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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Rechtsmittelbegründungsfrist

Ein Rechtsanwalt hat durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür zu sorgen, das Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Bei Rechtsmittelbegründungsfristen ist deshalb außer dem Datum des Fristablaufs grundsätzlich noch eine etwa einwöchige Vorfrist zu notieren.
BGH - 20.09.2022 - VI ZB 17/22

Wenn eine mittellose Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist lediglich einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag einreicht und diesem einen nicht unterzeichneten Entwurf des Rechtsmittels und der Rechtsmittelbegründung ihres Prozessbevollmächtigten beifügt, ist ihre Mittellosigkeit kausal für die versäumte Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfrist geworden. Ihr kann nach Bewilligung der begehrten Prozesskostenhilfe und fristgerecht nachgeholten Prozesshandlungen Wiedereinsetzung in die versäumten Rechtsmittelfristen bewilligt werden.
BGH - 28.11.2012 - XII ZB 235/09

Das Gericht darf über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden. Bei einem Wiedereinsetzungsgesuch wegen Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist reicht der allgemein gehaltene, nicht weiter substantiierte Vortrag, einer bewährten Rechtsanwaltsfachangestellten sei ein Versehen unterlaufen, zur Prüfung der Verschuldensfrage und der Zurechnungsfrage nicht aus.
BGH - 17.04.2012 - VI ZB 44/11

Den Rechtsanwalt, dem aufgrund eines Büroversehens eine Fristsache als nicht fristgebunden vorgelegt wird, trifft ein eigenes Verschulden an der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist, wenn er sich nicht in angemessener Zeit durch einen Blick in die Akten wenigstens davon überzeugt, was zu tun ist und wie lange er sich mit der Bearbeitung Zeit lassen kann.
BGH - 29.03.2011 - VI ZB 25/10

Werden einem Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung die Akten vorgelegt, hat er in jedem Fall den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu überprüfen. Von dieser Verpflichtung können ihn Anweisungen an das Büropersonal zur Fristenkontrolle nicht befreien.
VGH Hessen - 24.09.2008 - 5 A 1486/08.Z

Den Prozeßbevollmächtigten trifft ein eigenes Verschulden an der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist, wenn er sich in Sachen, die Ihm aufgrund eines Büroversehens als nicht fristgebunden vorgelegt werden, nicht in angemessener Zeit durch einen Blick in die Akten wenigstens davon überzeugt, was zu tun ist und wie lange er sich mit der Bearbeitung Zeit lassen kann.
BGH - 03.11.1997 - VI ZB 47/97

Siehe auch: Berufungsbegründungsfrist


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