Ladung
|
| Die unterbliebene Ladung eines Strafverteidigers zur mündlichen Verhandlung begründet die Revision des Angeklagten aus dem Gesichtspunkt der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung. |
| OLG München - 25.01.2006 - 5 StRR 237/05 |
|
|
| Kinder, die als Zeugen aussagen sollen, sind über Ihre Eltern zu laden. Zeugen, die mindestens 14 Jahre alt sind, können unmittelbar geladen werden. |
| OLG Frankfurt - 06.04.2005 - 3 Ws 281/05 |
|