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Erteilt ein Mandant den unbedingten Auftrag, im gerichtlichen Verfahren tätig zu werden, lösen bereits Vorbereitungshandlungen die Gebühren für das gerichtliche Verfahren aus, und zwar auch dann, wenn der Anwalt zunächst nur außergerichtlich tätig wird. Für das Entstehen der Geschäftsgebühr ist dann kein Raum mehr. |
BGH - 22.09.2022 - VII ZR 786/21 |
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Eine formularmäßige Vergütungsvereinbarung, welche eine Mindestvergütung des Rechtsanwalts in Höhe des Dreifachen der gesetzlichen Vergütung vorsieht, ist jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern wegen unangemessener Benachteiligung des Mandanten unwirksam, wenn das Mandat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mandanten betrifft und die Vergütungsvereinbarung zusätzlich eine Erhöhung des Gegenstandswertes um die Abfindung vorsieht. Die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars, welche den Rechtsanwalt berechtigt, für angefangene 15 Minuten jeweils ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen, benachteiligt den Mandanten jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Sieht eine Vergütungsvereinbarung ein Zeithonorar für Sekretariatstätigkeiten vor und eröffnet sie dem Rechtsanwalt die an keine Voraussetzungen gebundene Möglichkeit, statt des tatsächlichen Aufwandes pauschal 15 Minuten pro Stunde abgerechneter Anwaltstätigkeit abzurechnen, gilt insoweit die gesetzliche Vergütung als vereinbart.
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BGH - 13.02.2020 - IX ZR 140/19 |
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Dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegt eine Konzeption zugrunde, nach der erst das Gebührenaufkommen des Rechtsanwalts in seiner Gesamtheit geeignet sein muss, sowohl seinen Kostenaufwand als auch seinen Lebensunterhalt abzudecken. Dies soll durch eine Mischkalkulation, also eine Quersubventionierung der weniger lukrativen durch gewinnträchtige Mandate, sichergestellt werden.
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BGH - 13.02.2020 - IX ZR 140/19 |
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Ein vom Rechtsanwalt geführtes Telefonat mit dem Gegner, das allein die Korrektur von Tippfehlern in einer bereits abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung zum Gegenstand hat, führt nicht zur Entstehung einer Einigungs- und Terminsgebühr. |
OLG Frankfurt - 18.06.2019 - 6 W 15/18 |
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Der Rechtsanwalt ist nach Kündigung des Mandats vertraglich verpflichtet, erhaltene Vorschüsse abzurechnen. Der Rechtsanwalt ist vertraglich verpflichtet, erhaltene und nicht verbrauchte Vorschüsse nach Kündigung des Mandats an den Mandanten zurückzuzahlen. Der Rechtsanwalt ist nicht allein deshalb zur Rückzahlung geforderter und erhaltener Vorschüsse verpflichtet, weil er pflichtwidrig keine den gesetzlichen Anforderungen genügende Rechnung erstellt und dem Mandanten mitgeteilt hat. |
BGH - 07.03.2019 - IX ZR 143/18 |
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Dem Geschädigten steht ein Erstattungsanspruch im Hinblick aufvorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nur dann zu, wenn er im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist. |
BGH - 22.01.2019 - VI ZR 402/17 |
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Die Kosten anwaltlicher Vertretung in einem freiwilligen Güteverfahren sind im nachfolgenden Rechtsstreit nicht gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO erstattungsfähig. |
BGH - 15.01.2019 - II ZB 12/17 |
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Auf die Formunwirksamkeit einer mündlich vereinbarten Abänderung einer schriftlichen Vereinbarung einer Pauschalvergütung kann sich ein Steuerberater nicht berufen, wenn er den Mandanten nicht zuvor auf das Schriftformerfordernis hingewiesen hat. |
OLG Schleswig - 11.01.2019 - 17 U 21/18 |
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Bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines anwaltlichen Zeithonorars, welches um das Sechsfache im Vergleich zur gesetzlichen Vergütung erhöht ist, ist ein maßgeblicher Gesichtspunkt, ob dies auf der Höhe des Stundensatzes oder auf den angefallenen Tätigkeitsstunden beruht. Ist diese Überhöhung auf den hohen Zeitaufwand zurückzuführen, spricht dies gegen eine Sittenwidrigkeit, sofern keine Anhaltspunkte für ein unangemessenes Aufblähen der Arbeitszeit
vorliegen. Ein anwaltlicher Stundensatz i.H.v. EUR 250,- ist nicht zu beanstanden. |
OLG Düsseldorf - 08.01.2019 - 24 U 84/18 |
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Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Anwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss der Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist. |
BGH - 13.12.2018 - IX ZR 216/17 |
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Bei Nichtzahlung restlichen Honorars steht dem Rechtsanwalt ein Zurückbehaltungsrecht nach § 50 Abs. 3 BRAO an einem Vollstreckungstitel des Mandanten zu. |
OLG Jena - 13.12.2018 - 4 W 392/18 |
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Führt eine anwaltliche Vergütungsabrede zu einer Vergütung, die knapp dreimal so hoch ist wie die gesetzlichen Gebühren, kann allein aus diesem Vergleich mit den gesetzlichen Gebühren kein zur Sittenwidrigkeit führendes besonders grobes Missverhältnis hergeleitet werden. |
KG - 08.06.2018 - 9 U 41/16 |
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Teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen formal entsprechende, aber inhaltlich falsche Berechnung seiner Vergütung mit, kann er die tatsächlich entstandene Vergütung einfordern, soweit sie die berechnete Vergütung nicht übersteigt. |
BGH - 22.02.2018 - IX ZR 115/17 |
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Eine Abrede zwischen Rechtsanwalt und Mandant, dem Rechtsanwalt eine Gebühreneinnahmequelle zu verschaffen, indem im Namen des Mandanten in einer Vielzahl von Fällen wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, obwohl eine Anspruchsberechtigung nicht besteht (§ 8 Abs. 4 Satz 1 UWG), erfüllt jedenfalls dann den objektiven Tatbestand der sittenwidrigen Schädigung i.S.d. § 826 BGB, wenn die Vermögensverhältnisse des Mandanten
so gestaltet sind, dass er tatsächlich kein Kostenrisiko trägt. |
KG - 02.02.2018 - 5 U 110/16 |
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Dem Anspruch des Geschädigten auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht. |
BGH - 12.12.2017 - VI ZR 611/16 |
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Der vorläufige Insolvenzverwalter verwirkt seinen Vergütungsanspruch in der Regel nicht durch Pflichtverletzungen, die er als Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren begeht. |
BGH - 21.09.2017 - IX ZB 28/14 |
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Ergeht im Verhandlungstermin gegen den säumigen Gegner ein Versäumnisurteil, entsteht für den Anwalt eine volle Terminsgebühr nur dann, wenn über die Stellung des Antrags auf Erlass des Versäumnisurteils hinaus eine inhaltliche Erörterung stattgefunden hat. Zur Glaubhaftmachung dieses Umstandes kann eine anwaltliche Versicherung ausreichen; aus dem Sitzungsprotokoll muss sich die Erörterung nicht ergeben. |
OLG Frankfurt - 24.07.2017 - 6 W 47/17 |
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Ein Rechtsanwalt, der sich selbst und zugleich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung vertritt, deren Geschäftsführer er ist, kann in dem ihn betreffendenden Kostenfestsetzungsverfahren Kosten für eine Rechtsanwältin aus seiner Kanzlei, die sich zusätzlich für ihn bestellt hat, nur geltend machen, wenn die zusätzliche Vertretung notwendig war. |
BGH - 20.06.2017 - VI ZB 55/16 |
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Ein Gutachter, der dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Erstellung eines Gutachtens zu den Schäden an dem Unfallfahrzeug zu einem Honorar anbietet, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt, muss diesen über das Risiko aufklären, dass der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer das Honorar nicht in vollem Umfang erstattet. |
BGH - 01.06.2017 - VII ZR 95/16 |
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Ein Rechtsanwalt wirkt an einer "auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts" nur mit - und verdient damit eine Terminsgebühr nach § 2 Abs. 2 RVG -, wenn bei Beginn des Gesprächs eine Einigung der Parteien noch nicht erzielt worden war. |
