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Stand:  19.06.2013
Inhalt:   9.786 Urteile

Überraschungsentscheidung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis nach § 139 ZPO zu erhalten, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will, insbesondere aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält. Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör. Rechtliche Hinweise müssen danach den Parteien in ihrer konkreten Situation so erteilt werden, dass es diesen auch tatsächlich möglich ist, vor einer Entscheidung zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können, sie also nicht gehindert werden, rechtzeitig ihren Sachvortrag zu ergänzen.
BGH - 10.07.2012 - II ZR 212/10

Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bislang nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrenslauf nicht rechnen musste.
OLG Hamm - 07.06.2011 - I-28 U 173/10

Das Gericht muß, um eine Überraschungsentscheidung zu vermeiden, den Kläger auf eine rechtliche Einschätzung hinweisen, die in jedem Fall zur Klagabweisung führt und mit der der Kläger nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht rechnen muß.
BVerwG - 19.07.2010 - 6 B 20/10

Von einer Überraschungsentscheidung kann nur dann die Rede sein, wenn ein Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Prozeß eine Wendung gegeben hat, mit der die unterlegene Partei nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte.
OLG Karlsruhe - 03.07.2008 - 1 U 135/08

Hat das Gericht den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der von diesen nicht angenommen wird, stellt es eine unzulässige Überrachungsentscheidung dar, wenn die Klage ohne vorherigen Hinweis als unschlüssig abgewiesen wird.
OLG Zweibrücken - 16.11.2006 - 4 U 126/05


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