Kündigungsschutzverfahren
|
Der Gegenstandswert für einen Weiterbeschäftigungsantrag, auch wenn er als unechter Hilfsantrag für den Fall des Obsiegens mit Kündigungsschutzanträgen gestellt worden ist, ist gesondert mit nur einer Bruttomonatsvergütung zu bewerten. |
LAG Hamburg - 06.06.2012 - 4 Ta 12/12 |
|