Junganwalt
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| Die an einen Rechtsanwalt zu stellenden Anforderungen bemessen sich nach objektiven Maßstäben. Ein Anwalt muss wissen, dass er verpflichtet ist, die fristgerechte Erledigung eines Gesuchs um Verlängerung einer Rechtsmittelfrist zu überwachen und sich notfalls innerhalb der Begründungsfrist zu vergewissern, ob dem Verlängerungsantrag stattgegeben worden ist. Auch ein noch junger und unerfahrener Anwalt kann sich bei Verletzung dieser Pflicht nicht damit rechtfertigen, dass sie ihm nicht bekannt gewesen sei. |
| BGH - 03.11.1971 - IV ZB 43/71 |
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