Winkeladvokat
|
Die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als Winkeladvokat bzw. seines Büros als Winkeladvokatur verletzt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht und stellt eine Beleidigung dar. Ihm steht dagegen ein Anspruch aus §§ 1004 Abs. 1 S. 2 iVm 823 Abs. 1, 2 BGB iVm 185 StGB auf Unterlassung zu. |
OLG Köln - 18.07.2012 - 16 U 184/11 |
|