BGH - 09.05.2017 - VII ZB 55/16 |
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Kündigt der Revisionsanwalt nach Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde das Mandat, weil er dem Rechtsmittel aufgrund einer inhaltlich zutreffenden Be-gutachtung keine Erfolgsaussichten beimisst und darum die von dem Mandanten gewünschte Begründung und Durchführung der Nichtzulassungsbeschwerde ablehnt, verliert er seinen Vergütungsanspruch gegen den Mandanten nicht. |
BGH - 16.02.2017 - IX ZR 165/16 |
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Ein Insolvenzverwalter kann seinen Vergütungsanspruch verwirken, wenn er bei seiner Bestellung verschweigt, dass er in einer Vielzahl früherer Insolvenzverfahren als Verwalter an sich selbst und an von ihm beherrschte Gesellschaften grob pflichtwidrig Darlehen aus den dortigen Massen ausgereicht hat. |
BGH - 14.07.2016 - IX ZB 52/15 |
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Durch den Entwurf einer Beschwerdeerwiderung und deren Übersendung an die Mandantschaft wird eine 0,5-Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3500 RVG verdient. |
OLG Naumburg - 22.06.2016 - 12 Wx 32/16 |
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Fragt der Prozessbevollmächtigte der Beklagten telefonisch bei dem Prozessbevollmächtigten des Klägers an, ob eine Klagrücknahme erwogen werde, und wird diese Frage dahingehend beantwortet, dass dies noch nicht entschieden sei, wird hierdurch noch keine Terminsgebühr ausgelöst. |
OLG Hamburg - 15.06.2016 - 8 W 60/16 |
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Beauftragt eine Partei nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ihres Prozessgegners noch keinen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt, sondern bespricht das weitere Verfahren mit ihrem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten und kommuniziert dieser mit dem Prozessgegner in Hinblick auf eine beim Bundesgerichtshof erbetene Fristverlängerung, verdient der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte hierdurch noch keine 0,8 Verfahrensgebühr gemäß Ziff.3403 VV RVG. Vielmehr handelt es sich um Neben- und Abwicklungstätigkeiten im Sinne des § 19 Abs.1 Nr.9 RVG. |
OLG Hamburg - 19.05.2016 - 8 W 52/16 |
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Wird ein Rechtsanwalt einerseits für einen Mandanten in einer Familiensache tätig und tritt sodann in einer Verkehrsunfallsache gegen diesen Mandanten auf, so berechtigt das den Mandanten zur fristlosen Kündigung des Anwaltsvertrages mit der Folge, dass der Anwalt seine Honoraransprüche in der Familiensache verliert. |
OLG Frankfurt - 25.06.2015 - 15 U 90/14 |
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Dem obsiegenden Berufungsbeklagten, der die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt hat, steht kein Anspruch auf Erstattung der vollen 1,6 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3200 RVG-VV zu, wenn ihm die Berufungsbegründung nicht vor, sondern erst zusammen mit der abschließenden
Entscheidung des Berufungsgerichts über das Rechtsmittel zugegangen ist. |
OLG Celle - 15.04.2015 - 2 W 91/15 |
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Hat eine Partei einen spezialisierten Rechtsanwalt an ihrem Geschäftssitz mit ihrer Vertretung im erstinstanzlichen Verfahren beauftragt, sind die durch die Einschaltung eines anderen spezialisierten Rechtsanwalts, der weder am Geschäftssitz der Partei noch am Gerichtsort ansässig
ist, für die Vertretung im Berufungsverfahren entstandenen Mehrkosten auch dann nicht als notwendige Kosten i.S.d. § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen und vom Gegner mit zu tragen, wenn die Partei mit diesem anderen Rechtsanwalt bereits langjährig und vertrauensvoll zusammengearbeitet hat. |
OLG Schleswig - 02.04.2015 - 9 W 124/14 |
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Wirbt ein Rechtsanwalt mit der Prüfung von Steuerbescheiden und unterschreitet er dabei die Gebühren, indem er für die Prüfung eines Steuerbescheids unabhängig vom Umfang der Tätigkeit einen Pauschalpreis verlangt, so verstößt er damit gegen § 49b Abs.1 S.1 BRAO.
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OLG Nürnberg - 18.11.2014 - 3 U 954/14 |
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Ein Rechtsassessor, der bei einem Rechtsanwalt angestellt ist, kann in einer fG-Familiensache vom Gericht nicht gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FamFG als Vertreter zugelassen werden, da es dafür an der zwingenden Voraussetzung fehlt, daß die Vertretung "nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht". |
OLG Celle - 29.08.2014 - 10 WF 190/14 |
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Ein Rechtsassessor kann in einem gerichtlichen Termin nur auftreten, wenn dies "nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht". Sein Auftreten in einem gerichtlichen Termin enthält daher stets die konkludente Erklärung, unentgeltlich tätig zu sein und keine Vergütung in Anspruch zu nehmen.
Dies gilt auch dann, wenn er in sogenannter "Untervollmacht" für den beigeordneten Rechtsanwalt auftritt, für den mithin allein aufgrund des Auftretens des Rechtsassessors kein Anspruch auf eine Terminsgebühr (sowie etwaige Fahrtkosten, Abwesenheits- oder Tagegelder) anfällt.
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OLG Celle - 28.08.2014 - 10 WF 144/14 |
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Ein Rechtsassessor kann in einem gerichtlichen Termin gemäß §§ 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ZPO, 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FamFG nur auftreten, wenn dies "nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht". Sein Auftreten in einem gerichtlichen Termin enthält daher stets die konkludente Erklärung,
unentgeltlich tätig zu sein und keine Vergütung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn er in sogenannter "Untervollmacht" für den beigeordneten Rechtsanwalt auftritt, für den mithin allein aufgrund des Auftretens des Rechtsassessors kein Anspruch auf eine Terminsgebühr (sowie etwaige
Fahrtkosten, Abwesenheits- oder Tagegelder) anfällt.
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OLG Celle - 28.08.2014 - 10 WF 144/14 |
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Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, die gegen die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG oder die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 und 2 RVG verstößt, ist wirksam; aus ihr kann die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden. |
BGH - 05.06.2014 - IX ZR 137/12 |
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Bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrages ist ein vereinbartes Pau-schalhonorar auf den Teil herabzusetzen, welcher der bisherigen Tätigkeit des Steuerberaters entspricht. |
BGH - 22.05.2014 - IX ZR147/12 |
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Bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrages ist ein vereinbartes
Pauschalhonorar auf den Teil herabzusetzen, welcher der bisherigen Tätigkeit des Steuerberaters entspricht. |
BGH - 22.05.2014 - IX ZR 147/12 |
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Nach ständiger Rechtsprechung ist von einer entgeltlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts auszugehen; eine unentgeltliche Tätigkeit darf nicht erwartet werden. Es besteht keine Pflicht des Rechtsanwalts, den Mandanten vor Beginn der Beratung auf deren Entgeltlichkeit und die Höhe der Vergütung ausdrücklich hinzuweisen. Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts von vorneherein wirtschaftlich sinnlos wäre. |
AG Steinfurt - 13.02.2014 - 21 C 979/13 |
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Der allgemeine Prozessaufwand, wie z.B. die Prozessvorbereitung durch Durcharbeiten des Prozessstoffes, Fertigung von Schriftsätzen, Recherchen, Sammlung und Sichtung von Tatsachen und Beweismaterial, stellt für die Partei grundsätzlich keinen im Wege der Kostenfestsetzung erstattungsfähige Position dar. Zu den grundsätzlich insoweit jedoch erstattungsfähigen Kosten der Partei für die Prozessvorbereitung zählen hingegen Fotokopien, Post - und Telekommunikationsdienstleistungen, wenn diese für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig waren. Allerdings hängt die Erstattungsfähigkeit von Telefon-, Kopier- und Portokosten von einer ausreichenden Darlegung des Antragstellers ab. Für Pauschalen - wie sie das RVG vorsieht - ist bezüglich der Partei jedoch kein Raum; Pauschalvergütungen können nur Rechtsanwälte und Rechtsbeistände verlangen.
