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Die Kosten eines Zivilprozesses sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG. Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell
wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt. |
BFH - 18.06.2015 - VI R 17/14 |
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Freiwillige Zahlungen von Notaren an Notarassessoren für deren Vertretungstätigkeit sind keine Trinkgelder i.S. des § 3 Nr. 51 EStG, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn. |
BFH - 10.03.2015 - VI R 6/14 |
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Verwendet ein Rechtsanwalt Fremdgelder, die er in fremdem Namen und für fremde Rechnung beigetrieben hat, für eigene Zwecke, verlieren diese nicht die Eigenschaft als durchlaufende Posten und sind im Rahmen der
Einnahmenüberschussrechnung nicht in die Gewinnermittlung einzubeziehen. Veruntreute Fremdgelder stellen auch dann keine steuerbaren Einnahmen für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder der Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar, wenn der Rechtsanwalt
diese kontinuierlich und planmäßig über mehrere Jahre hinweg einsetzt, um Betriebsausgaben oder Kosten der privaten Lebensführung zu bestreiten.
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BFH - 16.12.2014 - VIII R 19/12 |
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Zivilprozesskosten können Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen (Änderung der Rechtsprechung). Unausweichlich sind derartige Aufwendungen jedoch nur, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Zivilprozesskosten sind jedoch nur insoweit abziehbar, als sie notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. Etwaige Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen der Vorteilsanrechnung zu berücksichtigen.
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BFH - 12.05.2011 - VI R 42/10 |
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Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mindern weder die Einkünfte noch das Einkommen. |
BFH - 04.02.2010 - X R 10/08 |
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Der Hinweis eines Steuerberaters auf eine Einkommenssteuer mindernde Verrechnungsmöglichkeit von Gewinnen aus Aktienveräußerungen mit Verlusten aus anderen Aktienverkäufen ist unvollständig, wenn die Verrechnungsmöglichkeit nur unter bestimmten, von ihm nicht genannten Bedingungen besteht. |
OLG Naumburg - 03.09.2009 - 1 U 57/08 |
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Die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft einer angestellten Rechtsanwältin im Deutschen Anwaltverein führt zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse handelt. |
BFH - 12.02.2009 - VI R 32/08 |
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Aus dem Spielbanktronc finanzierte Zahlungen an die Arbeitnehmer der Spielbank sind keine steuerfreien Trinkgelder. Der Begriff des Trinkgelds setzt grundsätzlich ein Mindestmaß an persönlicher Beziehung zwischen Trinkgeldgeber und Trinkgeldnehmer voraus. |
BFH - 18.12.2008 - VI R 49/06 |
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Schadensersatz, den ein Steuerberater und/oder sein Haftpflichtversicherer zum Ausgleich dafür leisten, daß aufgrund einer Nicht- oder Schlechterfüllung des Beratungsvertrages Einkommensteuer festgesetzt wird, die bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages nicht angefallen wäre, stellt keine Betriebseinnahme dar. |
FG Hamburg - 02.04.2008 - 1 V 44/08 |
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Im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an alle Arbeitnehmer überreichte Goldmünzen unterliegen nicht der Pauschalierungsmöglichkeit des Einkommensteuergesetzes (EStG). |
BFH - 07.11.2006 - VI R 58/04 |
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Hat ein Steuerpflichtiger die Frist für den Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer ohne Verschulden nicht gekannt, kann ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein. |
BFH - 22.06.2006 - VI R 51/04 |
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Auch im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer ist die Frage, ob die Festsetzungsverjährung eingetreten ist, für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen. |
BFH - 25.04.2006 - X R 42/05 |
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Der mit der Prüfung des Einkommensteuerbescheids beauftragte Steuerberater ist verpflichtet seinen Mandanten darauf hinzuweisen, daß er sowohl gegen einen Gewerbesteuermeßbescheid wie auch einen Einkommensteuerbescheid mit der selben Begründung vorgehen kann. |
BGH - 23.03.2006 - IX ZR 140/03 |
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Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf Durchführung einer Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer unter Anwendung des Splittingtarifs |
BFH - 26.01.2006 - III R 51/05 |
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Bei der Kanzlei eines Rechtsanwalts, die im Obergeschoß eines selbstgenutzten Einfamilienhauses liegt und aus einem Raum besteht, der nur durch das Treppenhaus und den Flur innerhalb der Wohnung erreichbar ist, handelt es sich um ein häusliches Arbeitzimmer, mit der Folge, daß die Raumkosten nur eingeschränkt abzugsfähig sind. |
FG Saarbrücken - 12.04.2005 - 1 K 4/05 |
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Rät der Steuerberater dem Mandanten pflichtwidrig zur Aufgabe des Gewerbebetriebs und führt diese zur Aufdeckung stiller Reserven, stellt die hierauf entfallene Einkommensteuer grundsätzlich einen Schaden dar. |
BGH - 23.10.2003 - IX ZR 249/02 |
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Zu den vertraglichen Pflichten eines Steuerberaters gehört bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen zu prüfen, ob das Hausgrundstück seines Mandanten zutreffend als Einzel- oder Zweifamilienhaus qualifiziert wird, wenn aufgrund der ihm dazu überlassenen Unterlagen Zweifel angebracht sind. |
OLG Düsseldorf - 12.12.1991 - 18 U 170/91 |
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Siehe auch: Steuerberaterhaftung |