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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Konkursverwalter

Ist ein im Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) bestellter Sonderverwalter zunächst nur mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen den amtierenden Verwalter beauftragt, beginnt die Frist, innerhalb derer Schadensersatzansprüche gegen den amtierenden Verwalter verjähren, schon mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in welchem der Sonderverwalter Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände erlangt.
BGH - 17.07.2014 - IX ZR 301/12

Der Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter persönlich wegen Verletzung konkursspezifischer Pflichten ist gegenüber einem Schadensersatzanspruch gegen die Masse subsidiär.
BGH - 01.12.2005 - IX ZR 115/01

Ein Konkursverwalter, der pflichtwidrig eine erkennbar nicht gedeckte Masseschuld begründet, haftet ohne Hinzutreten besonderer Unstände nicht persönlich.
BGH - 24.05.2005 - IX ZR 114/01

Macht ein Konkursverwalter als Anwalt Masseansprüche geltend, schuldet er den Beteiligten dieselbe Sorgfalt wie einem Mandanten. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Konkursverwalter.
BGH - 28.10.1993 - IX ZR 21/93

Konkurszweck ist nicht ausschließlich die Liquidation eines Betriebes, sondern auch dessen Fortführung. Dieser Aufgabenbereich des Verwalters ist von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deshalb in gewissen Grenzen umfaßt.
OLG Frankfurt - 06.10.1993 - 17 U 222/92

Siehe auch: Insolvenzverwalter


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