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Stand:  30.03.2023
Inhalt:   12.658 Urteile

Berufshaftpflichtversicherung

Ob ein Rechtsanwalt einen haftpflichtigen Versicherten in dessen Auftrag oder im Auftrag des Haftpflichtversicherers vertritt, hängt von den Umständen des Falles ab. Allein die Befugnis und die Verpflichtung des Versicherers, dem Versicherten durch Bestellung eines Rechtsanwalts Rechtsschutz zu gewähren, macht ihn nicht zum Vertragspartner des Rechtsanwalts.
BGH - 10.01.2019 - IX ZR 89/18

Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten.
BFH - 10.03.2016 - VI R 58/14

Ein Rechtsanwalt ist regelmäßig verpflichtet, im Impressum seines Internetauftritts die Mandanten vor Erbringung seiner Dienstleistung den Namen, die Anschrift und den räumlichen Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung mitzuteilen. Insoweit liegt ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor, wenn er nicht hinreichend über den räumlichen Geltungsbereich aufklärt.
OLG Hamm - 28.02.2013 - 4 U 159/12

Im Bereich der Berufshaftpflichtversicherungen ist anzunehmen, dass der Versicherungsnehmer die geläufigen Vorschriften und Pflichten kennt. Kenntnis und Wille, Pflichten nicht zu beachten, sind innere Tatsachen, auf die aufgrund von Indizien geschlossen werden kann. Das äußere Geschehen und die Fundamentalität der Pflichtverletzung lassen den Schluss auf Wissentlichkeit zu. Bei der Verletzung von Elementarwissen bzw. einem "Kardinalfehler" muss dargelegt werden, aus welchen Gründen es zum Verstoß gekommen ist. Daran fehlt es.
OLG Köln - 26.06.2012 - 9 U 3/12

Die Pflicht, einen Gerichtstermin wahrzunehmen und ein Versäumnisurteil zu verhindern, jedenfalls in diesem Zusammenhang Schaden von dem Mandanten abzuwenden, gehört zu den Grundpflichten des Anwalts. Der Leistungsschluss der wissentlichen Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Anwalt - jedenfalls nach Erlass des ersten Versäumnisurteils - bewusst seine Mandantin nicht unterrichtet und eine Weisung eingeholt hat. Er hätte auf jeden Fall den Gerichtstermin wahrnehmen müssen, um ein zweites Versäumnisurteil zu vermeiden.
OLG Köln - 29.11.2011 - 9 U 75/11

Eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union registrierte Steuerberatungsgesellschaft Ltd. ist weder nach § 3a StBerG noch aufgrund der Dienstleistungsfreiheit zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen i.S. des § 80 Abs. 5 AO befugt, wenn sie nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung oder einen anderen individuellen oder kollektiven Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht verfügt.
BFH - 21.07.2011 - II R 6/10

Die Sozienklausel in § 12 I Nr. 1 i.V.m. § 12 III AVB-A ist wirksam und auf Scheinsozien anwendbar.
BGH - 21.07.2011 - IV ZR 43/10

Der nach § 19a Abs. 2 Satz 2 BNotO vorleistende Berufshaftpflichtversicherer kann seine Aufwendungen im Falle wissentlicher Pflichtverletzung des Notars gemäß § 19a Abs. 2 Satz 4 BNotO nur vom Vertrauensschadenversicherer, jedoch nicht von der Notarkammer ersetzt verlangen. Die in § 4 Ziff. 2 der Bedingungen der Vertrauensschadenversicherungsverträge der Notarkammern für die Geltendmachung von Schäden bestimmte Ausschlussfrist von vier Jahren ist wirksam. Der Versicherer kann sich auf die Fristversäumnis jedoch nicht berufen, wenn diese unverschuldet ist.
BGH - 20.07.2011 - IV ZR 180/10

Allein die Eröffnung eines Anderkontos durch einen Rechtsanwalt und die Auszahlung des durch Überweisung eingegangenen Guthabens an den Auftraggeber ist keine versicherte "anwaltliche Berufstätigkeit". Ein in diesem Zusammenhang begründeter Schadensersatzanspruch ist deshalb von der Berufshaftpflichtversicherung nicht gedeckt
OLG Stuttgart - 23.09.2010 - 7 U 75/10

Die Mitteilung eines Rechtsanwalts über die Unterrichtung seiner Berufshaftpflichtversicherung beinhaltet kein Anerkenntnis, einen vom Mandanten geltend gemachten Schadensersatzanspruch anzuerkennen.
OLG Frankfurt - 15.08.2008 - 19 U 57/08

Eine Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, wonach auch ein angestellter Scheinsozius keinen Deckungsschutz gegen Schadensersatzansprüche von Mandanten wegen Veruntreuungen von echten Sozien haben soll, ist unwirksam.
OLG München - 08.08.2008 - 25 U 5188/07

Eine Regelung in den AVB einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, wonach auch ein angestellter Scheinsozius keinen Deckungsschutz gegen Schadensersatzansprüche von Mandanten wegen Veruntreuung von echten Sozien haben soll, ist unwirksam.
OLG München - 08.08.2008 - 25 U 5188/07

