Bilanz
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Erklärt der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steuerbilanz betraute Steuerberater, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorliege, haftet er der Gesellschaft wegen der Folgen der dadurch bedingten verspäteten Insolvenzantragstellung. |
BGH - 06.06.2013 - IX ZR 204/12 |
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Ein Steuerberater, der nur mit der Erstellung der Bilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnung beauftragt ist, ist regelmäßig nicht zur Prüfung der Buchhaltung verpflichtet. |
OLG Thüringen - 01.03.2005 - 8 U 374/04 |
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Ein Steuerberater, der statt der gebotenen Einnahmen-Überschußrechnung eine Bilanz erstellt, schuldet die dadurch bedingten Mehrsteuern als Schadensersatz. |
OLG Düsseldorf - 24.08.2000 - 13 U 214/99 |
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Erstellt ein Steuerberater für eine Firma eine fehlerhafte Bilanz, haftet er dem Erwerber von Geschäftsanteilen nur dann, wenn er diesem gegenüber die Gewähr für die Richtigkeit seiner Feststellungen übernommen hat. |
OLG Hamm - 27.05.1994 - 25 U 171/93 |
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Hat der Mandant selbst durch gefälschte Unterlagen den unrichtigen Jahresabschluß des Steuerberaters veranlaßt, so kann dem Steuerberater nicht die bedingte Inkaufnahme des Schadenseintritts unterstellt werden. Der Beitrag des Steuerberaters an der Entstehung des Schadens ist nicht zu berücksichtigen, wenn ein vorsätzliches Verhalten des Mandanten einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Steuerberaters gegenüber steht. |
OLG Hamburg - 06.05.1988 - 8 U 171/84 |
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Siehe auch: Steuerberaterhaftung, Jahresabschluß |

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