Herrschende Meinung
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Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich ein Steuerberater grundsätzlich an dieser Rechtsprechung bei der Wahrnehmung eines Mandats auszurichten. |
KG - 08.09.2006 - 4 U 119/05 |
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Ein Steuerberater ist im Rahmen des ihm erteilten Auftrags verpflichtet, seinen Mandanten umfassend zu beraten und ungefragt über alle steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten. Er muß, nicht anders als ein Rechtsanwalt, bei seiner Beratung in Rechnung stellen, daß Behörden oder Gerichte den von ihm eingenommenen Rechtsstandpunkt nicht teilen. Er muß auch für diesen Fall Vorsorge zu Gunsten seines Mandanten treffen. |
BGH - 23.03.2006 - IX ZR 140/03 |
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Ein Steuerberater hat sich bei seiner Beratung an der aktuellen höchstrichterlichen Finanzgerichtsrechtsprechung zu orientieren. |
OLG Düsseldorf - 20.01.2004 - 23 U 28/03 |
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Ein Anwalt hat seine Tätigkeit an der höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten; denn diese hat richtungsweisende Bedeutung für Entwicklung und Anwendung des Rechts. Über die höchstricherliche Rechtsprechung muß sich ein Rechtsanwalt nicht nur anhand der amtlichen Sammlungen, sondern auch unter Zuhilfenahme einschlägiger Fachzeitschriften unterrichten. Spezialzeitschriften (Agrarrecht) sind dann heranzuziehen, wenn sich ein Rechtsgebiet in der Entwicklung befindet und weitere höchstrichterliche Rechtsprechung zu erwarten ist. |
BGH - 21.09.2000 - IX ZR 127/99 |
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Ein Rechtsanwalt kann in einem Mietprozeß darauf vertrauen, daß ein Landgericht, vor dem die Berufung verhandelt wird, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) beachtet oder, bei abweichender Meinung,die Sache dem BGH zum Rechtsentscheid vorlegt. |
OLG Braunschweig - 24.09.1997 - 3 U 40/97 |
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Den Steuerberater trifft nicht schon dann ein Schuldvorwurf, wenn er sich bei noch nicht gänzlich geklärter Rechtsentwicklung einer nicht abgesicherten Meinung anschließt; er muss dann jedoch darauf hinweisen, dass seine Empfehlung nicht der herrschenden Meinung entspricht. |
LG München I - 31.05.1989 - 25 O 2667/88 |
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