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OLG Celle - 03.01.2014 - 2 W 275/13 |
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Eine Aufrechnungslage setzt voraus, dass dem Mandaten über den vermeintlich abzugsfähigen Betrag eine Kostenberechnung i.S.d. § 10 RVG übersandt wurde. |
OLG Hamm - 24.10.2013 - 28 U 19/12 |
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Lehnt der Rechtsanwalt aufgrund der von ihm auftragsgemäß vorzunehmenden, inhaltlich zutreffenden Rechtsprüfung die Begründung einer Berufung, die nach Kündigung des Mandats durch den Mandanten von einem anderen Anwalt vorgenommen wird, ab, verliert er nicht seinen Vergütungsanspruch. |
BGH - 26.09.2013 - IX ZR 51/13 |
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Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen. |
BGH - 19.09.2013 - IX ZR 322/12 |
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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, kann zwar der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts bei Schlechterfüllung des Anwaltsdienstvertrags nur in besonderen Ausnahmefällen entfallen. Doch kann es dem Rechtsanwalt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter dem Gesichtspunkt des Dolo-Agit-Einwandes verwehrt sein, Vergütung für eine pflichtwidrige Tätigkeit geltend zu machen, die einen Anspruch des Mandanten auf den Ersatz eines Schadens nach sich zieht, der gerade im Anfall der betreffenden Anwaltsgebühr besteht. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die in Rechnung gestellte Anwaltstätigkeit infolge anwaltlichen Fehlverhaltens für den Mandanten nutzlos ist. |
OLG Frankfurt - 04.09.2013 - 7 U 165/11 |
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Nach der Rechtsprechung des BGH, kann zwar der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts bei Schlechterfüllung des Anwaltsdienstvertrags nur in besonderen Ausnahmefällen entfallen. Doch kann es dem Rechtsanwalt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter dem Gesichtspunkt des Dolo-Agit-Einwandes verwehrt sein, eine Vergütung für seine pflichtwidrige Tätigkeit geltend zu machen, die einen Anspruch des Mandanten auf den Ersatz eines Schadens nach sich zieht, der gerade im Anfall der betreffenden Anwaltsgebühr besteht. Die ist u.a. dann der Fall, wenn die in Rechnung gestellte Anwaltstätigkeit infolge anwaltlichen Fehlverhaltens für den Mandanten nutzlos ist. |
OLG Frankfurt - 04.09.2013 - 7 U 165/11 |
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Beantragt der Rechtsanwalt gegen seinen Mandanten, nachdem er diesem höhere Rahmengebühren in Rechnung gestellt hat, die Festsetzung der Mindestgebühren, verzichtet er damit auf die weitere Gebührenforderung. |
BGH - 04.07.2013 - IX ZR 306/12 |
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Die geltend gemachten vorprozessualen Anwaltskosten sind im Berufungsverfahren als Streitwert erhöhender Hauptanspruch zu berücksichtigen, soweit dem Kläger die zugrunde liegende Hauptforderung in erster Instanz aberkannt worden ist und er sein Begehren mit der Berufung insoweit nicht weiterverfolgt. |
BGH - 26.03.2013 - VI ZB 53/12 |
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Veranlasst der Rechtsanwalt den persönlich nicht haftenden Gesellschafter seiner Mandantin erstmals unmittelbar vor einem anberaumten Gerichtstermin mit dem Hinweis, anderenfalls das Mandat niederzulegen, zum Abschluss einer Haftungsübernahme, kann hierin eine widerrechtliche Drohung liegen. |
BGH - 07.02.2013 - IX ZR 138/11 |
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Bei der im Wege der isolierten Drittwiderklage gegen den Zedenten erhobenen negativen Feststellungsklage entstehen die Anwaltsgebühren auf Seiten des Klägers und des Drittwiderbeklagten jeweils in voller Höhe und sind auch erstattungsfähig. |
OLG Stuttgart - 08.11.2012 - 8 W 419/12 |
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Erhält der Rechtsanwalt nach einer internen Gutachtenerstattung vom Mandanten einen Anschlussauftrag zu einer Geschäftsbesorgung im Außenverhältnis, muss er den Mandanten darauf hinweisen, dass er für diese Tätigkeit nach Gegenstandswert abzurechnen gedenkt, wenn für die Gutachtenerstattung zuvor eine Vergütung und Stundensatz vereinbart war. Unterbleibt der Hinweis, verstößt der Rechtsanwalt gegen Treu und Glauben, wenn er vom Mandanten die Bezahlung einer nach Gegenstandswert berechneten Honorarforderung verlangt, weil er diese wegen des Verstoßes gegen die Hinweispflicht zurückzuerstatten hätte. |
OLG Hamm - 11.10.2012 - 28 U 88/11 |
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Ein Rechtsanwalt, der exzessives vollautomatisiertes Mengeninkasso in Form des massenhaften Versendens standardisierter Mahnschreiben mittels seiner Büroorganisation betreibt, erbringt eine kaufmännische Dienstleistung, die als solche nach ihrer Art nicht das für eine selbständige Arbeit charakteristische Merkmal einer persönlichen Arbeitsleistung erfüllt. Ein Rechtsanwalt kann Inkassotätigkeiten aber nur dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, wenn es sich insoweit um eine anwaltliche Tätigkeit handelt. |
BFH - 20.08.2012 - III B 246/11 |
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Der beigeordnete Rechtsanwalt, dem Prozesskostenhilfe für einen Vergleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche bewilligt worden ist, kann für diese nur die Festsetzung einer 1,5 Einigungsgebühr, nicht auch eine Verfahrensdifferenzgebühr oder eine Terminsgebühr, verlangen. |
LAG Niedersachsen - 10.08.2012 - 8 Ta 367/12 |
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Für den Anfall der außergerichtlichen Terminsgebühr sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Die Gebühr entsteht bereits dann, wenn sich der Gegner auf ein der Erledigung des Verfahrens dienendes Gespräch – wobei ein fernmündlicher Kontakt genügt - einlässt, indem er die ihm unterbreiteten Vorschläge zur Kenntnis nimmt und deren Prüfung zusagt. Den Erfolg einer gütlichen Einigung setzt der Gebührentatbestand nicht voraus. |
KG - 16.07.2012 - 2 W 106/11 |
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Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1,3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war, und ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 % der gerichtlichen Überprüfung entzogen. |
BGH - 11.07.2012 - VIII ZR 323/11 |
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Ist eine anwaltliche Honorarabrechnung auf Stundenlohnbasis unwirksam, kann derRechtsanwalt sein Honorar erneut auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften des RVG abrechnen. |
OLG Koblenz - 11.07.2012 - 2 U 1023/11 |
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Bei Rahmengebühren im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG, zu denen die Geschäftsgebühr im Sinne der Nr. 2300 VV RVG zählt, steht dem Rechtsanwalt ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 % zu. |
BGH - 08.05.2012 - VI ZR 273/11 |
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Die Klausel in einer Rechtsanwaltsvergütungsvereinbarung, dass "die vereinbarte Vergütung unter Umständen die gesetzliche Gebühren übersteigt und eine eventuelle Gebührenerstattung durch den Gegner auf die gesetzliche Gebühr beschränkt ist", ist nicht sittenwidrig, sondern entspricht den Vorgaben des § 3 Abs. 1 RVG. Die Formulierung, dass die vereinbarte Vergütung "unter Umständen" die gesetzlichen Gebühren übersteigt, ist nicht irreführend. |
OLG München - 03.05.2012 - 24 U 646/10 |
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Für die Einleitung eines Mahnverfahrens kann der Zwangsverwalter nicht die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts abrechnen, weil es sich nicht um eine Tätigkeit handelt, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Zwangsverwalter einem Rechtsanwalt übertragen hätte. |
BGH - 26.04.2012 - V ZB 1554/11 |
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Die von dem Prozessbevollmächtigten des Alleinerben einer verstorbenen Rechtsanwältin unterzeichnete Gebührenrechnung genügt den formalen Anforderungen, wenn sich der wesentliche Inhalt der Gebührenrechnung jedenfalls aus einem zur Erläuterung übersandten Vermerk ergibt.
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OLG Schleswig - 19.04.2012 - 11 U 63/11 |
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Für die Anforderung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses zur Prüfung der Aussichten für weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kann der Gläubigeranwalt eine gesonderte Gebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG berechnen. |
AG Neubrandenburg - 29.02.2012 - 601 M 419/12 |
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Ein Rechtsanwalt kann nur dann die Erhöhung der 1,3fachen Geschäftsgebühr auf eine 1,5fache Gebühr verlangen, wenn die Voraussetzungen von Nr. 2300 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG vorliegen, d. h. die Tätigkeit umfänglich oder schwierig war. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung. |
OLG Celle - 28.12.2011 - 14 U 107/11 |
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Die Terminsgebühr für eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts kann in einem Berufungsverfahren, in dem ein Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO erteilt wird, dann anfallen, wenn die Besprechung bereits vor Erteilung des Hinweises geführt wurde. Betrifft eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts mehrere zwischen den Parteien anhängige Verfahren, fällt die Terminsgebühr in jedem der Verfahren gesondert an, berechnet nach den jeweiligen Streitwerten der betroffenen Verfahren. |
BGH - 13.12.2011 - II ZB 4/11 |
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Eine Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG ist nicht erstattungsfähig, wenn mehrere Anwälte einer Rechtsanwaltssozietät (GbR) wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen. |
OLG Hamburg - 15.11.2011 - 4 W 134/11 |
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Für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sind nicht die im Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, sondern die im Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung geltenden rechtlichen Regelungen maßgeblich. Der Textform ist nicht genügt, wenn es infolge nachträglicher handschriftlicher Ergänzungen an einem räumlichen Abschluss der Vereinbarung fehlt. |
BGH - 03.11.2011 - IX ZR 47/11 |
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Ist für einen Rechtsanwalt erkennbar, dass die Mandanten Wert darauf legten, vor Abschluss eines rechtsverbindlichen Anwaltsvertrages über die Höhe der voraussichtlichen Kosten informiert zu werden, ist ein Rechtsanwalt verpflichtet entsprechende Auskünfte zur Höhe des Honorars zu erteilen. |
BGH - 03.11.2011 - IX ZR 49/09 |
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Die in Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG vorgesehene Terminsgebühr kann auch in solchen Verfahren anfallen, in denen eine mündliche Verhandlung für den Fall vorgeschrieben ist, dass eine Partei sie beantragt. |
BGH - 02.11.2011 - XII ZB 458/10 |
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Den Ersatz von Rechtsanwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung kann ein Verkehrsunfallgeschädigter vom Schädiger nicht fordern, da diese nicht vom Schutzzweck des § 249 BGB umfasst sind.
