzes entstehenden Gebühren muss der Rechtsanwalt den Mandanten regelmäßig nicht ungefragt hinweisen |
BGH - 18.09.1997 - IX ZR 49/97 |
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Wird ein Rechtsanwalt mit dem Entwurf einer beurkundungspflichtigen Vertrags beauftragt, ist der Mandant regelmässig auf diesen Umstand und die damit verbundenen Kosten hinzuweisen. |
BGH - 18.09.1997 - IX ZR 49/97 |
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Die Aufrechnung mit einem verjährtem Vergütungsanspruch des Anwalts setzt voraus, daß im unverjährtem Zeitraum eine der Vergütungsordnung entsprechende Rechnung erteilt wurde. |
OLG Köln - 22.07.1997 - 17 U 7/97 |
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Ein Rechtsanwalt ist in der Regel nicht dazu verpflichtet ungefragt zur Höhe der bei ihm enstehenden Kosten Stellung zu nehmen. |
OLG Köln - 12.03.1997 - 17 U 85/96 |
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Führt eine fehlerhafte Anwaltsberatung zur Erhebung einer aussichtslosen Klage, beginnt die Verjährungsfrist des Prozeßschadens bereits mit der Klagerhebung, weil bereits dadurch ein erster Teil des Kostenschadens entstanden ist. |
BGH - 07.02.1995 - X ZR 32/93 |
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Muß ein Mandant nach der Mandatskündigung durch einen Rechtsanwalt einen weiteren Rechtsanwalt beauftragen und entstehen die bisher angefallenen Rechtsanwaltsgebühren noch einmal, hat der erste Rechtsanwalt in der Regel keinen Anspruch auf Bezahlung seiner Vergütung. |
OLG Karlsruhe - 08.03.1994 - 3 U 45/93 |
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Der Notar ist zur Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet, wenn er statt der gemeinsamen Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung des kostenungünstigeren Weg der zeitlich getrennten Beurkundung wählt. |
OLG Bremen - 03.09.1992 - 1 W 77/91 |
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Zweck einer Rechtsschutzversicherung ist es, dass ein VN, der sich die Abwälzung von Rechtskostenrisiken durch freiwillige Beitragszahlung zu einer Rechtsschutzversicherung erkauft, seine Rechte ohne die Kostenüberlegungen wahrnehmen kann, die ein Nichtrechtsschutzversicherter in gleicher Lage anstellen würde. Lediglich die Finanzierung sinnloser oder wirtschaftlich in hohem Maß unvernünftiger rechtlicher Maßnahmen einzelner muss mir Rücksicht auf die Gefahrengemeinschaft der Versicherten ausgeschlossen sein. Die Grenze ist dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des VN mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang zu bringen lässt. |
OLG Hamm - 17.07.1992 - 20 W 7/92 |
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Wird ein Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung aufgrund eines Fehlers seines Prozeßbevollmächtigten mit Prozeßkosten belastet, gehen insbesondere diese Kosten als Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers vertraglich (ARB) und gesetzlich (VVG) auf den Versicherer über. |
LG Kiel - 28.04.1992 - 10 S 2/92 |
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Sagt der Korrespondenzanwalt dem Mandanten zu, dass diesem durch seine Einschaltung als Korrespondenzanwalt infolge einer zwischen ihm und dem Prozeßbevollmächtigten des Mandanten getroffenen Gebührenteilungsabrede über die dem Prozeßbevollmächtigten zustehenden Gebühren kein zusätzlicher Kostenaufwand entstehe, so trägt das Risiko der Nichtfeststellbarkeit dieser Gebührenteilungsabrede der Korrespondenzanwalt mit der Folge, dass der Mandant im Ergebnis nur mit Kosten in Höhe der Gebühren seines Prozeßbevollmächtigten belastet bleibt. |
OLG Düsseldorf - 17.03.1992 - 24 U 97/91 |
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Der Honoraranspruch eines Rechtsanwalt besteht trotz Schlechterfüllung des Vertrages mit dem Mandanten, eine Minderung findet grundsätzlich nicht statt. |
OLG Hamm - 07.11.1991 - 28 U 312/89 |
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Zweck einer Rechtsschutzversicherung ist es, dass ein VN, der sich die Abwälzung von Rechtskostenrisiken durch freiwillige Beitragszahlung zu einer Rechtsschutzversicherung erkauft, seine Rechte ohne die Kostenüberlegungen wahrnehmen kann, die ein Nichtrechtsschutzversicherter in gleicher Lage anstellen würde. Lediglich die Finanzierung sinnloser oder wirtschaftlich in hohem Maß unvernünftiger rechtlicher Maßnahmen einzelner zu Lasten der Versichertengemeinschaft finanzieren. |
OLG Hamm - 11.10.1988 - 20 W 46/87 |
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Der Rechtsanwalt ist im Verhältnis zu seiner Partei zu einer kostensparenden Tätigkeit verpflichtet. |
OLG Düsseldorf - 05.11.1985 - 10 WE 222/85 |
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Ein Rechtsanwalt, der auf Ersatz von Prozeßkosten in Anspruch genommen wird, die dadurch entstanden sind, daß der Anwalt für seinen Mandanten eine Werklohnforderung eingeklagt hat, die nicht dem Mandanten allein zustand, was-nach verspäteter Darlegung einer Prozeßstandschaft-zur Klagabweisung wegen Verjährung geführt hatte, kann nicht mit Erfolg geltend machen, die Klage hätte auch aus materiell-rechtlichlichen Gründen abgewiesen werden müssen. |
OLG Hamm - 10.05.1983 - 28 U 259/82 |
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Kündigt ein Rechtsanwalt das Mandat, erlischt sein Vergütungsanspruch, wenn seine bisherigen Leistungen für den Mandanten wirtschaftlich nicht mehr verwertet werden können und nutzlos geworden sind. |
BGH - 08.10.1981 - III ZR 190/79 |
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Läßt ein Rechtsanwalt eine Forderung, die er gerichtlich geltend machen soll, verjähren, und erhebt er erst nach dem Eintritt der Verjährung Klage, so kann er dem gegen ihn gerichteten Schadensersatzanspruch, soweit er auf Ersatz der Prozeßkosten gerichtet ist, nicht entgegenhalten, daß die Klage auch dann sachlich keinen Erfolg gehabt hätte, wenn sei rechtzeitig erhoben worden wäre. |
OLG Hamm - 05.03.1981 - 28 U 178/80 |
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Kündigt ein Rechtsanwalt den Anwaltsvertrag und sind damit seine bisherigen Leistungen für den Mandanten nicht mehr von Interesse, hat er keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. |
OLG Düsseldorf - 21.07.1978 - 8 U 115/76 |
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Siehe auch: Gebühren, Honorar, Vollstreckungskosten |