Erbe
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Bei einer Praxistreuhänderschaft nach dem Steuerberatergesetz (StBerG) trägt der Treuhänder das Haftungsrisiko und nicht die Erben des verstorbenen Steuerberaters. |
OLG Stuttgart - 24.08.1999 - 12 U 105/99 |
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Ist ein beurkundeter Erbverzicht aufgrund eines Notarfehlers unwirksam, so kann die Klage eines anderen gesetzlichen Erben auf Feststellung der Notarhaftung bereits vor dem Erbfall zulässig sein. |
BGH - 14.12.1995 - IX ZR 242/94 |
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