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind solche Kosten nur dann zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte unter den Umständen des Falles erforderlich und zweckmäßig war; das ist nicht der Fall, wenn die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage umstandslos erteilt. Es bedarf dann der Darlegung, warum die Partei die Zusage nicht selbst hätte einholen können.
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OLG Karlsruhe - 13.10.2011 - 1 U 105/11 |
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Eine auf eine (unwirksame) anwaltliche Honorarvereinbarung gestützte Honorarklage hemmt wegen des einheitlichen Streitgegenstands auch die Verjährung des gesetzlichen Vergütungsanspruchs. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt in der Klageschrift nicht auch zu den Voraussetzungen des gesetzlichen Gebührenanspruchs vorträgt.
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OLG Hamm - 11.10.2011 - 28 U 78/11 |
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Erfüllt eine Rechtsanwaltsgesellschaft nicht das Erfordernis der mehrheitlichen Geschäftsführung durch Rechtsanwälte, ist die GmbH daran gehindert, über den Umfang reiner Nebendiensleistungen hinaus Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Dienstverträge und damit in Verbindung stehende Honorarabreden sind daher nichtig. |
OLG Bremen - 30.09.2011 - 2 U 41/11 |
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Kündigt der Rechtsanwalt das Mandatsverhältnis, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst zu sein, steht ihm ein Anspruch auf Vergütung insoweit nicht zu, als der Mandant einen anderen Prozessbevollmächtigten neu bestellen muss, mit dessen Vergütung auch die Tätigkeit des kündigenden Anwalts abgegolten wäre.Von einem Interessenwegfall ist auch auszugehen, soweit die aufgrund der Kündigung neu beauftragten Rechtsanwälte fristgebundene Verfahrenshandlungen nicht mehr vornehmen, fristgebundene Erklärungen nicht mehr abgeben und an vergangenen Terminen nicht mehr teilnehmen können, wenn mit der ihnen geschuldeten gesetzlichen Vergütung auch diese Handlungen abgegolten gewesen wären. |
BGH - 29.09.2011 - IX ZR 170/10 |
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Ein von der Versicherung erhobener Anspruch auf Rückzahlung von Anwaltshonorar ist auch in Ansehung einer zu geringen gerichtlichen Streitwertfestsetzung jedenfalls dann nicht gem. § 242 BGB rechtmissbräuchlich, wenn es der Rechtsanwalt zuvor unterlassen hat, ein gebotenes und erfolgversprechendes Rechtsmittel einzulegen. |
OLG Celle - 14.09.2011 - 3 U 32/11 |
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Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen fallen nach Maßgabe des RVG für einen Terminsvertreter nur an, wenn dieser von der Partei selbst beauftragt wird, nicht aber, wenn deren Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen den Auftrag zur Terminvertretung erteilt. |
BGH - 13.07.2011 - IV ZB 8/11 |
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Der Rechtsanwalt verliert seinen Honoraranspruch, wenn er das Mandatsverhältnis kündigt, nachdem ihm der Mandant zu Recht den Vorwurf zögerlicher Bearbeitung gemacht hat. |
OLG Düsseldorf - 27.06.2011 - I-24 U 193/10 |
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Dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG kann auch vorliegen, wenn mehrere Auftraggeber einen Rechtsanwalt an unterschiedlichen Tagen beauftragen. |
BGH - 21.06.2011 - VI ZR 73/10 |
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Wer aufgrund schwerwiegender Straftaten charakterlich ungeeignet ist, fremdes Vermögen zu verwalten, und gleichwohl die Bestellung zum Insolvenzverwalter annimmt, kann von einer Vergütung ausgeschlossen sein. |
BGH - 09.06.2011 - IX ZB 248/09 |
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Ist mit Stundenhonorar abgerechneter Zeitaufwand teilweise überflüssig oder nicht nachweislich angefallen, so geht dies zu Lasten des Rechtsanwalts und seine Kostenrechnung ist entsprechend zu kürzen. Ungeklärte Bearbeitungszeiten geben nur dann Anlass, den gesamten aufgezeichneten Zeitaufwand anzuzweifeln, wenn wegen der Häufung von Unrichtigkeiten und Ungereimtheiten von betrügerischem Handeln des Rechtsanwalts auszugehen ist. |
OLG Düsseldorf - 07.06.2011 - 24 U 183/05 |
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Ist mit Stundenhonorar abgerechneter Zeitaufwand teilweise überflüssig oder nicht nachweislich angefallen, so geht dies zu Lasten des Rechtsanwalts und seine Kostenrechnug ist entsprechend zu kürzen. Ungeklärte Bearbeitungszeiten geben nur dann Anlass, den gesamten aufgezeichneten Zeitaufwand anzuzweifeln, wenn wegen der Häufung von Unrichtigkeiten und Ungereimtheiten von betrügerischem Handeln des Rechtsanwalts auszugehen ist. |
OLG Düsseldorf - 07.06.2011 - I-24 U 183/05 |
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Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist bei der Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfang der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch auch die Erstattung von Rechtsanwaltskosten umfasst, zwischen dem Innenverhältnis des Geschädigten zu dem für ihn tätigen Rechtsanwalt und dem Außenverhältnis des Geschädigten zum Schädiger zu unterscheiden. Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war. |
BGH - 08.05.2011 - VI ZR 196/11 |
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Einigen sich die Parteien außergerichtlich und ohne Beteiligung ihrer Prozessbevollmächtigten über den Gegenstand eines Rechtsstreits, kann eine Besprechung zwischen den Rechtsanwälten der Parteien über die Beendigung des Rechtsstreits zum Entstehen einer Terminsgebühr führen. |
LAG Berlin - 26.04.2011 - 17 Ta (Kost) 6030/11 |
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Die Terminsgebühr für die Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung gemäß der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV-RVG ensteht für die Prozessbevollmächtigten der Parteien auch dann, wenn für das betreffende Verfahren eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist. |
OLG München - 25.03.2011 - 11 W 249/11 |
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Unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens sind Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Geschädigten - unabhängig von der Frage, ob es hierbei um eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 RVG handelt - nicht zu erstatten, wenn die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Einholung der Deckungszusage nicht erforderlich war. |
BGH - 09.03.2011 - VIII ZR 132/10 |
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Dass der Rechtsanwalt seine Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern kann, gehört zum Basiswissen eines Anwalts. |
OLG Koblenz - 16.02.2011 - 5 U 1001/10 |
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Eine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführte Rechtsanwaltssozität ist eine parteifähige Vereinigung im Sinne des Prozeßkostenhilferechts. Die Durchsetzung von Gebührenforderungen rechtsberatender Berufe berührt keine allgemeinen Interessen. |
BGH - 10.02.2011 - IX ZB 145/09 |
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Der Rechtsanwalt darf die Kosten für Tätigkeiten gegenüber der Rechtsschutzversicherung nur abrechnen, wenn er den Mandanten zuvor darauf hingewiesen hat, daß die Einholung der Deckungszusage zusätzliche Kosten entstehen läßt., da der Mandant davon ausgeht, das keine weiteren Kosten enstehen, weil er rechtsschutzversichert ist.