Voraussetzung für die Erteilung einer Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts durch die zuständige Rechtsanwaltskammer ist, daß die Information zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erteilt wird. Eine Auskunft kann nicht erteilt werden, wenn schon nach dem eigenen Vorbringen des Rechtssuchenden ein Anspruch nicht einmal im Bereich des Möglichen liegt.
VG Stuttgart - 17.06.2008 - 6 K 399/08

Die Übernahme der Beträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn, weil Rechtsanwälte gesetzlich zum Abschluß der Versicherung verpflichtet sind und deshalb ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers ausscheidet.
BFH - 26.07.2007 - VI R 64/06

Weist ein Steuerberater das Bestehen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über mehrere Monate hinweg nicht nach, so rechtfertigt dies neben dem Widerruf seiner Bestellung als Steuerberater auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieses Widerrufs.
FG Niedersachsen - 17.01.2007 - 6 V 519/06

Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung eines angestellten Rechtanwalts, die durch den Arbeitgeber übernommen werden, sind als steuerbarer Arbeitslohn zu werten, da es sich hierbei um den Ersatz von Werbungskosten handelt.
FG Nürnberg - 04.05.2006 - VI 200/2005

Wird der Versicherungsnehmer einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Regreßprozeß zum Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung verurteilt, so ist das Gericht im Deckungsprozeß zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer daran gebunden und kann seiner Entscheidung keinen anderen Haftungsgrund zugrunde legen.
BGH - 28.09.2005 - IV ZR 255/04

Verhandlungen des geschädigten Mandanten mit seinem Steuerberater oder dessen Haftpflichtversicherer führten nach altem Recht vor dem 1.Januar 2002 nicht zu einer Hemmung der Verjährung.
OLG Celle - 11.05.2005 - 3 U 322/04

Im Insolvenzverfahren des Rechtsanwalts kann der geschädigte Mandant abgesonderte Befriedigung seiner Schadensersatzforderung gegen den Anwalt von dessen Berufshaftpflichtversicherung verlangen.
OLG Koblenz - 10.10.2002 - 5 U 238/02

Von der Berufshaftpflichtversicherung sind nicht die Kosten gedeckt, die aufgrund des Gerichtskostengesetzes (GKG) gegen den zum Schadensersatz verpflichteten Rechtsanwalt geltend gemacht werden.
OLG Köln - 09.07.2002 - 9 U 169/01

Eine Feststellungsklage des geschädigten Mandanten gegen den Haftpflichtversicherer des Rechtsanwalts ist zulässig, wenn der Versicherer seine Eintrittspflicht vorprozessual verneint hat und der Anwalt (VN) nichts unternimmt.
OLG Köln - 15.06.2001 - 19 U 91/00

Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, seinem Mandant Auskunft über das Bestehen einer Berufungshaftpflichtversicherung zu erteilen.
- 27.12.1994 - 1 T 133/94

Tätigkeiten eines Steuerberaters, die nach dem Treuhandvertrag die umfassende Tätigkeit zur Vorbereitung eines Bauvorhabens für den Bauherren darstellen, stellen eine geschäftsführende Treuhandtätigkeit dar und sind bedingungsgemäß vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
OLG Hamm - 17.03.1993 - 20 U 345/92

Hat ein Steuerberater nach dem Treuhandauftrag alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Durchführung einen Bauvorhabens übernommen, handelt es sich um eine Tätigkeit als geschäftsführender Treuhänder.
OLG Köln - 06.06.1991 - 5 U 171/90

Der Deckungsanspruch des versicherten Rechtsberaters ist schon dann begründet, wenn der Haftpflichtanspruch gegen ihn wenigstens auch auf eine Pflichtverletzung gestützt werden kann, die innerhalb des versicherten Risikos liegt.
OLG Bremen - 21.08.1987 - 4 U 35/87

Gegenüber einem Steuerberater hat der Berufshaftpflichtversicherer grundsätzlich keine Verpflichtung, diesen über die Bedeutung des Risikoausschlusses "Tätigkeit als geschäftsführender Treuhänder" aufzuklären.
OLG München - 30.01.1987 - 21 U 3798/86

Stellt der Berufshaftpflichtversicherer eines Rechtsanwalts diesen von Haftpflichtansprüchen frei, die durch Verschulden seiner Mitarbeiter entstanden sind, so ist der Versicherer nicht berechtigt die Mitarbeiter aus übergegangenem Recht auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.
OLG Hamburg - 22.06.1982 - 7 U 194/80

Der Berufshaftpflichtversicherer handelt bei der Erhebung der Verjährungseinrede nicht treuwidrig, wenn eine von ihm vorher abgegebene Stellungnahme den Versicherungsnehmer nicht bewogen hat, verjährungsunterbrechende Maßnahmen zu treffen.
OLG Düsseldorf - 28.10.1980 - 4 U 41/80

Für den Deckungsanspruch des in Regreß genommenen Rechtsanwalt reicht es aus, wenn die entfernte Möglichkeit besteht, daß sich ein versichertes Risiko realisiert hat.
OLG Koblenz - 06.04.1979 - 10 U 607/78

Ein Rechtsanwalt muß die Obliegenheiten aus seinem Berufshaftpflichtversicherungsvertrag kennen.
LG Münster - 24.03.1977 - 15 O 11/77

Ein Notar ist (1973) nur dann angemessen versichert, wenn er eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. DM abgeschlossen hat.
BGH - 29.10.1973 - NotZ 7/73

Siehe auch: Haftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht


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