Zwangsversteigerungsvermerk
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Bei einem Grundstückskaufvertrag ist die Eintragung eines Zwangsversteigerungsvermerks regelmäßig ein Warnhinweis auf mögliche bestehende finanzielle Schwierigkeiten eines Vertragspartners, sodaß ein Notar bei der Beurkundung auch auf die für die wirtschaftliche Durchführbarkeit des Vertrags entstehenden Gefahren hinweisen muß. |
BGH - 22.07.2010 - III ZR 293/09 |
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