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OLG Düsseldorf - 08.02.2011 - I-24 U 112/09 |
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Für die Mitwirkung an der Erledigung des Verfahrens kann es genügen, wenn der Verteidiger seinem Mandanten rät, zu dem erhobenen Vorwurf zu schweigen, und dies der Verwaltungsbehörde mitteilt. Dies gilt nicht, wenn unabhängig von der Einlassung des Betroffenen offenkundig ist, daß dieser die ihm vorgeworfene Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben kann. |
BGH - 20.01.2011 - IX ZR 123/10 |
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Dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls steht kein Schadensersatzanspruch wegen der Kosten zu, die im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer durch einen vom Geschädigten beauftragten Rechtsanwalt entstanden sind. |
OLG Celle - 12.01.2011 - 14 U 78/10 |
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Mehrkosten auf Grund eines Anwaltswechsels nach Mandatsniederlegung infolge des Zusammenschlusses des zuerst beauftragten Anwalts mit dem Anwalt der Gegenpartei sind nicht zu erstatten. |
OLG Celle - 07.12.2010 - 2 W 389/10 |
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Das in den Versicherungsbedingungen (§ 5 ARB 94) enthaltene Leistungsversprechen des Rechtsschutzversicherers erfaßt auch die Rechtsanwaltsvergütung, die durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts in einem Zivilrechtsstreit entsteht. |
BGH - 10.11.2010 - IV ZR 188/08 |
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Der Auftraggeber eines Rechtsanwalts kann den aus einem Anwaltsdienstvertrag entstandenen anwaltlichen Vergütungsanspruch nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung kürzen; denn das Dienstvertragsrecht kennt keine Gewährleistung. Der vereinbarte Vergütungsanspruch wird deshalb auch dann geschuldet, wenn die Dienstleistung in ihrer Qualität beeinträchtigt gewesen ist. |
OLG Düsseldorf - 18.10.2010 - I-24 U 50/10 |
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Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß ein Rechtsanwalt seine Vergütung nicht allein deshalb verliert, weil sich die von ihm vertretene Auffassung im gerichtlichen Verfahren nicht durchsetzt. |
LG Aachen - 21.09.2010 - 7 S 56/10 |
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Bespricht der Anwalt des Anspruchsgegners mit dem Anwalt des Anspruchstellers, dem ein Klagauftrag erteilt ist, die Angelegenheit, um diese außergerichtlich zu erledigen, so verdient er damit die Terminsgebühr jedenfall dann, wenn sein Auftrag die Rechtsverteidigung in einem etwaigen Klageverfahren umfaßt. |
BGH - 01.07.2010 - IX ZR 198/09 |
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Nur auf Verlangen des Mandanten hat ein Rechtsanwalt die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung für die Bearbeitung des Mandats mitzuteilen. |
OLG Stuttgart - 29.06.2010 - I-24 U 212/09 |
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Läßt sich ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs beauftragen, dessen Höhe frühere Rechtsprechungserkenntnisse deutlich übersteigt, hat er den Mandanten auch auf die damit verbundenen Gebührenrisiken hinzuweisen. |
OLG Düsseldorf - 27.05.2010 - I-24 U 211/09 |
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Der Rechtsanwalt erhält in einem durchschnittlichen Fall für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV nicht unterhalb einer 1,3-fachen Gebühr. |
BGH - 19.05.2010 - I ZR 140/08 |
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Die Einholung einer Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers durch einen Rechtsanwalt wird regelmäßig für den Mandanten als Serviceleistung erbracht, ohne das der Mandant hierfür einen Auftrag erteilen muß und Kosten entstehen. |
AG Schwäbisch Hall - 06.05.2010 - 6 C 20/10 |
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Ein Stundensatz bis zu 250 € in der Vergütungsvereinbarung mit einem Strafverteidiger begegnet keinen Bedenken. |
OLG Koblenz - 26.04.2010 - 5 U 1409/09 |
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Der Festsetzung einer Termins- und Einigungsgebühr zu Gunsten des beigeordneten Rechtsanwalts steht nicht entgegen, dass dieser nicht persönlich den Termin wahrgenommen hat, sondern sich im Termin in Untervollmacht durch einen anderen Rechtsanwalt hatte vertreten lassen. |
OLG Köln - 29.03.2010 - 4 WF 32/10 |
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Wird zugunsten des Rechtsanwalts ein Stundenhonorar vereinbart, hat er die während des abgerechneten Zeitintervalls erbrachten Leistungen konkret und in nachprüfbarer Weise darzulegen. Ein gehobenes Einkommen, wie es erfolgreiche Rechtsanwälte erwarten dürfen, erfordert im Regelfall ein Zeithonorar von 250 € je Stunde. Bereits im Jahr 1989 sollen renommierte Wirtschaftsanwälte Stundenhonorare von 500 bis 750 DM verlangt haben. Vor diesem Hintergrund haben hoch angesehene Kanzleien im Jahre 2001 Stundenhonorare von 1.300 DM berechnet. Freilich verkennt der Senat nicht, dass auch deutlich geringere Stundensätze in der Praxis durchaus verbreitet sind. |
BGH - 04.02.2010 - IX ZR 18/09 |
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Die aus dem Überschreiten des fünffachen Satzes der gesetzlichen Gebühren herzuleitende Vermutung der Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidigerhonorars kann durch die Darlegung entkräftet werden, daß die vereinbarte Vergütung im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. |
BGH - 04.02.2010 - IX ZR 18/09 |
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Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mindern weder die Einkünfte noch das Einkommen. |
BFH - 04.02.2010 - X R 10/08 |
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Bei einer Verkehrsunfallsache gehört die Einholung einer Deckungszusage durch den mandatierten Anwalt bei dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten zur Hauptsache und ist nicht besonders zu vergüten, da es sich nicht um eine besondere Angelegenheit im Sinne des Gebührengesetzes handelt (§ 19 RVG). |
LG Koblenz - 02.02.2010 - 6 S 236/09 |
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Ein Antragsteller, der sich als Rechtsanwalt im Spruchverfahren selbst vertritt, hat regelmäßig keinen Erstattungsanspruch in Höhe der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts. |
BGH - 28.01.2010 - II ZB 13/13 |
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Werden in außergerichtlichen Verhandlungen zwischen den Prozessbevollmächtigten der Parteien mehrere Parallelverfahren einbezogen, so fallen für die beteiligten Rechtsanwälte die Terminsgebühren in allen besprochenen Fällen aus dem jeweiligen Gegenstandswert
und nicht nur aus dem addierten Wert der betroffenen Verfahren an. |
OLG München - 19.01.2010 - 11 W 2794/04 |
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Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, nach der Rechtsanwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit ein Honorar von € 150 je Stunde erhält, ist auch dann nicht sittenwidrig (§ 138 BGB), wenn durch den erheblichen Zeitaufwand bei der Bearbeitung der Angelegenheit der auf Stundenbasis berechnete Zahlungsanspruch denjenigen, der sich bei einer streitwertabhngigen Berechnung ergeben würde, deutlich übersteigt.
