Rechtssekretär
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Der Rechtsberater einer Gewerkschaft hat die Informationen des gekündigten Arbeitnehmers vor Erhebung einer Kündigungsschutzklage sicher und vollständig zu erfassen. |
OLG Düsseldorf - 18.03.2008 - I-24 U 149/05 |
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Mit der Gewährung gewerkschaftlichen Rechtsschutzes ist die Gewerkschaft, nicht anders als ein mandatierter Rechtsanwalt, verpflichtet, die Interessen des Mitglieds und Auftraggebers umfassend wahrzunehmen. |
OLG Frankfurt - 27.10.2006 - 24 U 121/06 |
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Wird einem Arbeitnehmer im Zuge einer Betriebsänderung gekündigt, hat die mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage beauftragte Gewerkschaft, den Arbeitnehmer auch über den Nachteilsausgleichsanspruch nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu beraten. |
OLG Düsseldorf - 20.06.2006 - I-24 U 20/06 |
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Hat ein Rechtssekretär einer Einzelgesellschaft dem Mitglied die Erhebung einer Kündigungsschutzklage durch die DGB-Rechtsschutz-GmbH zugesagt, hat der gekündigte Arbeitnehmer regelmäßig keine Veranlassung zur Kontrolle, ob die Klage rechtzeitig innerhalb der Klagefrist erhoben wurde. |
LAG Köln - 13.06.2006 - 4 Ta 159/06 |
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Gewährt eine Gewerkschaft ihrem Mitglied Rechtsschutz, kommt regelmäßig mit der Gewerkschaft ein Rechtsberatungsvertrag zustande und nicht mit dem für die Gerwerkschaft tätigen Rechtssekretär, der das Mitglied berät und vertritt. |
OLG Düsseldorf - 22.09.2005 - I-24 U 171/03 |
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Die Grundsätze der Anwaltshaftung gelten auch für die Arbeit der Rechtssekretäre der Gewerkschaften, wenn diese für ihre Mitglieder rechtsberatend und rechtsbesorgend tätig werden. |
BGH - 10.01.2002 - III ZR 62/01 |
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