Steueranmeldung
|
| Ist eine Steueranmeldung entgegen der gesetzlichen Anordnung nicht eigenhändig unterschrieben, ist sie unwirksam, steht deshalb einer Steuerfestsetzung nicht gleich und führt mit ihrem Eingang bei der Finanzbehörde nicht zum Beginn der Einspruchsfrist. |
| BFH - 22.05.2007 - IX R 55/06 |
|
|
| Besteht der Schaden des Mandanten eines Steuerberaters in vermeidbaren Umsatzsteuern infolge fehlerhafter Selbstveranlagung, beginnt die Verjährung des Ersatzanspruchs gegen den mitwirkenden Steuerberater mit der Einreichung der Steueranmeldung beim Finanzamt. |
| BGH - 14.07.2005 - IX ZR 284/01 |
|