Trinkgeld
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| Aus dem Spielbanktronc finanzierte Zahlungen an die Arbeitnehmer der Spielbank sind keine steuerfreien Trinkgelder. Der Begriff des Trinkgelds setzt grundsätzlich ein Mindestmaß an persönlicher Beziehung zwischen Trinkgeldgeber und Trinkgeldnehmer voraus. |
| BFH - 18.12.2008 - VI R 49/06 |
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