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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Kommanditistenbrief

Nutzt der Anwalt eines auf Auskunft klagenden Anlegers die Daten eigenmächtig, d. h. ohne eine dahingehende Beauftragung durch den Anleger im Rahmen der Verfolgung von dessen Interessen, zur Werbung um konkrete Mandate, liegt darin ein Missbrauch der Daten.
OLG Köln - 17.01.2014 - 6 U 167/13

Ein Rechtsanwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet. Ein Verstoß liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Adressat einerseits durch das Schreiben weder belästigt, genötigt oder überrumpelt wird und er sich andererseits in einer Lage befindet, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung hilfreich sein kann.
BGH - 13.11.2013 - I ZR 15/12

Richtet eine Anwaltskanzlei ein Werberundschreiben an die Kommanditisten einer insolventen Fondsgesellschaft und weist sie darin darauf hin, dass eine drohende Inanspruchnahme durch den Insolvenzberater bevorstünde, so handelt es sich um Werbung i.S.d. § 43b BRAO, da das Schreiben planvoll darauf gerichtet ist, die Adressaten für eine Inanspruchnahme der von der Kanzlei offerierten Dienstleistungen zu gewinnen.
OLG München - 12.01.2012 - 6 U 813/11

Wenn sich ein Rechtsanwalt in einem Rundschreiben gezielt an die Gesellschafter einer bestimmten Fondsgesellschaft wendet und dabei für das Ziel einer gemeinsamen Rechtsverfolgung gegenüber beratenden Banken und Initiatoren ausdrücklich (unter Hinweis auf eine am Jahresende drohende Verjährung von Ansprüchen und seine Honorarvorstellungen) wirbt, bewegt er sich in einem Grenzbereich wettbewerbsrechtlich zulässiger Anwaltswerbung.
KG - 31.08.2010 - 5 W 198/10

Wenn sich ein Rechtsanwalt in einem Rundschreiben gezielt an die Gesellschafter einer bestimmten Fondsgesellschaft wendet und dabei für das Ziel einer gemeinsamen Rechtsverfolgung gegenüber beratenden Banken und Initiatoren ausdrücklich (unter Hinweis auf eine am Jahresende drohende Verjährung von Ansprüchen und seine Honorarvorstellungen) wirbt, bewegt er sich in einem Grenzbereich wettbewerbsrechtlich zulässiger Anwaltswerbung.
KG - 31.08.2010 - 5 W 198/10

Das unaufgeforderte Versenden von Prozeßvollmachten zur Erlangung eines Auftrags ist wettbewerbswidrig.
OLG Hamburg - 02.06.2005 - 5 U 126/04


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