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OLG Celle - 18.11.2009 - 3 U 115/09 |
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Bei der Neuregelung des § 15 a RVG handelt es sich um eine Gesetzesänderung, auf die die Übergangsregelung des § 60 Abs.1 RVG Anwendung findet. |
OLG Celle - 26.08.2009 - 2 W 240/09 |
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Eine prozeßkostenhilfebedürftige Partei kann dem Gebührenanspruch ihres Rechtsanwalts sein Tätigwerden vor Einleitung des Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahrens einen Schadensersatzanspruch entgegenhalten, wenn er sie nicht auf die Möglichkeit, hierfür Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, hingewiesen hat. |
OLG Celle - 17.07.2009 - 3 U 139/09 |
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Eine streitwerterhöhende Aufrechnung liegt nicht vor, wenn der auf Zahlung von Anwaltshonorar verklagte Mandant hilfweise einen auf Freistellung von der Honorarforderung gerichteten Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt wegen dessen Verstoßes gegen § 49 b Abs.5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) einwendet. Danach hat der Anwalt seinen Mandanten vor Auftragserteilung darauf hinzuweisen, daß sich die Höhe seines Honorars nach der Höhe des Gegenstandswerts des Mandats richtet. Tut er das nicht, besteht der Schaden des Auftraggebers, der sich bei einem Hinweis anders entschieden hätte, in einer Verbindlichkeit aus einem aufgedrängten oder nutzlos gewordenen Vertrag und die Ersatzleistung des Anwalts besteht darin, daß dieser keinen Anspruch auf eine Gegenleistung geltend machen kann. |
BGH - 09.07.2009 - IX ZR 135/08 |
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Verletzt ein Rechtsanwalt seine gesetzliche Belehrungspflicht, wonach er seinen Mandanten vor Aufragsübernahme darauf hinzuweisen hat, daß sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 49 b Abs.5 BRAO), muß der Mandant zur Begründung seines Schadensersatzanspruchs keinen bestimmten anderen Anwalt namentlich bezeichnen und behaupten, daß dieser bereit gewesen wäre, das Mandat zu anderen, günstigeren Bedingungen abzurechnen. |
OLG Hamm - 16.06.2009 - 28 U 1/09 |
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Pauschal- oder Zeithonorare, die ein Rechtsanwalt mit seinem Auftraggeber als Vergütung für seine vorgerichtliche Tätigkeit vereinbart hat, sind keine Geschäftsgebühren im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und damit auch nicht auf die im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr anzurechnen. |
OLG München - 24.04.2009 - 11 W 1237/09 |
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Ein Verstoß des Anwalts gegen die Pflicht zur Vermeidung einer Interessenkollision führt nicht zum Verlust solcher Honoraransprüche, die schon vor der Pflichtverletzung enstanden sind, es sei denn die Beratungsleistungen sind für den Auftraggeber ohne Interesse. |
BGH - 23.04.2009 - IX ZR 167/07 |
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Beim Fehlen einer vertraglichen Grundlage kommt ein Gebührenanspruch des Rechtsanwalts nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht. |
OLG Celle - 04.02.2009 - 3 U 178/08 |
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Ergreift ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten die einzig richtige Maßnahme, ohne den Mandanten zuvor aufzuklären, so läßt die unterbliebene Aufklärung den Honoraranspruch des Anwalts nicht entfallen. |
LG Göttingen - 22.01.2009 - 8 S 19/07 |
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Tritt ein Rechtsanwalt mit wirksamer Zustimmung des Mandanten Vergütungsansprüche an einen Dritten ab, so kann er an diesen jedenfalls nicht ohne Einverständnis des Mandanten das Billigkeitsermessen zur Bestimmung einer Rahmengebühr delegieren. |
BGH - 04.12.2008 - IX ZR 219/07 |
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Die Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertrages, der danach abgeschlossen wird, kann sofern damit eine auf ein Rechtsverhältnis bezogene Unsicherheit beseitigt wird, eine Mitwirkung bei dem Abschluß eines Einigungsvertrages bedeuten (Nr.1000 RVG VV). |
BGH - 20.11.2008 - IX ZR 186/07 |
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Eine vor dem 1.7.2008 durch Telefax getroffene Vergütungsvereinbarung ist unwirksam. |
OLG Düsseldorf - 11.11.2008 - I-24 U 36/08 |
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Gegen den Anspruch des Mandanten auf Auszahlung von Fremdgeldern darf der Rechtsanwalt ausnahmsweise mit der Honorarforderung aus einem anderen Mandat aufrechnen, wenn ein solches Vorgehen nicht gegen Treu und Glauben im Rechtsverkehr verstößt. |
OLG Düsseldorf - 14.10.2008 - I-24 U 146/07 |
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Aus einer mangelhaften Beratung des Anwalts folgt kein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Ein Rechtsanwalt kann deshalb auch bei Vorliegen einer Vertragsverletzung des übernommenen Auftrags Gebühren verlangen. |
OLG Köln - 02.10.2008 - 12 U 94/07 |
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Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung der Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, so sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn der Berufungsbeklagte sich mit der Berufungsbegründung nicht inhaltlich auseinandersetzt. |
BGH - 02.10.2008 - I ZB 111/07 |
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Hat ein Rechtsanwalt die näheren Umstände zu Hinweisen auf den Gegenstandswert der zu bearbeitenden Angelegenheit dargelegt, so ist der Mandant für die Behauptung der unterlassenen Belehrung beweispflichtig. |
OLG Düsseldorf - 15.09.2008 - I-24 U 223/07 |
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Dem Mandanten steht bei schuldhafter Pflichtverletzung anwaltlicher Beratungspflichten ein Schadensersatzanspruch in Höhe nutzlos aufgewandter Anwaltshonorare zu. |
AG Hamburg - 13.08.2008 - 17 A C 136/08 |
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Hat ein Rechtsanwalt die Kündigung eines geschlossenen Anwaltsvertrages durch vertragswidriges Verhalten veranlaßt und muß der Auftraggeber des Rechtsanwalts einen anderen Prozeßbevollmächtigten neu bestellen, für den die gleichen Gebühren nochmals entstehen, führt dies zum Untergang des Vergütungsanspruchs des erstbeauftragten Anwalts, ohne das es einer Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen bedarf. |
OLG Rostock - 12.08.2008 - 1 U 157/08 |
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Leugnet ein Mandant beharrlich und wahrheitswidrig, eine Honorarvereinbarung unterzeichnet zu haben, trifft ihn ein Auflösungsverschulden für die Kündigung des Anwaltsvertrages durch den Rechtsanwalt. |
OLG Düsseldorf - 15.07.2008 - I-24 U 224/07 |
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Ein Rechtanwalt hat die Möglichkeit bei einer nachträglichen Neuberechnung seines Honorars einen höheren Gegenstandswert als Berechnungsgrundlage für seine neue Rechnung zu nehmen. |
OLG Düsseldorf - 24.06.2008 - I-24 U 204/07 |
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Ist der Mandant Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung und ist dies dem Rechtsanwalt bekannt, darf der Mandant erwarten, ungefragt über nicht gedeckte Honoraransprüche aufgeklärt zu werden. |
OLG Düsseldorf - 08.05.2008 - I-24 U 211/07 |
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Bereits vor dem 18.Dezember. 2007 konnten Vergütungsansprüche von Rechtsanwälten mit wirksamer Zustimmung des Schuldners auch an Nichtanwälte abgetreten werden, ohne daß es unter dieser Voraussetzung auf eine rechtskräftige Feststellung der Forderung und einen erfolglosen Vollstreckugsversuch ankam. |
BGH - 24.04.2008 - IX ZR 53/07 |
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Die Festsetzung einer Beratungsgebühr (§ 34 RVG) kann nach der Gesetzesänderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nicht mehr im gerichtlichen Festsetzungsverfahren erfolgen (§§ 91, 104 ZPO), vielmehr muß der Gebührengläubiger seine Kosten im normalen Klageverfahren geltend machen. |
OLG Rostock - 17.04.2008 - 5 W 77/08 |
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Der mittlere Gebührensatz muß von einem Rechtsanwalt in durchschnittlichen Fällen als ein fester, von diesem nicht zu überschreitender Wert verstanden werden. Ein Spielraum des Anwalts zur Bestimmung einer höheren Gebühr besteht nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die geeignet sind, eine Gebührenerhöhung zu rechtfertigen. In diesem Fall muß der Anwalt den abweichenden Gebührensatz begründen. |
OLG Düsseldorf - 11.02.2008 - I-24 U 104/07 |
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Ein Prozeßfinanzierungsvertrag, der die Geltendmachung einer anwaltlichen Honorarforderung zum Gegenstand hat, ist aufgrund der mit dem Vertrag verbundenen Informationspflichten über die der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Einzelheiten des Mandats nichtig ( § 203 Abs.1 Nr.3 StGB, § 134 BGB ), sofern der Mandant der Weitergabe der Informationen an den Prozeßfinanzierer nicht zugestimmt hat. |
OLG Köln - 29.11.2007 - 18 U 179/06 |
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Die Fälligkeit einer Rechtsanwaltsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 8 Abs.1 Satz 2 RVG) tritt nicht dadurch ein, daß seitens des Gerichts für einen Zeitraum von über drei Monaten keine verfahrensrechtlichen Maßnahmen getroffen werden. |
LG Karlsruhe - 22.11.2007 - 5 O 147/05 |
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Den Mandanten trifft die Beweislast dafür, daß der Rechtsanwalt seiner Hinweispflicht aus § 49 Absatz 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) nicht nachgekommen ist. Der Anwalt muß allerdings konkret darlegen, in welcher Weise er belehrt haben will. |
BGH - 11.10.2007 - IX ZR 105/06 |
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Aus besonderen Umständen des Einzelfalls kann sich nach Treu und Glauben für einen Rechtsanwalt die Verpflichtung ergeben, seinen Auftraggeber auch ungefragt über die voraussichtliche Höhe seines Honorars aufzuklären. Tut er dies nicht, verliert er seinen Honoraranspruch. |
OLG Saarbrücken - 12.09.2007 - 1 U 676/06 |
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Für eine im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung entsteht nur dann eine Einigungsgebühr (VV 1000 RVG), wenn der Schuldner dem Gläubiger zusätzliche Sicherheiten verschafft, die ihm die Durchsetzung des Anspruchs erleichtern, da andernfalls die bestehende Unsicherheit über die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit des Schuldners nicht beseitigt wird. |
LG Münster - 03.09.2007 - 5 T 697/07 |
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Im Kostenfestsetzungsverfahren von Rechtsanwaltsgebühren gegen den eigenen Mandanten (§ 11 RVG) dürfen materiell-rechtliche Einwendungen des Auftraggebers nicht schon außer Betracht bleiben, wenn sie unschlüssig erscheinen, sondern erst, wenn sie offensichtlich haltlos und unverständlich sind. |
OLG Düsseldorf - 30.08.2007 - I-24 W 73/07 |
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Ein Verstoß des Rechtsanwalts gegen die gesetzliche Hinweispflicht zur Abhängigkeit der Höhe seines Honorars vom Gegenstandswert ( § 49 b Abs.5 BRAO) kann allenfalls dann zu einer Schadensersatzverpflichtung führen, wenn der Mandant sich bei richtiger Beratung so verhalten hätte, daß es nicht zu einem Schadenseintritt gekommen wäre. Hierbei sind die Regeln des Anscheinsbeweises unanwendbar, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung verschiedene Verhaltensweisen ernsthaft in Betracht kommen. |
OLG Hamburg - 18.06.2007 - 12 U 51/06 |
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Die Aufrechnungslage zwischen dem Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts und dem Anspruch des Mandanten auf Herausgabe eingezogener Gelder entsteht frühestens dann, wenn der Rechtsanwalt das Geld in Empfang genommen hat. |
BGH - 14.06.2007 - IX ZR 56/06 |
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Die Pflicht des Rechtsanwalts gemäß § 49 b Absatz 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bezieht sich ausschließlich darauf, den Mandanten auf die Berechnungsart "Gegenstandswert" hinzuweisen. Es besteht weder eine Pflicht den Mandanten darauf hinzuweisen, daß überhaupt Kosten entstehen bzw. in welcher konkreten Höhe. |
LG Berlin - 07.06.2007 - 51 S 42/07 |
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Ein Rechtsanwalt, der seinem Mandanten vor Übernahme des Auftrags schuldhaft nicht darauf hinweist, daß sich die für seine Tätigkeit zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, ist dem Mandanten zum Ersatz des hierdurch verursachten Schadens verpflichtet. |
BGH - 24.05.2007 - IX ZR 89/06 |
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Entstehen einem Mandanten durch schuldhaftes anwaltliches Fehlverhalten
Rechtskosten, die bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Anwaltsvertrages nicht angefallen wären, entfällt dadurch wegen schuldhafter Pflichtverletzung ein Vergütungsanspruch des Anwalts.
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OLG Köln - 12.04.2007 - 9 W 35/06 |
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Entstehen einem Versicherungsnehmer durch schuldhaftes anwaltliches Fehlverhalten Rechtskosten, die bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Anwaltsvertrages nicht angefallen wären, entfällt dadurch wegen schuldhafter Pflichtverletzung ein Vergütungsanspruch des Anwalts. |
OLG Köln - 12.04.2007 - 9 W 35/06 |
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Als Zwangsverwalter eingesetzte Rechtsanwälte und Rechtsbeistände sind bei der Bemessung der Vergütung nach Zeitaufwand grundsätzlich gleich zu behandeln.
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BGH - 15.03.2007 - V ZB 117/06 |
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Die Abtretung einer Anwaltsgebührenforderung an einen Rechtsanwalt ist ohne Zustimmung des Mandanten wirksam. |
BGH - 01.03.2007 - IX ZR 189/05 |
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Für die wirksame Abtretung einer Rechtsanwaltsgebührenforderung an einen Dritten müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein : Einwilligung des Mandanten, rechtskräftige Forderungsfeststellung und ein erster erfolgloser Vollstreckungsversuch. |
LG Stuttgart - 28.02.2007 - 13 S 304/06 |
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Bei der Beurteilung der Frage, ob ein erheblich über dem Durchschnitt liegender Umfang der Sache und ein erheblich überdurchschnittlicher Zeit- und Arbeitsaufwand des Verteidigers vorliegen, sind die neu eingeführten Gebührentatbestände des RVG zu berücksichtigen. |
OLG Karlsruhe - 30.01.2007 - 2 AR 43/06 |
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Die Werbung eines Rechtsanwalts mit einem pauschalen Beratungshonorar in Höhe von 20 Euro für eine außergerichtliche Beratung verstößt seit dem 1. Juli 2006 nicht gegen das gesetzliche Verbot der Gebührenunterschreitung. |
OLG Stuttgart - 28.12.2006 - 2 U 134/06 |
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Kündigt ein Rechtsanwalt seinen Auftrag, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst zu sein, steht ihm ein Anspruch auf Vergütung insoweit nicht zu, als seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Mandanten kein Interesse haben. Hat ein Rechtsanwalt durch die Wahl des unsicheren Weges das Risiko der Verjährung erhöht, kann ihm ein darauf beruhender Vergleichsschluss als Schaden zugerechnet werden. |
OLG Schleswig - 14.12.2006 - 11 U 21/06 |
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Durch die Teilnahme des Prozeßbevollmächtigten an einer gerichtsnahen Mediation fallen grundsätzlich keine zusätzlichen Rechtsanwaltsgebühren an. |
OLG Braunschweig - 07.11.2006 - 2 W 155/06 |
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Es ist nicht unbillig, wenn ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bei der Regulierung eines durchschnittlichen Verkehrsunfalls eine Geschäftgebühr in Höhe von 1,3 berechnet. |
BGH - 31.10.2006 - VI ZR 261/05 |
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Die Werbung eines Rechtsanwalts mit dem Angebot eine Erstberatung für ein Honorar in Höhe von 9,99 EURO zu erteilen, ist wettbewerbswidrig, da die Höhe der Vergütung gegen die Pflicht zur angemessenen Preisgestaltung verstößt. |
LG Freiburg - 11.10.2006 - 10 O 72/06 |
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Werden Rechtsschutzversicherer von ihren Versicherungsnehmern nicht angewiesen, auf ein bestimmtes Konto der für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwälte deren Honorarforderungen auszugleichen, steht es ihnen frei, die Zahlung nach eigenem Ermessen auf ein beliebiges Konto vorzunehmen und die Zahlung jederzeit zurückzufordern. |
LG Düsseldorf - 15.09.2006 - 20 S 24/06 |
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Ein Prozeßfinanzierungsvertrag, der die Betreibung einer anwaltlichen Honorarforderung zum Gegenstand hat, ist ohne Einwilligung des Mandanten nichtig. |
LG Bonn - 25.08.2006 - 15 O 198/06 |
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Die Werbung von Rechtsanwälten mit einem pauschalen Bruttohonorar in Höhe von 20 Euro für eine Beratung ist unzulässig. |
LG Ravensburg - 28.07.2006 - 8 O 89/06 |
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Der anwaltliche Honoraranspruch ist grundsätzlich nicht von der Qualität der erbrachten Leistungen des Rechtsanwalts abhängig. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Anwalt das Mandat kündigt oder eine Kündigung des Mandanten provoziert und der Mandant aufgrund der Kündigung einen anderen Rechtsanwalt in der selben Sache beauftragen muß und das Honorar erneut anfällt. |
OLG Koblenz - 12.06.2006 - 12 U 315/05 |
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Der gewerbliche Erbenermittler hat gegen die von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung. |
BGH - 23.02.2006 - III ZR 209/05 |
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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schuldet ein Rechtsanwalt seinem Mandanten keinen Hinweis auf die Höhe der anfallenden Vergütung. |
BGH - 14.12.2005 - IX ZR 210/03 |
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Auch der unerkannt geschäftsunfähige Mandant schuldet dem beauftragten Rechtsanwalt das übliche Honorar. |
BGH - 05.10.2005 - VIII ZB 52/04 |
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Bei der Erstellung eines Testamentsentwurfs trifft den Rechtsanwalt nicht die Verpflichtung, den Mandanten auf die kostengünstigere Einschaltung eines Notars hinzuweisen. |
LG Hannover - 15.08.2005 - 20 S 30/05 |
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Wird im Ehescheidungsverfahren ein Abfindungsvergleich geschlossen und soll der Vergleichsbetrag dem Lebensunterhalt einer Partei dienen, ist es dem Rechtanwalt der Partei verwehrt den erhaltenen Betrag mit seinen Honoraransprüchen zu verrechnen und nicht in voller Höhe an seinen Mandanten auszukehren. |
OLG Düsseldorf - 28.07.2005 - I-24 U 45/05 |
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Die Bearbeitung einfacher Verkehrsunfallmandate kann eine unterdurchschnittliche anwaltliche Tätigkeit sein, sodaß eine Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit einem Satz von weniger als 1,3 anfällt. |
LG Coburg - 06.05.2005 - 32 S 25/05 |
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Fehler eines Anwalts können zu einem Fortfall der Vergütungsforderung führen, wenn die anwaltliche Tätigkeit letztlich nutzlos war, und darüber hinaus eine Ersatzpflicht für den aus der Vertragsbeendigung resultierenden Schaden nach sich ziehen. |
OLG Koblenz - 24.02.2005 - 5 U 680/04 |
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Vereinbart ein Strafverteidiger eine Vergütung, die mehr als das Fünffache über den gesetzlichen Höchstgebühren liegt, spricht eine Vermutung dafür, daß sie unangemessen hoch ist und das gesetzliche Mäßigungsverbot der Gebührenordnung (BRAGO) verletzt. |
BGH - 27.01.2005 - IX ZR 273/02 |
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Wird vom Zwangsverwalter eine Wohnung zwangsgeräumt, berechnet sich die Vergütung in der Zeit des Leerstandes nach dem Umfang der Verwaltertätigkeit. |
BGH - 05.11.2004 - IXa ZB 202/03 |
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Ein Rechtsanwalt, der für eine telefonische Rechtsberatung einen Minutenpreis vereinbart, handelt in der Regel nicht wettbewerbswidrig. |
BGH - 30.09.2004 - I ZR 261/02 |
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Die Vergütung eines Rechtsanwalts kann wegen einer mangelhaften Leistung des Anwalts weder gekürzt werden noch ganz entfallen. |
BGH - 15.07.2004 - IX ZR 256/03 |
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Die Frage, ob die vereinbarte Vergütung über der gesetzlichen Vergütung liegt, läßt sich regelmäßig erst nach Beendigung der anwaltlichen Tätigkeit beantworten. |
BGH - 08.06.2004 - IX ZR 119/03 |
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Ein nicht mehr zugelassener Rechtsanwalt hat weiterhin das Recht anwaltliche Kostenrechnungen für Leistungen zu erstellen, die er während seiner Zulassung erbracht hat. |
BGH - 06.05.2004 - IX ZR 85/03 |
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Ist ein Rechtsanwalt gleichzeitig auch Steuerberater und kann seine Vergütung sowohl nach den gesetzlichen Vergütungsregelungen der Rechtsanwälte oder der Steuerberater abrechnen, richtet sich die Anwendung der jeweiligen Vergütungsordnung nach dem Schwerpunkt der von ihm erbrachten Leistung. |
OLG Düsseldorf - 23.03.2004 - 23 U 66/03 |
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Honorarforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht bei dem Gericht des Kanzleisitzes geltend gemacht werden. |
BGH - 11.03.2004 - IX ZR 202/03 |
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Das Honorar steht einem Rechtsanwalt auch bei Schlechterfüllung des Anwaltsvertrages zu, sofern seine Leistung nicht grob fehlerhaft oder unbrauchbar ist. |
OLG Schleswig - 05.02.2004 - 11 U 108/02 |
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Honorarklagen einer Sozietät werden gebührenrechtlich so behandelt, als klage lediglich ein Einzelanwalt sein Honorar ein. Eine Erhöhungsgebühr nach der Gebührenordnung fällt nicht an. |
BGH - 05.01.2004 - II ZB 22/02 |
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Honorarforderungen eines Anwalts können auch dann nicht abgetreten werden, wenn es sich bei bei dem neuen Forderungsinhaber um einen schweigepflichtigen Berufskollegen handelt. |
LG München I - 09.12.2003 - 13 S 971/03 |
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Gebührenforderungen von Rechtsanwälten können in der Regel nicht am Gericht des Kanzleisitzes geltend gemacht werden. |
BGH - 11.11.2003 - X ARZ 91/03 |
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Die Abtretung von Honoraransprüchen eines Anwalts an einen anderen Anwalt ist möglich, da beide der beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. |
AG Cham - 04.09.2003 - 8 C 252/02 |
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Honorarforderungen des Anwalts sind am Sitz seiner Kanzlei zu erfüllen. |
OLG Stuttgart - 24.07.2003 - 12 AR 5/03 |
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Honorare hat der Rechtsanwalt am Wohnsitz seines Mandanten einzuklagen und nicht am Sitz seiner Kanzlei. |
OLG Hamburg - 05.03.2003 - 13 AR 3/03 |
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Die Schlechterfüllung des Mandats lässt den Honoraranspruch des Rechtsanwalts in der Regel unberührt. Ist seine Leistung jedoch vollständig und insgesamt unbrauchbar, erlischt sein Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. |
OLG Koblenz - 19.12.2002 - 5 U 669/02 |
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Es gehört nicht zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei der Rückforderung eines von seinem Rechtsschutzversicherer gezahlten überhöhten Anwaltshonorars mitzuwirken. |
OLG Stuttgart - 22.12.2000 - 7 U 110/00 |
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Die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung durch einen Rechtsanwalt ist ein gesondertes Mandat im Sinne des Gebührenrechts und vom Mandanten zu vergüten. Die entstehenden Kosten sind jedoch keine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung, da sie der Versicherungsnehmer selbst verursacht, obwohl die Möglichkeit bestand, das Verfahren mit eigenen Mitteln zu bestreiten. |
LG Berlin - 17.04.2000 - 58 S 428/99 |
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Ein Rechtsanwalt hat nicht die Verpflichtung seinen Mandanten ungefragt über die Höhe der Anwaltsgebühren aufzuklären. |
OLG Hamm - 16.12.1999 - 28 U 94/99 |
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Durch Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages verliert der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch gegen den Mandanten grundsätzlich nicht. |
LG Hildesheim - 15.07.1999 - 1 S 63/99 |
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Wird ein Rechtsanwalt mit dem Entwurf einer beurkundungspflichtigen Vertrags beauftragt, ist der Mandant regelmässig auf diesen Umstand und die damit verbundenen Kosten hinzuweisen |
BGH - 18.09.1997 - IX ZR 49/97 |
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Die Aufrechnung mit einem verjährtem Vergütungsanspruch des Anwalts setzt voraus, daß im unverjährtem Zeitraum eine der Vergütungsordnung entsprechende Rechnung erteilt wurde. |
OLG Köln - 22.07.1997 - 17 U 7/97 |
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Ein Rechtsanwalt ist in der Regel nicht dazu verpflichtet ungefragt zur Höhe der bei ihm enstehenden Kosten Stellung zu nehmen. |
OLG Köln - 12.03.1997 - 17 U 85/96 |
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Ausnahmsweise kann ein Rechtsanwalt nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet sein, den Mandanten über die Höhe der voraussichtlichen Gebühren und deren Erstattungsfähigkeit zu informieren. |
OLG Köln - 12.03.1997 - 17 U 85/96 |
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Muß ein Mandant nach der Mandatskündigung durch einen Rechtsanwalt einen weiteren Rechtsanwalt beauftragen und entstehen die bisher angefallenen Rechtsanwaltsgebühren noch einmal, hat der erste Rechtsanwalt in der Regel keinen Anspruch auf Bezahlung seiner Vergütung. |
OLG Karlsruhe - 08.03.1994 - 3 U 45/93 |
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Drohen dem Mandanten durch einen Anwaltsfehler Nachteile, kann der Anwalt zur Abwendung des Schadens verpflichtet sein, weitere - honorarfreie - Leistungen zu erbringen. |
BGH - 10.02.1994 - IX ZR 109/93 |
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Die Abtretung der Honorarforderung eines Rechtsanwalts ist in der Regel auch dann nichtig , wenn der Abtretungsempfänger ebenfalls Rechtsanwalt ist. |
BGH - 13.05.1993 - IX ZR 234/92 |
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Der Honoraranspruch eines Rechtsanwalt besteht trotz Schlechterfüllung des Vertrages mit dem Mandanten, eine Minderung findet grundsätzlich nicht statt. |
OLG Hamm - 07.11.1991 - 28 U 312/89 |
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Ein erkennbar Hilfsbedürftiger schuldet nur eine Beratungsgebühr von DM 20;00, falls er nicht vom Anwalt auf die Möglichkeit der staatlichen Beratungshilfe hingewiesen wird. |
AG Castrop-Rauxel - 15.10.1987 - 4 C 811/87 |
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Ein Steuerberater rechnet grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Steuerberater ab. Der Einwand seines Mandanten, es sei ein niedrigeres Honorar vereinbart, muss er nur dann wiederlegen, wenn eine derartige Vereinbarung konkret dargelegt wird. |
LG Aachen - 02.09.1987 - 4 O 167/87 |
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Kündigt ein Rechtsanwalt das Mandat, erlischt sein Vergütungsanspruch, wenn seine bisherigen Leistungen für den Mandanten wirtschaftlich nicht mehr verwertet werden können und nutzlos geworden sind. |
BGH - 08.10.1981 - III ZR 190/79 |
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Kündigt ein Rechtsanwalt den Anwaltsvertrag und sind damit seine bisherigen Leistungen für den Mandanten nicht mehr von Interesse, hat er keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. |
OLG Düsseldorf - 21.07.1978 - 8 U 115/76 |
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Siehe auch: Gebühren, Kosten, Vergütung |